Hallo !
Angenommen ich vermiete eine Wohnung und die Mieter besitzen eine Kartze, die die Tapete der Wohnung abkrazt.
Was passiert bei Kündigung der Mieter?
Müssen diese dafür sorgen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird?
Wenn ja, kann man eine Renovierung verlangen, oder reicht es wenn sie über die kaputten stellen ein wenig tapete kleistern und gut ist?
Liebe Grüße,
Ben
willst Du etwa in eine Wohnung einziehen, in der über einige Stellen einfach Tapetenstücke drüber geklebt wurden? Also wäre ich Vermieter, würde ich solch ein Vorgehen sicher nicht als „renovieren“ betrachten.
Dora
also sehe ich es richtig, dass der bisherige Mieter für die Renovierung verantwortlich ist?
Und wenn ja, was ist dann als Vermieter zu verlangen?
Hallo Ben,
Müssen diese dafür sorgen, dass der ursprüngliche Zustand
wiederhergestellt wird?
Wenn ja, kann man eine Renovierung verlangen, oder reicht es
wenn sie über die kaputten stellen ein wenig tapete kleistern
was steht denn im Mietvertrag?
Als Vermieter kann man verlangen, dass die Wohnung so verlassen wird, wie der Mieter sie vorgefunden hat. Hat er sie renoviert übernommen, muß er sie auch so verlassen. Hat er selber renoviert, braucht er auch nichts mehr beim Auszug machen.
Gibt es vom Zeitpunkt der Vermietung kein Übernahme-/Übergabeprotokoll?
Gruß, Frank
es war Erstbezug, weshalb kein Übergabeprotokoll gemacht wurde.
Wann gebe ich denn den Mieter die noch zu erledigenden Aufgaben auf?
Sobald ich die Kündigung erhalten habe?
Schreibe ich dann eine Kündigungsbestätigung wo ich um Wohnungsbesichtigung bitte?und danach sage ich was noch zu tun ist?
Habe ich als Vermieter eigentlich ein recht nach der erhaltenen Kündigung mit potentiellen neuen Mieter die Wohnung zu besichtigen ?
Müssen die Mieter mich zu diesem Zweck in die Wohnung lassen?
Wie ist dort das übliche Vorgehen?