Katze -> Probleme mit Vermieter?

Hallo!

Ich habe seit März eine Katze und habe meinen Vermieter damals nicht um Erlaubnis gefragt. Nun habe ich meine Wohnung gekündigt und der Vermieter möchte zur Vorababesichtigung bald in meine Wohnung.
Meine Katze ist alt, leise und hat nichts kaputt gemacht.
Können die mir noch was anhaben? Ich meine, die Wohnung ist gekündigt, wenn sie mich rausschmeißen kann es mir egal sein. Aber gibt es vielleicht irgendwo einen Eintrag, der mir die Wohnungssuche erschwert oder vielleicht sogar Anzeige/Rechtsanwalt?
Im Mietverrtrag steht, dass Tiere nicht gehaltenw erden dürfen, außer Kleintiere.
Und in dem Haus leben sogar Hunde…

Bitte um Hilfe. Danke!

hallo,
keine sorge, wenn sowieso hunde gehalten werden, darf bei Ihnen eine katze sowieso nicht verboten werden - hier gilt gleiches recht für alle!
schönen umzug,
udo

Hallo,
keine Sorge so etwas wie ein „öffentliches Straftäterverzeichnis“ gibt es im Mietrecht nicht.
Bei der Tierhaltung wird vielmehr darüber diskutiert, ob es nicht gegen ein Grundrecht verstoßen würde die Tierhaltung zu verbieten und ein Verbot muß sehr gut begründet werden. (Allergien)
Das Landgericht Hamburg geht von einem Rechtsmißbrauch aus, soweit die Tierhaltung anderen Hausbewohnern erlaubt ist, es aber dir verboten werden soll.
Einen schönen Abend und viele Grüße aus der Stadt der Runzen. (Bächle)

hallo - also ich denke, da kann dir nicht mehr viel passieren, zumal ne katze auch als kleintier zu bezeichnen ist. es kommt drauf an, ob irgend welche schäden durch die katze entstanden sind. ansosnten kannst du doch sagen, du hast die dir erst jetzt kurz vorm auszug zugelegt. lg.

Soweit keine Schäden aufgrund der Katzenhaltung fesgetellt werden, ist „das Ding“ für Sie gelaufen.

Hallo Amara308,

zunächst einmal kann ich dir versichern, daß du mit dem Halten deiner Katze gegen den Mietvertrag verstößt, der das Halten von Tieren in der Wohnung untersagt. Gleichsam
werden in deinem Mietshaus sogar Hunde gehalten, wobei ich nicht sagen kann, ob diese vom Vermieter lt. Mietvertrag geduldet werden.Kleintiere sind Zwergkaninchen, Goldhamster, Meerschweinchen, Ziervögel,
Zierfische in Aquarien etc.
Auch wenn Katzen keine Kleintiere sind, so verursachen sie zumindest keinen Lärm und die Beseitigung ihrer Fäkalien obliegt ihrem Halter innerhalb der Wohnung (Katzenklo!). Vermutlich werden in deinem Mietshaus auch größere Tiere stillschweigend geduldet und deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, daß der Hauseigentümer
das Halten einer Katze in seiner Wohnung beanstanden könnte. Gebe doch deine Katze samt Zubehör am Tag der Wohnungsabnahme an Freunde, Bekannte oder Verwandte.Dann bist du zumindest gegenüber deinem Vermieter ‚aus der Nummer raus‘ und du erweckst den Eindruck, gar kein Haustier zu besitzen.

In jedem Fall solltest du jedoch den Rat eines Fachanwaltes für Mietrecht einholen bzw. einen Mieterverein aufsuchen.

Viel Erfolg, bustobaer

Von den Gerichten werden Katzen teilweise als Kleintiere gewertet.
Warum machst Du Dir Sorgen, wenn im Haus sogar Hunde gehalten werden?
Nein, es gibt kein Register für „Mietsünden“

Hi,
das ist eine knifflige Frage. Ich bin leider nicht qualifiziert genug, um diese zu beantworten.
Es ist ein ewiger Streitfall, ob Katzen zu den kleinen Haustieren gehören.
Ich wünsch Dir auf jeden Fall TOI TOI TOI

LG rickie

Hallo,

Beratung in konkreten Rechtsfragen
nach dem Rechtsberatungsgesetz darf regelmäßig nur durch Anwälte erbracht werden.
Eine Anfrage darf daher keine persönlichen
Rechtsfragen beinhalten. Bitte beachte dazu auch FAQ:1129.

