Katasterplan: Neuvermessung von Grundstücken

Nach 30 Jahren haben die Eigentümer eines kleinen Hauses mit kleinem Gartengrundstück erstmalig einen Katasterplan eingesehen. Und es sieht ganz so aus, als habe der Nachbar, der ein größeres Grundstück kurz vor den oben genannten Eigentümern erworben hatte, die Grundstücksgrenze verwischt.

Beim Stadtmessungsamt bekamen diese Leute keinerlei Auskunft, wer nun die Vermessung (sehr teuer) zu zahlen hätte. Nur den Hinweis, wie mühsam es wäre, auf des Nachbarn Tiefgarage Messstäbe aufzustellen. Und aß sämtliche Nachbar zu benachrichtigen wären (obwohl das ganz offensichtlich nur den einen betrifft).
Leider ist das nicht nachbarschaftlich zu regeln.

Wer zahlt?

oberto

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Hallo oberto,

immer der, der den Auftrag erteilt. Wenn du den Nachweis erbringen kannst, dass die Grenzverschiebung wissentlich und bewusst geschehen ist, sieht die Sache gut für dich aus.

Aber etwas anderes: Egal, wann und wer von einem Grundstück die Grenze verschiebt und wie lange es zurückliegt: Wenn durch eindeutige Grenzvermessung der richtige Grenzverlauf festgestellt wurde, muss diese Grenzverletzung wieder rückgängig gemacht werden!
Wie bei einem Fall in der Nachbarschaft: Die Garagenwand auf Nachbars Grundstück musste abgerissen und versetzt werden. Koste es den Grenzverletzer was auch immer.
Es sei denn du verkaufst ihm gegen einen guten Preis den Grundstücksstreifen.

Gruß Werner

HAllo, dem muss ich widersprechen. Es kommt schon drauf an, wer da wem Grundstück klaut.
Ich kenn da noch so eine Garage die in fremdes Grundstück reinragt, was aber ursprüblich auch unter den Grundstücksinhabern so geklärt war, auf dem nun zu kleinen Grund wohnten nur Schweine (so die mit Rüssel), die sich nicht dran störten und denen 10 cm x 2 m auch nicht viel mehr Platz zum Toben brachten.
Dann wurde das Grundstück verkauft und jemand baute Häuser drauf und sah im KAtatserplan, dass da wohl etwas im Weg sei.
Also hat er die VErmesser gerufen (da der andere womöglich Grenzüberschrietend eine GArage hatte, sollte er die Hälfte zahlen)
Nu sind die Vermesser los und haben wirklich festgestellt, dass die Grenzmarkierung überbaut war und ein Streifen von 10 cm zu weit rüber war.
Dennoch musste die GArage nicht abgerissen werden, da sie schon seit langem da stand (60ger JAhre),es eine Vereinbahrung der ehemaligen Grundstücksbeseitzer beider Seiten gab, es wurde an der Wand eine MArkierung angebracht als Neue Grenze und der BEsteller war der GElackmeierte, da er nun auch die ganzen Kosten zahlen musste (und zu seinem LEidwesen auch noch festgestellt wurde, dass er auf der anderen Seite illegalerweise ebenfalls zu weit rüber war, und dort wurden ihm auch noch 20 cm geklaut, bzw. dem Fußweg zugeschlagen)

Also ich denke mal bei einer Tiefgarage kann es sein, dass da auch nix abgerissen wird, denn den Äussersten Grundstücksrand nutzt man meist eh nur für Bepflanzung oder einen Zaun und das wär ja noch möglich…

Allerdings find ich die Reaktion des VErmessungsamtes wegen dem Boden etwas merkwürdig, denn so eine Messlatte muss man ja nicht einschlagen, sondern nur obenauf Grade halten.
Wo ist denn in der Gegend der Nullpunt und sind noch andere Grenzsteine da, daran kann man schon sehen, ob sich da was lohnen könnte oder nicht.

