Katastrophenalarm - Konsequenzen?

Hallo auch,

da in diesen Tagen der Ausdruck „Ausrufen von Katastrophenalarm“ oder „Ausnahmezustand“ (leider) oft vorkommt, frage ich mich nun, was das denn jetzt eigentlich bedeutet.
Ist das nur ein Schlagwort oder hat dies tatsächlich (rechtliche) Konsequenzen. Sind irgendwelche Vorschriften außer/in Kraft gesetzt?

Ich bin neugierig auf Eure Antworten

Gruß
Mathias

Hi Mathias,

folgendes ist aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung ( http://www.neue-oz.de ) zitiert:

"Hamburg (dpa) - Katastrophenalarm wird bei drohenden schweren Schäden durch Unwetter oder verheerenden Unglücken ausgelöst. Rechtliche Grundlage sind die Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer. Etwa in Bayern liegt per Gesetz ein Katastrophenfall dann vor, wenn «Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden».

Für die Abwehr der Katastrophe sind je nach Gebiet die Kreise, kreisfreien Städte und die Innenministerien zuständig. Sie koordinieren und leiten alle Hilfsmaßnahmen von Not- und Rettungsdiensten. Teile der Bundeswehr können zur Unterstützung zusätzlich angefordert werden. Die Bundesregierung darf nur eingreifen, wenn mehr als ein Land betroffen ist.

Einige Grundrechte können bei Katastrophenalarm außer Kraft gesetzt werden. Betroffen sind etwa das Recht der Freizügigkeit, die Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung: Im Notfall können die Behörden Gebiete absperren und räumen, Einwohner als Helfer zwangsverpflichten, Gebäude benutzen oder etwa Autos in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Maßnahmen im Katastrophenfall tragen Stadt, Kreis oder Land.

Den Begriff des Ausnahmezustands gibt es im Grundgesetz nicht. Seit 1968 enthält es jedoch eine Notstandsverfassung. Danach kann die Bundesregierung «zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder des Landes» die Polizeigewalt an sich ziehen und die Bundeswehr einsetzen. Jedoch können die Feuerwehren einen Ausnahmezustand erklären, wenn etwa die Zahl der eingehenden Notrufe ungewöhnlich hoch sind. (Anm.: sind also zwei Paar Schuhe!) Dann werden möglichst viele Feuerwehrleute mobilisiert, unter Umständen das Technische Hilfswerk angefordert und die Einsatzzentrale verstärkt. Einsätze werden nach Prioritäten gefahren."

Hervorhebung durch mich - alles klar?

MfG Claus

Hallo Claus,

perfekt ! :smile:

Vielen Dank

Gruß
Mathias

Hi Mathias

Ich habe heute in der Zeitung gelesen, daß beispielsweise der Ausnahmezustand in Prag genutzt wurde um Personen, die am Moldauufer leben, zu zwangevakuieren. Das ist ein deutlicher Grundrechtseingriff, der somit legetim ist. Ich kann mir vorstellen in der BRD ist es ähnlich.

Gruß
Max