Die Tierhaltung wird im Mietvertrag geregelt, dabei kommt es auf die genaue Formulierung an und ob die Klausel zur Tierhaltung wirksam ist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierha…

Der Vermieter kann individuell von Mieter zu Mieter die Hundehaltung gestatten oder verbieten.

Gruß
M.

Hallo,
so ganz sicher bin ich mir nicht was das Rechtliche angeht. ABer die Katze hat ja nichts kaputtgemacht und niemanden gestört. Ich weiß nicht, ob das mit dem Katzenverbot überhaupt noch geht. Trotzdem würde ich beim nächsten Vermieter vorher sagen dass du eine Katze hast. Sorry
Rosiehenna

Hallo,

nein, da sollte eigentlich nichts mehr passieren können. Es gibt auch kein Verzeichnis über Mieter, die unberechtigterweise Katzen halten :smile:

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo

manche behaupten auch eine Katze seien Kleintiere. Stellt aber mietrechtlich ein Haustier dar, wie ein HUnd. Da Du eh gekündigt hast, kann Dir keine Kündigung drohen. Da die Katze nichts kaputt gemacht hat, und hoffentlich auch wirklich keine Kratzer im Parkett oder Türrahmen…etc. wird die gegegf. auch die Kaution zurück gegeben,

Hast Du die Möglichkeit die Katze einen Tag für den Termin weiterzugeben ? , oder Du verklickerst ihm, Deine Freundin ist auf Urlaub, die Katze ist nur zur Urlaubspflege. ( das darf man nämlich laut Mietrecht, kleine Notlüge )
Ansonsten stellen sich jetzt nach Kündigung keine Probleme ein.
Hoffe Du hast einen guten Staubsauger, und gur Lüften bevor Vermieter kommt. Der riecht das anders als DU.

Gruss

Hallo amara,
Ob eine Katze zu Kleintieren gehört… da streiten sich die Gemüter. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst ruf am Besten mal einen Rechtsanwalt an, der weiss es bestimmt! Alles Liebe!

hallo,
noch haben Sie ja keine Probleme mit dem Vermieter wegen Ihrer Katze.
Ich weiss die Antwort rechtl. betrachtet nicht. Aber vom Gefühl würde ich sagen, dass kein Problem droht, wenn der Vermieter „mitzieht“. Die Katze ist ja nicht "auffällig geworden. Aber ich kenne den TYP Vermieter nicht. Da gibts solche und solche.
Gibts denn für den Besichtigungstermin niemanden, der Ihre Katze für ein paar Stunden „übernimmt“.
Wichtiger wäre nach meinem Gefühl ein Übernahmeprotokoll zu erstellen und einen Zeugen für die Besichtigung hinzuzuziehen.
Vielleicht gibts zum Vergleich ein Protokoll vom Einzug.
Dem Vermieter scheint zudem über den längeren Zeitraum nicht aufgefallen zu sein, dass Sie überhaupt eine Katze haben.
Ein bischen einfacher kann die Argumentationsbasis werden, wenn Sie etwas Unstritiges finden, was Sie dem Vermieter ggf. als Versäumnis entgegen halten können. Je nach dem wie die Situation und Laune ist, kann sich dann beiderseits das Versäumnis aufwiegen.
Es scheint aber so, dass Sie ein wenig an dem „Gutwill“ des Vermieters hängen. Also sorgen Sie einfach so weit es geht für Gutwill. Übrigens kleine Aufmerksamkeiten können auch den wildesten Vermieter besänftigen. Sie sollten den Menschen im Vermieter erreichen.
ich hoffe ich konnte helfen
microrman

Hallo!

Ich habe seit März eine Katze und habe meinen Vermieter damals

Bitte um Hilfe. Danke!

Hallo Amara, rechtmäßig kenne ich mich nicht aus, aber so, wie du die Lage schilderst, denke ich, dass dir im Nachhinein keine Probleme entstehen können.
Ich wünsche dir viel Glück mit deiner Katze in der neuen Wohnung.
Gruß Ingrid