Wir wollen umziehen, natürlich wollen wir unseren Stubentiger mitnehmen, ist es grundsätzlich möglich, dass ein Vermieter vertraglich festlegt, dass ich keine Katze mitbringen darf? Es handelt sich um eine 4jährige sterilisierte Katzendame die bisher frei rein und raus darf. Danke im Voraus
Ja, der Vermieter kann das vorgeben - deshalb immer fragen, ob Haustiere erlaubt sind.
LG
Tom
Hallo Nicole,
vorab gesagt, ich weiß es nicht. Es gibt da sehr unterschiedliche Meinungen
und Urteile, auch vom Gesetzgeber.
Auf der Internetseite: www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html
und dann weiter auf Katzenhaltung
stehen eine Menge (Gerichts-)Urteile.
Aber wenn Dein Vermieter klar sagt, dass er keine Katzen möchte, hat es doch
wenig Sinn, wenn man sie trotzdem von Gerichts wegen halten dürfte. Da ist
ständiger Ärger doch vorprogrammiert.
Alles Gute!
Hallo,
ich würde meien Kater nicht einfach so mitnehmen. Besser ist es den Vermieter zu fragen. Ich denke wenn es im Mietvertrag steht dann wirds wohl nicht gehen.
Wir wollen umziehen, natürlich wollen wir unseren Stubentiger
mitnehmen, ist es grundsätzlich möglich, dass ein Vermieter
vertraglich festlegt, dass ich keine Katze mitbringen darf? Es
handelt sich um eine 4jährige sterilisierte Katzendame die
bisher frei rein und raus darf. Danke im Voraus
Hallo,
das wäre wohl eher eine Frage für einen Anwalt.
Tut mir leid,
Gruß
Tina
Wir wollen umziehen, natürlich wollen wir unseren Stubentiger
mitnehmen, ist es grundsätzlich möglich, dass ein Vermieter
vertraglich festlegt, dass ich keine Katze mitbringen darf? Es
handelt sich um eine 4jährige sterilisierte Katzendame die
bisher frei rein und raus darf. Danke im Voraus
guten morgen,
grundsätzlich ist das mitbringen von hund oder katze vom vermieter zu genehmigen. aber wir haben unsere minie (reine wohnungskatze) auch in einer mietwohnung. wenn die anderen mieter im haus nichts dagegen haben, wird es keine probleme geben. wir gehen mit minie im haus spazieren (wegen der bewegung) und sie ist bei allen gern gesehen.
liebe grüße
Wir wollen umziehen, natürlich wollen wir unseren Stubentiger
mitnehmen, ist es grundsätzlich möglich, dass ein Vermieter
vertraglich festlegt, dass ich keine Katze mitbringen darf? Es
handelt sich um eine 4jährige sterilisierte Katzendame die
bisher frei rein und raus darf. Danke im Voraus
Wir wollen umziehen, natürlich wollen wir unseren Stubentiger
mitnehmen, ist es grundsätzlich möglich, dass ein Vermieter
vertraglich festlegt, dass ich keine Katze mitbringen darf? Es
handelt sich um eine 4jährige sterilisierte Katzendame die
bisher frei rein und raus darf. Danke im Voraus
Hallo Nicole,
ja leider ist die Haltung von Katzen eine Verhandlungssache mit dem Vermieter ich würde also eher mit offenen Karten spielen und sagen das ihr eine Katze habt.
Aber aus einem Freigänger einen Stubentiger zu machen ist schwer, vielleicht solltet ihr die Anschaffung von einem Spielgefährten in Erwägung ziehen das entspannt vielleicht die Langeweile.
Für die Eingewöhnung suchst du dir einen Raum aus in dem sie erst mal für sich ist um dann von da aus die neuen Umgebung kennenlernen kann.
Viel Erfolg. Wir suchen auch schon länger eine Wohnung aber mit drei Katzen und drei Kindern ist man nirgends gerne gesehen…
Viele Grüße
Manuela
Hallo Manuela, dank dir für die Antwort, das ist wirklich eine vertrackte Sache, bisher haben wir ländlich gewohnt, das ist dann kein Problem, jetzt soll es nach Essen gehen, und im Zweifel geben wir die Miezekatze dann wirklich in gute Hände ab, damit sie weiterhin ihr freies Leben genießen kann, sie ist ein „Alleinetier“ und ist immer mehr als genervt wenn Nachbars Kater zu Besuch durch die Katzenklappe kommt und sich eben mal sattfrißt :o)
viel Spaß mit eurer Rasselbande! Alles Liebe Nicole
Wir wollen umziehen, natürlich wollen wir unseren Stubentiger
mitnehmen, ist es grundsätzlich möglich, dass ein Vermieter
vertraglich festlegt, dass ich keine Katze mitbringen darf? Es
handelt sich um eine 4jährige sterilisierte Katzendame die
bisher frei rein und raus darf. Danke im Voraus
der vermieter darf seinem mieter nicht verbieten haustiere zu halten. ist im
mietvertrag solch eine klausel festgehalten, dann ist sie dennoch vor gericht
komplett ungültig.
andererseits kann es für den vermieter ein grund sein, euch den mietvertrag erst
gar nicht in die hand zu drücken, wenn er von vorne herein von der katze weiß.
also vorerst einmal nichts erwähnen und nachsehen, ob die besichtigte wohnung
der katze freilauf bietet…
ich wünsche euch viel erfolg beim suchen und eurer katze eine kure
umgewöhnungszeit.
Danke, macht Mut, die Miez ist grad vom Tagesausflug zurück, hab ihr gesagt, dass sie auf jeden Fall mitkommt, ;o) herzlichst Nicole Richter