Hallo,
Angenommen Person A (Käufer) hat bei Person B (Verkäufer) eine
Rassekatze (Perser) gekauft. Diese Katze hatte schon bei
übernahme „fettiges“ Fell und kahle Stellen an den Pfoten. Da
sich der Käufer aber nicht mit Perser auskennt, geht diese
davon aus, das das evtl. normal sei.
wenn man sich nicht auskennt, dann sollte man sich unbedingt jemaden mitnehmen, der Ahnung hat, oder sich selbst durch ausreichende Vergleichsmöglichkeiten (mehrere Adressen besuchen) einen Überblick verschaffen und beim ersten Besichtigungstermin auf keinen Fall Geld mitnehmen, nicht dass man doch in Versuchung gerät ad hoc ein Tier zu kaufen.
In einem seriösen Katzenhaushalt riecht man die Katzen nicht. Die Tiere sollten auch keinesfalls verklebte Augen aufweisen, ebensowenig wie pappiges Fell, oder seltsame Hauterscheinungen. Dunkle Krüstchen können hingegen immer mal vorkommen, wenn die Katzenkinder miteinander spielen, aber bei hellen Verkrustungen ist immer Vorsicht geboten.
Pilzerkrankungen bei Katzen sind gar nicht so selten. Katzen sind dafür prädestiniert, weil sie das richtige Milieu für Pilze bieten, schön warm, wenig Belüftung durch das dichte Fell und durchs Putzen auch genügend Feuchtigkeit. Die Inkubationszeit variiert je nach Art sehr stark von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten oder gar Jahre.
Besonders weiße Katzen können eine sehr empfindliche Haut haben und sind dementsprechend dann auch für so etwas empfänglich.
Dann bekommt die zweite Katze vom Käufer Ausschlag worauf der
Käufer den Tierarzt aufsucht. Dort erfährt der Käufer dann das
die Katzen von einem Hautpilz befallen sind, mit dem sich der
Partner des Käufers auch schon angesteckt hat.
Ja, diese Hautpilze sind ansteckend, nicht nur für andere Katzen, sondern auch Menschen können erkranken.
Angenommen der Käufer hätte mit dem Käufer vereinbart, den
Kaufpreis von 200€ in zwei Raten zu zahlen, wovon die zweite
noch aussteht. Muss der Käufer diese zahlen?
200€? Dann war das aber kein seriöser Züchter, sondern ein Vermehrer.
Billig ist nicht immer günstig.
Denn der Käufer hat alleine vom ersten Tierarztbesuch eine
Rechnung über knapp 100€.
Der Verkäufer droht jetzt mit Rechtsanwalt, da er seine zweite
Rate haben will. Der Käufer überlegt hingegen das Veterinäramt
einzuschalten.
In diesem dargestellten Fall wäre das vielleicht keine so schlechte Idee. Ein Tierschutzverein wäre vielleicht auch eine Anlaufstelle.
Dieser hypothetische Fall wurde auch hier dargestellt, richtig?
http://www.katzen-links.de/katzenforum2/showthread.p…
Wie würdet ihr die Chancen für den Käufer einschätzen?
Kann man so pauschal nicht sagen…wenn man aber über Bilder verfügt, die vom Vermehrer stammen als das Tier noch in seiner Obhut war und sowohl Gesundheitszustand als auch Ort erkennbar waren, könnte das nicht verkehrt sein. Umgekehrt könnte es aber passieren, dass ein Mangel nicht mehr als Mangel gilt, wenn der Käufer den Mangel kannte oder hätte erkennen können/müssen.
hab hier auch mal eine gerichtliche Auseinandersetzung herausgefischt:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/beweislastumkehr…
Gruß
Maja