also eine Person (23 Jahre) verpflichtet sich im Sept. 2008 für 6 Jahre beim DRK zum Dienst im Katastrophenschutz. Zusätzlich macht er neben seiner normalen Arbeit und dem Dienst auch ein Abendstudium, bei dem er jetzt ins 3. Semester gekommen ist.
Gleichzeitig hat er noch 2 Brüder. Die haben auch den Dienst beim DRK gemacht. Nur der eine hat seine Jahre bereits erfüllt und ist fertig und der andere muss noch ein Jahr machen.
Meine Frage ist jetzt, ob er aus dem DRK austreten könnte? Er würde ja dann wieder als Kriegsdienstverweigerer an das Bundesamt für Zivildienst überstellt werden. Dann würde er sich zurückstellen lassen, da er im 3. Semester studiert (er hofft, dass geht auch beim Abendstudium). Wenn sein zweiter Bruder dann fertig ist (zu dem Zeitpunkt studiert er ja noch), kann er sich auf Grund der 2-Brüder-Regel komplett befreien lassen.
Ist das so möglich? Oder kann das BAZ mir die zurückstellung verweigern weil er sich verpflichtet hatte? Und kommt man beim DRK auch raus? (zumindest wird immer mit Rauswurf gedroht, wenn man öfters nicht da war).
Meine Frage ist jetzt, ob er aus dem DRK austreten könnte?
Jederzeit. Ab dem Moment besteht dann wieder die volle Wehrpflicht.
Er würde ja dann wieder als Kriegsdienstverweigerer an das
Bundesamt für Zivildienst überstellt werden. Dann würde er
sich zurückstellen lassen, da er im 3. Semester studiert (er
hofft, dass geht auch beim Abendstudium).
Nein, dass geht nur bei Vollzeitstudenten.
Wenn sein zweiter Bruder dann fertig ist (zu dem Zeitpunkt studiert :er ja noch),kann er sich auf Grund der 2-Brüder-Regel komplett :befreien lassen.
Er würde ja dann wieder als Kriegsdienstverweigerer an das
Bundesamt für Zivildienst überstellt werden. Dann würde er
sich zurückstellen lassen, da er im 3. Semester studiert (er
hofft, dass geht auch beim Abendstudium).
Nein, dass geht nur bei Vollzeitstudenten.
Das ist nich so klar … es gibt diesbezüglich verschiedene Meinungen, generell gilt, dass man ab dem 3. Semester nicht mehr eingezogen wird, wenn dies das Studium an einer Uni/FH unterbricht (wichtig: Uni/FH!). Nun kann man mutmaßen, dass ein Abendstudium nebenher geführt werden kann, das sollte gerade beim Zivildienst eigentlich möglich sein, wird aber beim Wehrdienst anders gesehen, da während der Grundausbildung auch ein Fernstudium nicht mehr möglich sei …
Ich würde wegen der Problematik schlicht einfach mal im KWEA anrufen, die wissen bescheid, zumindest wahrscheinlich mehr als wir hier im Forum.