Gruß Susanne

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Hallo Werner

Hat eigentlich jeder Bürger das Recht sein Grundstück vermessen zu
lassen? Und warum reagieren die Behörden hier so zögerlich?
Und wer muss, falls eindeutig eine Grenzverletzung festgestellt wurde,
die Vermessungsgebühren bezahlen?
In diesem Fall handelt es sich um Reihenhäuser. Nicht alle Gebäudeteile sind im Kataster eingezeichnet. Könnte hier eine Berichtigung verlangt werden? Vielleicht könnte so
auch die Grundstücksgrenze preisgünstiger ermittelt werden.

Gruß
Ivy

Hallo,

zahlen muss immer der,der auch die „Musik“ (bzw. hier den vermessungsdienst)bestellt…A B E R…
wenn sich hier der Nachbar „Unrechtmäßig“ Grundstücksfläche „unter den Nagel“ gerissen hat,so kann man die Vermessungskosten von ihm einfordern…man sollte sich allerdings mal vorher mit einfachen Mitteln
(Zollstock oder Maßband) selber ein Bild machen und ausrechnen,ob es sich wirklich „lohnt“,hier den Hammer zu schwingen…denn je nach örtliche Lage sind pro Quadratmeter ja oft nur CENT-Beträge zu zahlen…
Wenn das Grundstück nicht gerade in Frankfurt am Main liegt,lohnt sich der Aufwand nämlich für ein paar m2 meistens nicht…

Hallo Frank,

leider reagierte der Nachbar auf einige Briefe gar nicht. Stattdessen sägte er wild am an der Grenze stehenden Baums des betroffenen Nachbars herum. Einige Häuser weiter oben in der gleichen zum Teil historischen Häuserzeile haben sich zwei Nachbarn im ähnlich gelagerten Fall einigen können. Auch ohne Vermessung.

Zu den Kosten: Das Haus liegt ganz in der Nähe Stuttgarts und eine
Vermessung kostet da inzwischen annähernd 1000 Euro. Außerdem müsste ja wohl auch einiges ausgeglichen werden,nach nunmehr über 30 Jahren Grenzverwischung. Es ist übrigens anhand eines Nebengebäudes und durch den Katasterplan mit bloßem Auge zu erkennen, dass es so nicht stimmen kann.

Gruß
Oberto

Hallo Ivy

Hat eigentlich jeder Bürger das Recht sein Grundstück
vermessen zu
lassen? Und warum reagieren die Behörden hier so zögerlich?

Das Recht dazu hat er (wie bei vielem Anderen auch), allerdings nicht zum Nulltarif (wie bei vielem Anderen auch). Derjenige, der für den Bürger tätig wird, möchte schon seinen Aufwand erstattet bekommen.

Und wer muss, falls eindeutig eine Grenzverletzung
festgestellt wurde,
die Vermessungsgebühren bezahlen?

Darüber wäre im Zweifelsfall ein Prozess zu führen.

In diesem Fall handelt es sich um Reihenhäuser. Nicht alle
Gebäudeteile sind im Kataster eingezeichnet. Könnte hier eine
Berichtigung verlangt werden? Vielleicht könnte so
auch die Grundstücksgrenze preisgünstiger ermittelt werden.

Das könnte eine Möglichkeit sein, dazu müste man aber die Einzelheiten kennen.

Gruß
Jörg Zabel

hallo Oberto,

leider reagierte der Nachbar auf einige Briefe gar nicht.
Stattdessen sägte er wild am an der Grenze stehenden Baums des
betroffenen Nachbars herum.
Außerdem müßte ja wohl auch einiges ausgeglichen werden,nach nunmehr
über 30Jahren Grenzverwischung. Es ist übrigens anhand eines
Nebengebäudes und durch den Katasterplan mit bloßem Auge zu
erkennen, daß es so nicht stimmen kann.

