Katze einsperren wegen Belästigung ?

Hallo,

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, oder habt schon mal was von einem Urteil gehört…

Wir haben Probleme mit einem Eigentümer in einem Mehrparteien Haus. DER ist Eigentümer des Erdgeschosses und wir sind Eigentümer der oberen Etage, haben aber trotzdem eine Haustür, die direkt ins Freie führt.

Wir haben 2 freigängige Katzen. Der Andere beschwert sich nun, dass unsere Katzen über die offene Terassentür in seine Wohnung gehen würden und ihn belästigen. Nur man kann ja die Katzen nicht einsperren…

Hoffentlich habt Ihr schon mal etwas über einen ähnlichen Fall gehört…

Hallo!
Also ich weiß jetzt nicht ob soetwas schon mal vor Gericht verhandelt worden ist. Das heißt: Bestimmt ist sowas schon mal verhandelt worden, aber ich weiß nicht was da herausgekommen ist.
Im Allgemeinen bin ich der Meinung, dass man solche Dinge nicht zwingend vor Gericht lösen sollte.
Ich verstehe natürlich, dass du sauer bist, das wäre ich wohl auch. Man muss aber auch den Nachbarn von unten verstehen, dass er eure Katzen nicht in seiner Wohnung haben will. Gibt es gar keine Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen?
Er könnte ja versuchen Katzenfernhaltespray auf seine Terrasse zu sprühen oder eine Fliegentür vor seiner Terasse machen, zwecks Firschluft, oder ähnliches. Es handelt sich ja schließlich nur um die Sommermonate. Im Winter wird er ja kaum permanent seine Tür offen lassen, da haben die Katzen dann eh keine Chance.

Rein rechtlich, glaube ich, wird man euch nur in wenigen Fällen verbieten können eure Katzen ins Freie zu lassen (bin aber kein Jurist). Wenn es einen Garten oder ähnliches gibt und ihr ein Mitbenützungsrecht habt (im Normalfall hat man das zumindest für die Einfahrt oder so), dürfen eure Katzen den Garten auch benützen.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn die Katzen in der Wohnung des Nachbarn Dinge kaputt machen, oder sich erleichtern. Das ist dann ja schließlich Sachbeschädigung. Die alleinige Anwesenheit der Katzen ist, meines Wissens, nicht rechtswidrig. Bleibt zu klären um welche Art der „Belästigung“ es sich handelt.

Trotz allem: Versucht euch außergerichtlich zu einigen, immerhin werdet ihr auch zukünftig im selben Haus wohnen.

lg infi

Natürlich versuchen wir uns aussergerichtlich zu einigen. Das steht ausser Frage. Trotzdem will ich vorher alles soweit abklären wie möglich und den lieben Nachbarn einen Schritt voraus sein.

Es wurde nur schon darauf hingewiesen, dass es eine starke Belästigung sei und es würde schließlich auch in der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft stehen, dass das Halten von Haustieren nur gestattet sei, wenn sich daraus keine Belästigungen ergeben würden.

Auf unser Nachfragen, warum man die Katze nicht verscheucht, zb. mit Wasser, wurde abgewiegelt: dazu könnte man sich nicht überwinden.

Hi

Wir haben 2 freigängige Katzen. Der Andere beschwert sich nun,
dass unsere Katzen über die offene Terassentür in seine
Wohnung gehen würden und ihn belästigen. Nur man kann ja die
Katzen nicht einsperren…

nö aber aussperren - es gibt so eine Art „kabellose“ Elektrozäune … wenn ihr so einen beschafft und eure Nachbarn damit ihre Terassentür sichern haben sie Ruhe vor den Katzen - oder sie sollen eine Fliegengittertür reinmachen ;o)

Gruß H.

Auf unser Nachfragen, warum man die Katze nicht verscheucht,
zb. mit Wasser, wurde abgewiegelt: dazu könnte man sich nicht
überwinden.

