Katze 'fischt' in Nachbar's Gartenteich

Hallo,

angenommen eine Katze „fischt“ aus Nachbar’s Gartenteich einen (von fünf) Koy; Wert ca. 50,- (lt. Nachbar).

Nachbar A behauptet, es wäre mit Sicherheit DIE GROSSE GRAUE KATZE vom Nachbarn B. Sein Untermieter hätte das genau gesehen und schließlich hat der das Tier am Halsband erkannt"! ??
Daraufhin bietet B seinem Nachbarn A an, den Koy zu ersetzen und bittet ihn, einen engmaschigen Zaun über den Koy-Teich zu legen, den er(B) auch bezahlen wird. A lehnt beide Angebote ab mit der Begründung, der Fischsatz ist kaputt und den Teich wolle er nicht mit einem Zaun verschandeln. A verlangt, dass B auf seine graue Katze (Freigänger)aufpassen soll, dass die in seinem Grundstück nimmer fischt - am besten wegsperren! Im Weggehen sagt der Geschädigte zu seinem Nachbarn: „Krieg ich Ihre Katz zu fassen, bekommt sie von mir mit Sicherheit einen ‚ELFmeter‘!!!“

Wie sieht denn da die rechtliche Seite aus?
Kann Nachbar A von B verlangen, dass der seinen Freigänger einsperrt oder gar einschläfern lässt - damit Miez nimmer fischen kann? Die Katzenpopulation im Umkreis von 100 m ist ca. 25.

Danke
Tara

Wenn Mieze wiedererkannt wurde dann wird es eng.
Mieze darf nur noch unter Aufsicht an der Leine in den Garten, aber nicht mehr zum angeln.
1004 BGB lockt mit hohen Bußen
Unterlassungsanspruch Strafbewehrt.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zuerst einmal: erfahrungsgemäß rauben Katzen viel weniger Fische aus Gartenteichen als allgemein angenommen. Oft ist der Graureiher der Übeltäter.

IANAL, aber:

  1. Freilaufende Hauskatzen müssen i.d.R. geduldet werden, also kann der Nachbar nicht verlangen, dass man seine Katze anleint. Entsprechende Urteile z.B. hier: http://www.katzensuchdienst.de/Gerichtsurteile.html

  2. im Gegenzug kann der Katzenbesitzer den Nachbarn natürlich nicht zwingen, ein Netz zu verlegen

  3. um Schadenersatz für den Koi zu verlangen muss der Nachbar sicherlich stichhaltig beweisen können, welche Katze da gefischt hat, also z.B. mit Zeugen oder Foto/Video

  4. sollte der Nachbar die Katze verletzen, ist das natürlich strafbar. Am besten sorgt der Katzenhalter dafür, dass der Nachbar seine Drohung vor Zeugen wiederholt.

Meiner Meinung nach hat der Katzenhalter durch sein Angebot von Schadensersatz und ein Netz zu bezahlen, sich bereits vorbildlich verhalten. Allerdings wertet der potentielle Tierquäler das unter Umständen als Schuldeingeständnis.

Gruß,

Myriam

Wenn Mieze wiedererkannt wurde dann wird es eng.
Mieze darf nur noch unter Aufsicht an der Leine in den Garten,
aber nicht mehr zum angeln.
1004 BGB lockt mit hohen Bußen
Unterlassungsanspruch Strafbewehrt.

Jakob

Hallo Jakob,
Mieze wurde nicht sicher wiedererkannt, … der U-Mieter hatte eine große grauschwarze Katze wahrgenommen, mit auffälligem Halsband! Die Katze, wo er denkt, die’s war, hat kein Halsband (weil tätowiert).
lg
Tara

Hallo,

IANAL,

heißt bitte was? …

  1. im Gegenzug kann der Katzenbesitzer den Nachbarn natürlich
    nicht zwingen, ein Netz zu verlegen

Nachbar A wurde lediglich ein Vorschlag gemacht. Unsere Kinder haben den eigenen Gartenteich wegen 3 Goldfischen auch mit Zaun gesichert, um sie vor Schaden zu bewahren!