Im geschilderten Fall hängt soviel von den Feinheiten ab, dass derjenige, der sich benachteiligt fühlt, einen Anwalt mit Kenntnissen in Bau- und Bodenrecht aufsuchen sollte.
Ohne fachkundige Einscht in die Unterlagen wird hier keiner etwas raten können.
Und jahrzehntelange Nachbarschaftsstreitigkeiten haben es auch in sich.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

etwas spät reihe ich mich hier ein. Ich kann mein Halbwissen beisteuern, habe den Fall nocht nicht von A-Z erlebt, und den guten Rat:

„Mit Nachbarn muss man u.U. länger zusammenleben als mit Ehepartnern …“

Kernpunkt sind die §§ 919,920 des BGB. Danach sind beide Nachbarn zur Mitwirkung bei Grenzfragen verpflichtet.

Ich fand den folgenden Link, den durchzulesen ich empfehle, ohne dass ich jedes Wort geprüft hätte

http://www.kleinbuero.de/immobilienhausverwaltung/ak…

(Weitgehend informativ, die Kostenbeteiligung ist aber nicht im § 426 StGB sondern schon/auch im 919 BGB geregelt)

Zum geschilderten Fall:

Der Katasterplan/die Flurkarte ist nur ein Teil des Katasternachweises und von Region zu Region von unterschiedlicher Qualität. Eine Grenze kann danach nur im allerletzten Fall, wenn alle anderen amtlichen Nachweise versagen, von Fachleuten festgelegt werden.
Wichtiger wäre der Kataster-Zahlennachweis, der Fortführungsriss, der Maßzahlen zu den Grenzlängen und Grenzpunkten enthält. Der ist den Vermessern vorbehalten.

Frage: gibt es Grenzzeichen, Grenzsteine ? Danach könnte eine erste augenscheinliche Prüfung geschehen.

Verdichtet sich der Verdacht des Überbaus, den Nachbarn schriftlich zur Mitwirkung auffordern. Auch eine Kostenschätzung nennen. Sonst sagt der, wenn’s ans Zahlen geht, „Ja, hätten Sie doch was gesagt …“

Die Grenzvermessung für 1000 € erscheint mir als Schnäppchen. Die wären vom Antragsteller zu zahlen. Die Kostenbeteiligung des Nachbarn ist rechtens, wäre aber zivilrechtlich einzuklagen, mit allen Unwägbarkeiten.

Billiger aber nicht rechtsverbindlich wäre die Grenzanzeige durch einen Vermesser. Dazu müssten aber die gesuchten Grenzsteine da sein.

Die Kollegen im Katasteramt jetzt nochmal ansprechen, die Auskunft, (sollte sie so erfolgt sein) war nicht sehr sachverständig. Vielleicht war’s ein Azubi …

Noch ein Rat: ehe das Geld zu den Anwälten wandert - gebt’s den Vermessern.

Grüße Roland

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html

Hallo Roland,

Du weißt jede Menge! Und Du beleuchtest viele Aspekte. Vielen Dank für die Gesetzeshinweise und den Link. Da ist viel zu überlegen …

Du hast recht: Vom Amt war weder eine qualifizierte Antwort noch ein hilfreicher Hinweis zu bekommen. Beim ersten Termin war da ein Praktikant, der meinte, das alles wäre kein Problem. Sie würden da mit alten Karten arbeiten. Beim zweiten Termin kam der Hinweis von einem älteren Mitarbeiter (kein Vermesser, eher ein Bürokrat), dass es ja so schwierig wäre, da zu vermessen … wie bereits beschrieben.
Es ist anzunehmen, dass an einen Katasterzahlennachweis nicht heranzukommen ist.

Dieser Nachbar wird auf Briefe und Ankündigungen nicht reagieren.
Kosten sollten natürlich angekündigt werden. Es kann die bereits laufende Gebäuderechtsschutz-Versicherung bemüht werden, falls es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommt. (Wird erhofft!)

Ganz herzlichen Dank an Dich!

Gruß
Ivy

Hallo tarana,

ich möchte mich für den Link bedanken. Das ist kurz knapp und eindeutig.
Hilft in dieser Sache sehr!

Gruß
Ivy und Oberto