Hallo,
etwas spät reihe ich mich hier ein. Ich kann mein Halbwissen beisteuern, habe den Fall nocht nicht von A-Z erlebt, und den guten Rat:
„Mit Nachbarn muss man u.U. länger zusammenleben als mit Ehepartnern …“
Kernpunkt sind die §§ 919,920 des BGB. Danach sind beide Nachbarn zur Mitwirkung bei Grenzfragen verpflichtet.
Ich fand den folgenden Link, den durchzulesen ich empfehle, ohne dass ich jedes Wort geprüft hätte
http://www.kleinbuero.de/immobilienhausverwaltung/ak…
(Weitgehend informativ, die Kostenbeteiligung ist aber nicht im § 426 StGB sondern schon/auch im 919 BGB geregelt)
Zum geschilderten Fall:
Der Katasterplan/die Flurkarte ist nur ein Teil des Katasternachweises und von Region zu Region von unterschiedlicher Qualität. Eine Grenze kann danach nur im allerletzten Fall, wenn alle anderen amtlichen Nachweise versagen, von Fachleuten festgelegt werden.
Wichtiger wäre der Kataster-Zahlennachweis, der Fortführungsriss, der Maßzahlen zu den Grenzlängen und Grenzpunkten enthält. Der ist den Vermessern vorbehalten.
Frage: gibt es Grenzzeichen, Grenzsteine ? Danach könnte eine erste augenscheinliche Prüfung geschehen.
Verdichtet sich der Verdacht des Überbaus, den Nachbarn schriftlich zur Mitwirkung auffordern. Auch eine Kostenschätzung nennen. Sonst sagt der, wenn’s ans Zahlen geht, „Ja, hätten Sie doch was gesagt …“
Die Grenzvermessung für 1000 € erscheint mir als Schnäppchen. Die wären vom Antragsteller zu zahlen. Die Kostenbeteiligung des Nachbarn ist rechtens, wäre aber zivilrechtlich einzuklagen, mit allen Unwägbarkeiten.
Billiger aber nicht rechtsverbindlich wäre die Grenzanzeige durch einen Vermesser. Dazu müssten aber die gesuchten Grenzsteine da sein.
Die Kollegen im Katasteramt jetzt nochmal ansprechen, die Auskunft, (sollte sie so erfolgt sein) war nicht sehr sachverständig. Vielleicht war’s ein Azubi …
Noch ein Rat: ehe das Geld zu den Anwälten wandert - gebt’s den Vermessern.
Grüße Roland