Gruß,

Myriam

LG
Tara

Hallo,

IANAL,

heißt bitte was? …

Das ist Internettisch für „I am not a lawyer“ = ich bin kein Anwalt.

  1. im Gegenzug kann der Katzenbesitzer den Nachbarn natürlich
    nicht zwingen, ein Netz zu verlegen

Nachbar A wurde lediglich ein Vorschlag gemacht. Unsere Kinder
haben den eigenen Gartenteich wegen 3 Goldfischen auch mit
Zaun gesichert, um sie vor Schaden zu bewahren!

Das habe ich nicht bestritten, ich wollte damit nur sagen, dass das Argument „wenn Sie nicht wollen, dass gefischt wird, müssen Sie eben ein Netz aufstellen“ vermutlich nicht wirkt.

Gruß,

Myriam

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Mieze wurde nicht sicher wiedererkannt, … der U-Mieter hatte
eine große grauschwarze Katze wahrgenommen, mit auffälligem
Halsband! Die Katze, wo er denkt, die’s war, hat kein Halsband
(weil tätowiert).

In diesem Falle rate ich dazu, aus taktischen Gründen den Nachbarn noch nicht auf diesen Irrtum hinzuweisen, zumindest nicht wenn abzusehen ist, dass er evtl. den Anwalt einschalten will. Dieses auffällige Halsband ist ein Indiz dafür, dass es nicht Eure Katze war. Wenn Ihr den Nachbarn jetzt schon darauf hinweist, ändert der U-Mieter evtl. seine Aussage.

Gruß,

Myriam

2 Like

Hi,

ich kenne Eure Wohnsituation nicht, aber ich hätte da auch noch ein Urteil anzubieten (inkl. Fischteich):
OLG Köln, Urteil vom 23. 11. 1988

  1. Einem Grundstückseigentümer, der nicht Halter von Katzen ist, kann in einer Wohngegend das Anfüttern von Hauskatzen verboten werden, wenn auf Grund des Fütterns bis zu 10 Katzen aus der Nachbarschaft angelockt werden, auf das Grundstück des Klägers gelangen und dort stören.

2. Dagegen ist der Anspruch, Maßnahmen zu treffen, die fremde Katzen nicht mehr auf das Grundstück des Klägers gelangen lassen, nicht begründet, weil damit etwas rechtlich und tatsächlich Unmögliches gefordert wird.

In diesem Rechtsstreit stritten die Parteien darüber, ob der Beklagte verpflichtet sei, das Füttern von Katzen auf seinem Grundstück zu unterlassen, da es dadurch zu Belästigungen des Klägers auf dessen Grundstück kam. Die Katzen würden das Grundstück des Klägers verunreinigen, Fische aus dem vom Kläger angelegten kleinen Fischteich räubern und die Nachtruhe der Bewohner des Hauses des Klägers stören.

http://www.katzenfreiheit.de/kr-garten.html

Gruß,
Christian

Hallo Jakob,
Wenn ich mir den § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch durchlese, steht unter

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder
Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer
von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigen-
tümer auf Unterlassung klagen.

Der KOI-Eigentümer kann vom Katzen-Eigentümer Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. WIEVIEL Zeit wird dem Katzen-Eigentümer - von Rechts wegen - gegeben, das abzustellen? Könnte der KOI-Eigentümer sofort auf Unterlassung klagen; welche Beweise muss der Geschädigte dem Gericht vorlegen? Was ist denn, wenn das gar nicht besagte Katze war?

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer
zur Duldung verpflichtet ist.

Wann ist der (KOI?)-Eigentümer zur Duldung verpflichtet?

LG
Tara

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Hallo,

das scheint ein Problem für beide Seiten zu sein.
Der eine möchte seinen Teich nicht schützen, der andere will seine Katze nicht einsperren, muß er wohl auch nicht.

Im Endeffekt haben beide ein Beweisproblem.
Der eine kann nicht beweisen, das es diese spezielle Katze war (offensichtlich hat der Zeuge sich schon widersprochen), der andere kann nicht beweisen, wer der Katze das Genick gebrochen hat.