Hallo,
der NAchbar möchte ja nichts weiter, als dass ihr EURE Katzen von seiner Wohnung fernhaltet. Du kannst doch nicht einfach von ihm verlangen, dass er das für euch tut. Man liest hier immer wieder, dass die Nichtkatzenhalter sich nicht so anstellen sollen. Man muss aber auch akzeptieren, dss manche Leute keine Katzen mögen und ein Recht darauf haben, dass fremde Katzen aus ihren Wohnungen, Gärten, Autos, oder was auch immer, fernbleiben.
Gerichtsurteile gibt es einige, aber keine einheitliche Rechtsprechung. Mal entscheiden die Richter für die KAtzen mal dagegen, hängt wohl von den persönlichen Vorlieben der sog. Rechtsprecher ab. Das habe ich mal über Google gefunden.
Ich glaube nicht, dass sich ein Gang vor Gericht für einen von euch lohnt.
Ich kenne deine Nachbarn natürlich nicht, aber manchmal wird der Leidensdruck so hoch, dass einige Leute die Sache selbst regeln. Bevor es soweit kommt, solltest du lieber was tun.
Gruß
Ingo

Hi,

Es wurde nur schon darauf hingewiesen, dass es eine starke
Belästigung sei und es würde schließlich auch in der
Hausordnung der Eigentümergemeinschaft stehen, dass das Halten
von Haustieren nur gestattet sei, wenn sich daraus keine
Belästigungen ergeben würden.

naja, stell dir mal vor, bei dir würden irgendwelche Tiere rein- und rausmarschieren. Ich hätte da auch keine Lust drauf. Bin froh, dass ich so tolerante Nachbarn habe, meine laufen nämlich auch hin, wo sie wollen.

Im Endeffekt ist es aber tatsächlich deine Aufgabe, die Katzen vom Nachbarn, besonders von seiner Wohnung fernzuhalten. Du kannst nicht erwarten, dass er die Arbeit für dich übernimmt.

Vielleicht könntest du mit einem Friedensangebot kommen und anbieten, selbstständig so einen Zaun oder ähnliches zu installieren?

Bei mir hat es schon gereicht, dass meiner Nachbarin klar wurde, dass es mir wirklich unangenehm ist, dass meine Katzen sozusagen bei ihr auf dem Tisch tanzen. Gleich dicht zu machen á la „kann ich doch nix dran ändern, soll er sich selber kümmern“ führt nur zu einem Krieg, von dem ihr beide nichts habt.

Gruß
Cess

Hallo, Alex

Es wurde nur schon darauf hingewiesen, dass es eine starke
Belästigung sei und es würde schließlich auch in der
Hausordnung der Eigentümergemeinschaft stehen, dass das Halten
von Haustieren nur gestattet sei, wenn sich daraus keine
Belästigungen ergeben würden.

das steht so auch in unserer Hausordnung.
Aber, wir hatten schon Katzen im Haus, die, wenn die Wohnungstüren offenstanden, auch in die Wohnungen gegangen sind, zwar selten, aber es kam vor.
Das hat in unserem Haus niemanden gestört, konnte man doch die Wohnungstüren schliessen, wenn man Das verhindern wollte.

Ausserdem befinden sich Hunde in unserem Haus, die nie in fremde Wohnungen gehen würden, aber Hunde gehorchen aufs Wort (im Idealfall :wink:), Katzen kann man nicht wie Hunde erziehen.

Auf unser Nachfragen, warum man die Katze nicht verscheucht,
zb. mit Wasser, wurde abgewiegelt: dazu könnte man sich nicht
überwinden.

Vielleicht sollte man mal ansprechen, dass:
dort wo Katzen hineingelangen, auch Mäuse, Ratten und sonstiges Kleingetier (z.B. Marder), einen offenen Eingang finden.

Gruß
karin

Vielleicht sollte man mal ansprechen, dass:
dort wo Katzen hineingelangen, auch Mäuse, Ratten und
sonstiges Kleingetier (z.B. Marder), einen offenen Eingang
finden.

Das ist ein guter Einwand. Das ist bei uns sowieso ein Thema, da es sehr viele Mäuse bei uns gibt. Und unsere Katze hat schon sehr viele davon gefangen, zur Freude anderer Mitbewohner. Diese hatten sich nämlich schon über Mäuse in den Wohnungen beklagt. NUR der besagte Nachbar ärgert sich „angeblich“ NUR über unsere Katze, die er ja zuvor auch schon mal mit Wurst angelockt hatte…
Gruss
Alex