Hallo,
wenn die Klausel im Mietvertrag die Katzenhaltung wirksam verbietet, dann muss der VM auch nicht einer vorübergehenden Haltung zustimmen.
Ein Verstoß gegen die Vertragsmodalitäten kann durchaus das weitere Mietverhältnis aufs Spiel setzen.
Was aber nicht heißt, dass man dem VM die Sachlage nicht schildern könnte und ihn fragen, ob die vorübergehende Aufnahme bis Dein Vater wieder übernehmen kann, dulden würde.
ABER ACHTUNG!
Viele Vermieter verbieten Hunde und Katzenhaltung aufgrund der Schäden, die die Tiere anrichten können.* Du müsstest zuallererst eine Haftpflichtversicherung haben, die das Betreuen von Haustieren mitversichert, oder Dein Vater hat eine, die die Katze auch am Ort der Betreuung versichert.
Meine Großmutter war damals noch eine Tierliebe Vermieterin, aber den Vorfällen hatte sie buchstäblich die Nase voll (verständlicherweise):
- Wohnung wurde als Zuchtstätte missbraucht überall lag zentimeter hoch der Kot.
- Zwei unsaubere unkastrierte Siamkater in einer Dachwohnung…der gesamte Boden inkl Estrich musste herausgerissen werden, die Holzvertäfelung war gleichzeitig wohl als Kratzbaum benutzt worden
- da war sie schon vorsichtige und verlangte eine Haftpflichtversicherung und den Vermerk im vertrag, dass alle Schäden von den Viechern auch beglichen werden müssen…Ende vom Lied: Teures Parkett zerkratzt, Versicherung zahlt nicht, Ex-Mieter zahlt auch nicht.
Gruß und gute Besserung
Maja
PS. Es muss ja nicht das Tierheim sein, inzwischen gibt es auch ganz brauchbare Katzenpensionen, oder Urlaubshilfe.
Erkundige Dich mal bei den umliegenden Tierärzten.