Wenn beide sich nicht einigen können, läuft es wohl darauf hinaus, jeweils mit den Konsequenzen leben zu müssen.

Wenn der Teichbesitzer irgendwann einen leeren Teich vorfindet, wird er vielleicht ein Netz spannen.
Für die Katzenbesitzerin hat es sich erledigt, wenn die Katze irgendwann tot aufgefunden wird.

So oder so, das sieht nach Nachbarschaftsstreit aus, bei dem keiner nachgeben will.

Vielleicht wäre ein Gespräch bei einem Glas Wein, absolut ohne Vorwürfe und Forderungen, wo beide Seiten ein Ergebnis suchen, die vernünftigste Lösung. Das müsste doch unter zivilisierten Menschen möglich sein.

Liebe Grüße
Rocco

(owT)

Hallo,

das scheint ein Problem für beide Seiten zu sein.
Der eine möchte seinen Teich nicht schützen, der andere will
seine Katze nicht einsperren, muß er wohl auch nicht.

Es ist unbewiesen, welche der möglichen Katzen es überhaupt war!

Im Endeffekt haben beide ein Beweisproblem.
Der eine kann nicht beweisen, das es diese spezielle Katze war
(offensichtlich hat der Zeuge sich schon widersprochen), der
andere kann nicht beweisen, wer der Katze das Genick gebrochen
hat.

Wenn beide sich nicht einigen können, läuft es wohl darauf
hinaus, jeweils mit den Konsequenzen leben zu müssen.

Wenn der Teichbesitzer irgendwann einen leeren Teich
vorfindet, wird er vielleicht ein Netz spannen.
Für die Katzenbesitzerin hat es sich erledigt, wenn die Katze
irgendwann tot aufgefunden wird.

So oder so, das sieht nach Nachbarschaftsstreit aus, bei dem
keiner nachgeben will.

Vielleicht wäre ein Gespräch bei einem Glas Wein, absolut ohne
Vorwürfe und Forderungen, wo beide Seiten ein Ergebnis suchen,
die vernünftigste Lösung. Das müsste doch unter zivilisierten
Menschen möglich sein.

Wäre schön, beide Nachbarn würden eine vernünftige Lösung finden! Würdest du mit den Menschen, die vorsätzlich deiner Katze das Genick brechen, Wein trinken?

Liebe Grüße
Rocco

LG
Tara

(owT)

Würdest du mit den Menschen, die vorsätzlich deiner
Katze das Genick brechen, Wein trinken?

Bevor es soweit kommen muß, ja.
Aber ich gehöre eher zu den Menschen, die sich einen Hund anschaffen um mein Grundstück zu schützen.

Liebe Grüße
Rocco

1 Like

Vernünftige Lösung kaum möglich
Hallo Rocco,

Vielleicht wäre ein Gespräch bei einem Glas Wein, absolut ohne
Vorwürfe und Forderungen, wo beide Seiten ein Ergebnis suchen,
die vernünftigste Lösung. Das müsste doch unter zivilisierten
Menschen möglich sein.

Sobald du dir Katzen anschaffst und diese aus dem Haus raus lässt, werden sie in der Nachbarschaft streunen. Zäune helfen hier praktisch nicht. Dann sch…n sie auch in die Nachbargrundstücke, graben Blumenbeete um und jagen Fische, je nach Persönlichkeit der Katzen.
Die Nachbarn können es nur ertragen.

Wer sich freilaufende Katzen anschafft, weiss dass und nimmt das billigend in Kauf. Wie soll eine vernünftige Lösung möglich sein?
Höfliche Bitte: „Ihre Katze hat wieder mal unser Blumenbeet umgegraben und reingesch…en. Bitte richten Sie das.“
Zu erwartende Antwort: „Unsere Katze war das nicht.“

Gruß Carlos

(mit drei Wohnungskatzen und zwei Katzenklos)

1 Like

Hallo Jakob,
Wenn ich mir den § 1004 Beseitigungs- und
Unterlassungsanspruch durchlese, steht unter

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder
Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer
von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigen-
tümer auf Unterlassung klagen.

