Folgender Sachverhalt:
Eingezäunter Garten.
Katze springt immer wieder über den Zaun raus, läuft zum Nachbarn - und hüpft dort durch das offene Fenster immer wieder rein.
Problematik:
Nachbar (ebenfalls Katzenbesitzer) hat anfangs die Katze noch gestreichelt und sogar gefüttert. Mittlerweile fühlt sich der Nachbar dadurch gestört und will nicht, dass die Katze ihn ständig besucht. Er empfindet dies mittlerweile als störend!
Rechtliche Frage:
Gibt es in Österreich ein Gesetz, dass hier greifen könnte?
Ist der Katzenbesitzer dazu verpflichtet, die Katze (Freigängerin) einzusperren und nicht mehr außer Haus zu lassen?
Gibts hier irgendwelche gesetzlichen Grundlagen? (Österreich!)
Es ist halt für den Katzenbesitzer sehr schwer, der Katze das beizubringen, dass sie (nachdem sie dort gestreichelt und gefüttert wurde) dort nicht mehr rein darf…?
Der Nachbar selbst hat seine Fenster bzw. Balkontüre die ganze Zeit offen, da er selbst eine Freigängerkatze hat und diese natürlich ebenfalls ständig rein und raus geht…
Danke für eure Antworten im Voraus!
Baumi