A wohnt in einer Zwei-Zimmer Mietwohnung und will sich nun eine Katze zulegen. Die Katze wäre schon erwachsen,stubenrein und erzogen. Alle Möbel in der Wohnung gehören Person A.
Laut Mietvertrag muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Das wurde getan aber dem Vermieter wäre es nicht recht. Gründe sein,dass der Vermieter mit anderen Mieter schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ist das ein Grund, der die Haltung verbietet?
Ebenso wurde der Grund,dass die Katze ja auf den Boden urinieren könnte oder die Türen zerkratzen,aufgeführt aber dafür gibt es ja eine private Haftpflichtversicherung,die die Katze beinhaltet.
Können diese Gründe wirksam sein?
Was wären ausdrückliche Gründe,die die Haltung verbieten?
„Ich will nicht.“
Wie steht es im MV? Muss der Vermieter seine Ablehnung begründen, oder muss der Mieter eine Genehmigung einholen? Schon mal darüber nachgedacht?
vnA
>> „Ich will nicht.“
Reicht als Antwort nicht aus.
Der Mietvertrag ist natürlich relevant. Eine Katze darf aber nur in Ausnahmefällen untersagt werden (Allergien etc.).
LG. der Rosslauer
wer hält schon eine Katze in einer Wohnung eingesperrt?
Naja Leopold,
so gänzlich widersprechen mag ich Dir nicht.
Jedoch wenn die Wohnung ausreichend groß ist (vorrausgesetzt die Katze kann den Platz auch nutzen
und evtl. noch Freigang möglich ist.
LG. der Rosslauer
Ich möchte meine potentiellen Mieter vor Allergenen schützen. Außerdem verbessert dies meine Vermietchancen und damit meine Rendite. (Ich will nicht)
Abgesehen davon: Wo wird vom VM eine ausführliche Begründung verlangt? Frühstens im Kündigungsprozess. Wenn er/sie selbst die genannten 3 Worte ganz früh und ungefragt auch noch zu Papier bringt ist er/sie selbst Schuld.
vnA
Hi
Ich sehe das gerade in dem Haus / Wohnung in dem ich gerade ausziehe.
Als ich einzog war das Haus Haustierfrei
als erstes kam die Mieterin EG Süd : ich möchte eine Katze .
daraufhin wurden alle anderen Mieter befragt und denen war das egal ob da EINE Katze ist , also wurde es genehmigt .
inzwischen hat diese Mieterin 4 Katzen.
dann kam die Mieterin EG Nord : ich möchte eine Katze
Begründung : wenn da drüben Katzen leben , können sie mir die nicht verbieten.
Der Vermieter sagte dann auch Ja , obwohl ihm die 4 Katzen in der anderen Wohnung im wahrsten Sinne des Wortes stunken
dann schaffte sich Mietpartei 1 ET Süd eine Katze an und Mietpartei 2 ET Nord auch
dazu kam dann noch ein mittelgrosser Hund und ein Kampfhundmischling aus dem Tierheim , letzteren beiden ungefragt obwohl im Mietvertrag stand das eine Anfrage stattfinden muss .
Die Mieter nahmen aber an wenn diese beiden Parteien Ihre Katzen erlaubt bekommen , dann geht auch Hund .
Ich brauch nicht zu sagen wie es hier gelegentlich stinkt oder was im Treppenhaus los ist , wenn ein Hund Gassi geführt werden soll und zufällig eine Katze auf der Treppe sitzt.
Ich bin gerade dabei auszuziehen und suche einen Nachmieter .
in der Vorgabe steht jetzt klar und Grossgeschrieben.
Tierhaltung ausser Zierfische ist nicht gestattet
ich weiss warum !
gruss
Toni
Moin Toni,
Ich bin gerade dabei auszuziehen und suche einen Nachmieter .
in der Vorgabe steht jetzt klar und Grossgeschrieben.
Tierhaltung ausser Zierfische ist nicht gestattetich weiss warum !
gruss
Toni
ne du weisst nicht warum, denn man kann die Kleinterihaltung in Mietverträgen nicht ausschließen. In Berlin gelten Katzen auch als Kleintiere.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierha…
cu
Moin Toni,
Ich bin gerade dabei auszuziehen und suche einen Nachmieter .
in der Vorgabe steht jetzt klar und Grossgeschrieben.
Tierhaltung ausser Zierfische ist nicht gestattetich weiss warum !
gruss
Toni
ne du weisst nicht warum, denn man kann die Kleinterihaltung
in Mietverträgen nicht ausschließen. In Berlin gelten Katzen
auch als Kleintiere.
Hi,
mag sein, blöderweise sieht aber der BGH das anders, wie auch aus Deinem Link zu entnehmen ist.
Gruß
Tina
in der Vorgabe steht jetzt klar und Grossgeschrieben.
Tierhaltung ausser Zierfische ist nicht gestattet
du weißt aber schon, dass diese klausel ungültig wäre, oder?
Hi
Ich Sprach von einer Vorgabe zur suche eines Nachmieters , nicht von einem Mietvertrag.
Der Vermieter hat nach wie vor das Hausrecht .
Er kann ohne ausschweifende Begründung einen potentiellen neuen Mieter ablehnen .
Der Vermieter könnte sogar den neuen Mietvertrag mit einem neuen Mieter ablehnen weil ihm die Nase nicht gefällt .
Der Vermieter , sowie jeder andere Bewohner dieses Hauses dürfen mit Begründung des Hausrechtes entscheiden wen man in SEINE Wohnung lässt und wen nicht .
Die Wohnung steht ab dem 01.01.2013 leer , gehört dann demzufolge dem Vermieter , also hat er alleine das Recht zu sagen mit wem er einen Mietvertrag macht und mit wem nicht .
Das wär ja lustig wenn es ein Gesetz gäbe das Vermieter verpflichten würde dem erst besten Mieter der sich meldet seine Wohnung zu vermietn.
gruss
Toni
Ob das wirklich Lustig ist?
Ein dahingehendes Gesetz gibt es schon.
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Gilt allerdings bisher nur für größere Vermieter.
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html (Absatz 5)
vnA
Hi
Ich Sprach von einer Vorgabe zur suche eines Nachmieters ,
nicht von einem Mietvertrag.
Der Vermieter hat nach wie vor das Hausrecht .
Er kann ohne ausschweifende Begründung einen potentiellen
neuen Mieter ablehnen .
Der Vermieter könnte sogar den neuen Mietvertrag mit einem
neuen Mieter ablehnen weil ihm die Nase nicht gefällt .Der Vermieter , sowie jeder andere Bewohner dieses Hauses
dürfen mit Begründung des Hausrechtes entscheiden wen man in
SEINE Wohnung lässt und wen nicht .
Die Wohnung steht ab dem 01.01.2013 leer , gehört dann
demzufolge dem Vermieter , also hat er alleine das Recht zu
sagen mit wem er einen Mietvertrag macht und mit wem nicht .Das wär ja lustig wenn es ein Gesetz gäbe das Vermieter
verpflichten würde dem erst besten Mieter der sich meldet
seine Wohnung zu vermietn.
Hi,
das ist ja alles schön und gut, nur was hat das mit meiner Antwort an Naseweis zu tun?
Gruß
Tina