Kath Kindergarten Mutterschutzvertretung

Liebe Wissenden,

jemand arbeitet in einem kath Kindergarten und hat einen Vertrag, der auf 3 jahre befristet ist. Für eine Frau, die im Mutterschutz ist. Diese Frau ist schon seit 6 Jahren (wg. 2Kinder) zu Hause.
Sie kommt am 10.Februar zurück (wenn sie zurück kommen möchte). Nun muß sie am 10. November bescheid sagen, ob sie zurück kommmt (3 Monate vorher).
Jetzt habe ich gehört, daß sie gerne ihre Mutterschutzzeit um ein Jahr verlängern möchte. Sie hat dies aber beim Kirchenvorstand noch nicht eingereicht.Kann es sein, daß sie dies schon vor dem 10. November hätte einreichen müssen? Da dies ja auch der Stichtag gewesen wäre um bescheid zu sagen, ob sie wieder kommt?
Weil wenn sie es jetzt einreicht, wird darüber erst im Dezember entschieden und das ist ja lange nach dem 10. November. Kann jetzt die Frau, die für sie die Vertretung macht, rechtliche schritte dagegen einleiten? Weil wenn die Mutter nicht wiederkommt (was sie jetzt noch nicht möchte), bekommt sie einen festen Vertrag und ihr käme das sehr gelegen.

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen
Esmiralder

Hi!

jemand arbeitet in einem kath Kindergarten und hat einen
Vertrag, der auf 3 jahre befristet ist. Für eine Frau, die im
Mutterschutz ist. Diese Frau ist schon seit 6 Jahren (wg.
2Kinder) zu Hause.

Steht dort explizit 3 Jahre drin, oder steht dort wetwas von „bis zur Rückkehr…“?

Jetzt habe ich gehört, daß sie gerne ihre Mutterschutzzeit um
ein Jahr verlängern möchte. Sie hat dies aber beim
Kirchenvorstand noch nicht eingereicht.Kann es sein, daß sie
dies schon vor dem 10. November hätte einreichen müssen? Da
dies ja auch der Stichtag gewesen wäre um bescheid zu sagen,
ob sie wieder kommt?

Naja - der Arbeitgeber kann durchaus auch nachträglich noch eine Verlängerung der Elternzeit genehmigen (wobei ich grübel, da es eigentlich nur drei Jahre pro Kind gibt).

Weil wenn sie es jetzt einreicht, wird darüber erst im
Dezember entschieden und das ist ja lange nach dem 10.
November. Kann jetzt die Frau, die für sie die Vertretung
macht, rechtliche schritte dagegen einleiten?

Nein. Sie hat einen Vertrag, der auf drei Jahre befristet ist (wenn es denn genau so im Vertrag steht).

Weil wenn die
Mutter nicht wiederkommt (was sie jetzt noch nicht möchte),
bekommt sie einen festen Vertrag und ihr käme das sehr
gelegen.

Woraus ergibt sich das?

LG
Guido

Die Dame bekommt dann einen Festvertrag, weil wenn die
Mutter nicht wieder kommt, wird bei uns eine Stelle frei. Und die Dame die den befristeten Vertag hat wird dann fest eingestellt.

Mich würde nur interessieren, ob die Mutter den Antrag zur Verlängerung vor dem 10 November hätte stellen müssen.

Fristen gibt es ja überall und müssen eingehalten werden.

Für die Dame wäre es super.

Danke!!!

Sache zwischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Hi!

Die Dame bekommt dann einen Festvertrag, weil wenn die
Mutter nicht wieder kommt,

Auch, wenn sie nur ihre Elternzeit verlängert?

Mich würde nur interessieren, ob die Mutter den Antrag zur
Verlängerung vor dem 10 November hätte stellen müssen.

Das ist eine Sache zwischen der Mutter und dem Arbeitgeber!
Meine Frau (Erzieherin bei der AWO) hätte damal ihre Verlängerung von 2 auf 3 Jahre eigentlich auch 2 Wochen vorher beantragen müssen als sie es eigentlich tat! Trotzdem wurde die Verlängerung abgenickt, und sie durfte ein Jahr später wiederkommen!

Fristen gibt es ja überall und müssen eingehalten werden.

Nenn es „Bürokratieabbau“! *g*

Für die Dame wäre es super.

Klar, aber Ansprüche hat sie bis auf die vereinbarten (befristeter Vertrag) keine! Deshalb wird sie auch keine darüber hinaus gehenden Ansprüche geltend machen können!

LG
Guido

Vielen Dank für die Antwort!!!

Ist zwar nicht ganz das, was man hören wollte, aber da kann man leider nix machen.

Vielen vielen Dank!!!