Katze kurzfristig aufnehmen trotz Verbot?

Hallo

in meinem Mietvertrag steht, dass Tierhaltung untersagt ist.
Nun ist mein Papa im Krankenhaus und muss danach 4 Wochen zur Reha und hat niemanden, der sich um seine Katze kümmern könnte. Da er knapp 60km entfernt von mir wohnt kann ich nicht 2 Mal täglich hin fahren um sie zu füttern.
Kann ich sie trotz Verbot für den Zeitraum, in dem er in der Klinik ist, zu mir nehmen oder kann mich das die Wohnung kosten? Ich mag sie ungern solange ins Tierheim geben, was so ziemlich die einzige Alternative wäre.

Ich danke euch jetzt schon für euren Rat

Hallo,

wenn die Klausel im Mietvertrag die Katzenhaltung wirksam verbietet, dann muss der VM auch nicht einer vorübergehenden Haltung zustimmen.
Ein Verstoß gegen die Vertragsmodalitäten kann durchaus das weitere Mietverhältnis aufs Spiel setzen.

Was aber nicht heißt, dass man dem VM die Sachlage nicht schildern könnte und ihn fragen, ob die vorübergehende Aufnahme bis Dein Vater wieder übernehmen kann, dulden würde.

ABER ACHTUNG!

Viele Vermieter verbieten Hunde und Katzenhaltung aufgrund der Schäden, die die Tiere anrichten können.* Du müsstest zuallererst eine Haftpflichtversicherung haben, die das Betreuen von Haustieren mitversichert, oder Dein Vater hat eine, die die Katze auch am Ort der Betreuung versichert.

Meine Großmutter war damals noch eine Tierliebe Vermieterin, aber den Vorfällen hatte sie buchstäblich die Nase voll (verständlicherweise):

  1. Wohnung wurde als Zuchtstätte missbraucht überall lag zentimeter hoch der Kot.
  2. Zwei unsaubere unkastrierte Siamkater in einer Dachwohnung…der gesamte Boden inkl Estrich musste herausgerissen werden, die Holzvertäfelung war gleichzeitig wohl als Kratzbaum benutzt worden
  3. da war sie schon vorsichtige und verlangte eine Haftpflichtversicherung und den Vermerk im vertrag, dass alle Schäden von den Viechern auch beglichen werden müssen…Ende vom Lied: Teures Parkett zerkratzt, Versicherung zahlt nicht, Ex-Mieter zahlt auch nicht.

Gruß und gute Besserung
Maja

PS. Es muss ja nicht das Tierheim sein, inzwischen gibt es auch ganz brauchbare Katzenpensionen, oder Urlaubshilfe.
Erkundige Dich mal bei den umliegenden Tierärzten.

Hallo zurück!

Meines Wissens nach ist es nicht erlaubt ein Tier zur Pflege aufzunehmen. Lediglich die Dauer ist mir nicht bekannt. Leider weiß ich auch nicht genau, ob man es dem Vermieter anzeigen muss, oder nicht. Ich bin leider kein Rechtsanwalt o.ä.
Wenn deine Mitmieter jedoch bereits Tiere (Hund oder Katze) halten und das dem Vermieter bekannt ist, bist du definitiv auf der sicheren Seite.

MfG

S. Linke

hallo, also ich hab das auch so, meine freundin nimmt meine Katzen immer wenn ich zu meinem Freund fahre, das sind aber meist nur ein paar Tage. Eigentlich kannst du ein Tier immer kurzzeitig zur Pflege bei dir aufnehmen, egal was im Mietvertrag steht. Aber vier Wochen ist natürlich schon ein bisschen länger.
Jetzt kannst du zwei Sachen tun: entweder du gehst zu deinem Vermieter und erzählst von deinem Problem und hoffst, dass er zustimmt, wenn er ablehnt kannst du aber auf keinen Fall mehr die Tiere zu dir nehmen, oder aber du machst das zweite, du nimmst sie einfach bei dir auf, in der Hoffnung das er es nicht mitbekommt und nicht meckert, dann sind sie ja schon da, und er wird sie vielleicht nicht so wieder wegschicken. Das zweite ist zwar nicht die ehrlichste Lösung, aber wenn du fragst und er nein sagt hast du ein Problem, weil du dich dann bewusst wiedersetzt und er kann dir eine Abmahnung geben.Aber wenn du sie einfach so aufnimmst und er es doch mitbekommen sollte kannst du immer noch sagen du wusstest nicht das du die nicht zur Pflege aufnehmen durftest, da kann er dich nicht abmahnen.

Bei einem peniblen Vermieter empfehle ich, die Katze vorübergehend in ein Tierheim oder sonst in Pflege zu geben.
Sorry
pete88

Auch ich habe das Tierverbot in meinen Mietverträgen. Ich denke, dass kein Vermieter etwas dagegen haben wird, wenn Sie ihm die Sachlage erklären und die Katze nur in Ihrer Wohnung halten, damit sie nicht anderweitig herumstromert oder manche Zweibeiner sich belästigt fühlen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Kündigungsgrund ist.
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter.

Viel Glück.

MfG
Ulla

Au

Hallo,
das muss ein Missverständnis sein, das ich diese Frage erhalte, habe selber Schwierigkeiten mit meinem Vermieter,
mfg,
Shan

Hallo!

Ich glaube nicht, dass dich das deine Wohnung kosten wird.
Die Katze wird ja eh nicht sichtbar sein und die Chance, dass dein Vermieter in deine Wohnung platzt ist auch eher gering, oder?
Du musst halt eben nur aufpassen, dass die Katze keine Türen oder so zerkratzt. Dann würde es auffallen.

Ich würde die Katze an deiner Stelle die 4 Wochen nehmen…

LG
Nine

Hm, das ist natürlich schwierig. Ich weiß net, wie das rein rechtlich dann aussehen würde. Ich persönlich würd die Katze halt einschmuggeln und ein paar Wochen betreuen. In dem Fall natürlich nur als Wohnungskatze, weils sonst ja auffallen würd. Am besten wärs halt, mit dem Vermieter zu reden, den Fall zu schildern und auf Verständnis zu hoffen. Das wär am entspanntesten für alle…

Hallo himbeer_schnitte

Diese Frage werde ich an einen befreundetem Anwalt weiter leiten, da ich mir nicht 100% sicher bin. Denke jedoch es ist wie bei einen Menschen, dass 6 Wochen Dauerbesuch geduldet wird. Sorry, wenn ich dir jetzt sofort nicht antworten kann. Melde mich jedoch so schnell wie möglich.
LG Franziske

Hallo himbeer_schnitte
Jetzt kann ich dir die Antwort, vom Anwalt, weiter geben:
Es ist nichts einzuwenden, wenn man ein Tier in pflege nimmt, trotz Verbot im Mietvertrag. Jedoch behalten darfst du es nicht und es sollte nicht länger als 5 Wochen sein.
Hoffe die damit gedient zu haben.
LG Franziske

Hallo,
vielleicht liege ich da ja falsch, meine aber zu wissen, das Katzen trotz Tierhalteverbot erlaubt sind. Wenn VM mit sich reden lässt einfach mal ganz lieb fragen und die Situation schildern.
Mehr kann ich auch nicht sagen.

LG