Ich meine mal gehört zu haben, dass ein Tier der Person gehört, die es füttert. Wenn die Nachbarin nicht da ist und das Tier ihr eigentlich eh egal ist, dann kann man ja versuchen es einzufangen oder den Tierschutz rufen. Das ist auf jeden Fall keine Straftat und wenn das Tier vorerst im Tierheim wäre, kann Frau Herzlos es ja immer noch wieder holen. Dann aber gesund.
Hallo,
Frau Hilfsbereit sieht täglich eine Katze gegenüber, die aber lt. Aussage der Halterin, Frau Herzlos, dieser egal ist. Ein paar Tage später liegt die Katze beim Nachbarn von Frau Herzlos, der sagt, er sei froh, wenn das Vieh wieder weg ist.
Wer ist da jetzt zuständig bzw. rechtlich zu belangen? Der Nachbar nicht, dürfte klar sein. Frau Herzlos ist in Urlaub gefahren oder sonstwie nicht erreichbar. Und die Katze ist in schlechtem Zustand und müsste zum Tierarzt.
Gruß
A. Hahnemann
hi
Frau Hilfreich kann mit der Katze zum Tierarzt fahren und ihr helfen lassen - das kostet halt was und ist direkt zu bezahlen. Sie kann die Katze danach gerne auch mit Futter und Wasser versorgen bis Frau Herzlos wieder da ist. Das kostet halt auch was. Wenn Frau Herzlos wieder da ist, kann sie sie ja fragen ob Frau Hilfreich die Katze nicht ganz übernehmen kann. Oder das Wohlergehen der Katze ist ihr doch nicht wichtig genug, dann kann sie es lassen.
Sie kann die Katze natürlich auch einfangen und im nächsten Tierheim abgeben - evtl. gleich mit einer kleinen Spende dazu für die Tierarztkosten (wenn es ihr wirklich um das Wohlergehen der Katze geht) da würde die Katze dann erstmal versorgt.
Gruß H.
der oma in der fußgängerzone gehören also diese verdammten tauben, die alles vollkacken? sofort zur rechenschaft zeiehen, diese feine dame!
merkst du selber, hm?
Hallo,
da die Katze krank und verwahrlost ist, ist hier das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner für Frau Hilfsbereit, ggfs. auch das Veterinäramt oder der Amtstierarzt - notfalls dem Tierschutz melden, die informieren die korrekten Stellen, damit dafür gesorgt wird, daß ein derart bedrohtes Tier dem Halter entzogen und ärztlicher Hilfe zugeführt wird.
Frau Hilfsbereit möge sich bitte beeilen hiermit, bevor es zu spät ist!
Gruß
Christian
Hallo,
So einfach kann das aber nicht sein. Denn gerade freilaufende Katzen könnten so ganz einfach mir nichts, dir nichts den Besitzer wechseln - ganz gegen den Willen des eigentlichen Besitzers, der nichts falsch macht. Oder wie ist das, wenn ich in Urlaub gehe, meine Nachbarin bitte den Wellensittich zu sich in die Wohnung zu nehmen und ihn zu füttern, kann sie dann nach 3 Wochen die Rückgabe verweigern, denn sie hat das Tier ja gefüttert?
Grüße
Siboniwe
ist sie wirklich die halterin? woran genau merkt man das?
zu belangen wegen was genau?
woran genau erkennt man den zustand und warum genau muss sie zum tierarzt?