Hallo,
angenommen eine Katze „fischt“ aus Nachbar’s Gartenteich einen (von fünf) Koy; Wert ca. 50,- (lt. Nachbar).
Nachbar A behauptet, es wäre mit Sicherheit DIE GROSSE GRAUE KATZE vom Nachbarn B. Sein Untermieter hätte das genau gesehen und schließlich hat der das Tier am Halsband erkannt"! ??
Daraufhin bietet B seinem Nachbarn A an, den Koy zu ersetzen und bittet ihn, einen engmaschigen Zaun über den Koy-Teich zu legen, den er(B) auch bezahlen wird. A lehnt beide Angebote ab mit der Begründung, der Fischsatz ist kaputt und den Teich wolle er nicht mit einem Zaun verschandeln. A verlangt, dass B auf seine graue Katze (Freigänger)aufpassen soll, dass die in seinem Grundstück nimmer fischt - am besten wegsperren! Im Weggehen sagt der Geschädigte zu seinem Nachbarn: „Krieg ich Ihre Katz zu fassen, bekommt sie von mir mit Sicherheit einen ‚ELFmeter‘!!!“
Wie sieht denn da die rechtliche Seite aus?
Kann Nachbar A von B verlangen, dass der seinen Freigänger einsperrt oder gar einschläfern lässt - damit Miez nimmer fischen kann? Die Katzenpopulation im Umkreis von 100 m ist ca. 25.
Danke
Tara