Der KOI-Eigentümer kann vom Katzen-Eigentümer Beseitigung der
Beeinträchtigung verlangen. WIEVIEL Zeit wird dem
Katzen-Eigentümer - von Rechts wegen - gegeben, das
abzustellen?

Gat keine !

Könnte der KOI-Eigentümer sofort auf Unterlassung
klagen; welche Beweise muss der Geschädigte dem Gericht
vorlegen? Was ist denn, wenn das gar nicht besagte Katze war?

Zeugen Fotos,

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer
zur Duldung verpflichtet ist.

Wann ist der (KOI?)-Eigentümer zur Duldung verpflichtet?

Überhaupt nicht!

Er darf sich Beinträchtigungen verbitten.
Anders wenn die Katze nur auf dem Grundstück läuft sowas muss er hinnehmen.

Uhrzeiten helfen weiter, wann war Mietze draussen, wann wurde der Karpfen belästigt.
Aber auch Mieze haz kein Halsband. Dies sollte man Ihm mitteilen.
Dem Karpfenbesitzer in die Falle laufen zu lassen halte ich nicht für eine gute Idee, zumal Rechts-Risikobehaftet. solche Sachen werden idR nach Aktenlage entschieden. Wer weiss was dabei nie was herrauskommt.
Jakob

LG
Tara

Wenn Mieze wiedererkannt wurde dann wird es eng.
Mieze darf nur noch unter Aufsicht an der Leine in den Garten,
aber nicht mehr zum angeln.
1004 BGB lockt mit hohen Bußen
Unterlassungsanspruch Strafbewehrt.

Jakob

Hallo,

angenommen eine Katze „fischt“ aus Nachbar’s Gartenteich einen
(von fünf) Koy; Wert ca. 50,- (lt. Nachbar).

Nachbar A behauptet, es wäre mit Sicherheit DIE GROSSE GRAUE
KATZE vom Nachbarn B. Sein Untermieter hätte das genau
gesehen
und schließlich hat der das Tier am Halsband
erkannt"! ??
Daraufhin bietet B seinem Nachbarn A an, den Koy zu ersetzen
und bittet ihn, einen engmaschigen Zaun über den Koy-Teich zu
legen, den er(B) auch bezahlen wird. A lehnt beide Angebote ab
mit der Begründung, der Fischsatz ist kaputt und den Teich
wolle er nicht mit einem Zaun verschandeln. A verlangt, dass B
auf seine graue Katze (Freigänger)aufpassen soll, dass die in
seinem Grundstück nimmer fischt - am besten wegsperren! Im
Weggehen sagt der Geschädigte zu seinem Nachbarn: „Krieg ich
Ihre Katz zu fassen, bekommt sie von mir mit Sicherheit einen
‚ELFmeter‘!!!“

Wie sieht denn da die rechtliche Seite aus?
Kann Nachbar A von B verlangen, dass der seinen Freigänger
einsperrt oder gar einschläfern lässt - damit Miez nimmer
fischen kann? Die Katzenpopulation im Umkreis von 100 m ist
ca. 25.

Danke
Tara

Hallo,

@Rocco,
@Carlos,

Höfliche Bitte: „Ihre Katze hat wieder mal unser Blumenbeet
umgegraben und reingesch…en. Bitte richten Sie das.“
Zu erwartende Antwort: „Unsere Katze war das nicht.“

Nachbar B bot seinem Nachbarn A in dem Fall sofort an, den getöteten Koi zu ersetzen (der „Untermieter“ hatte es bezeugt!) und schlug ihm vor, einen engmaschigen Zaun über den Teich zu legen, den B auch bezahlen wird. Nachbar A lehnte beide Angebote jedoch ab „darum ginge es ja garnicht!“ … ??? WORUM geht’s denn dann?

Gruß Carlos

(mit drei Wohnungskatzen und zwei Katzenklos)

Gruß
Tara (ohne Katzen, dafür mit 1 Hund und 3 Shubunkin/ Goldfischen im Gartenteich, der auch mit Zaun gesichert ist!); ich frage für meine Tante an!