Katze stört Nachbar - Österreich

Folgender Sachverhalt:

Eingezäunter Garten.
Katze springt immer wieder über den Zaun raus, läuft zum Nachbarn - und hüpft dort durch das offene Fenster immer wieder rein.

Problematik:
Nachbar (ebenfalls Katzenbesitzer) hat anfangs die Katze noch gestreichelt und sogar gefüttert. Mittlerweile fühlt sich der Nachbar dadurch gestört und will nicht, dass die Katze ihn ständig besucht. Er empfindet dies mittlerweile als störend!

Rechtliche Frage:
Gibt es in Österreich ein Gesetz, dass hier greifen könnte?
Ist der Katzenbesitzer dazu verpflichtet, die Katze (Freigängerin) einzusperren und nicht mehr außer Haus zu lassen?
Gibts hier irgendwelche gesetzlichen Grundlagen? (Österreich!)

Es ist halt für den Katzenbesitzer sehr schwer, der Katze das beizubringen, dass sie (nachdem sie dort gestreichelt und gefüttert wurde) dort nicht mehr rein darf…?

Der Nachbar selbst hat seine Fenster bzw. Balkontüre die ganze Zeit offen, da er selbst eine Freigängerkatze hat und diese natürlich ebenfalls ständig rein und raus geht…

Danke für eure Antworten im Voraus!

Baumi

Hi,

rechtlich gibt es da vermutlich nichts. Und ganz richtig, das Betreten einer fremden Wohnung kann man einer Katze kaum verbieten, vor allem, wenn ie da lange sehr positive Erfahrungen gemacht hat.
Der Nachbar könnte doch die Fenster schließen und für seine Katze eine Katzenklappe (oder 2) anlegen. Oder sich mit der Besucherin wieder anfreunden.

die Franzi

ja, normal denkende Menschen würden dies so machen - vollkommen richtig.
Dieser Nachbar ist aber mit einer geistigen Bildungsresistenz geboren die ihres Gleichen sucht, leider.
Auch ein persönliches, freundliches Gespräch zeigt leider keine Wirkung.
Auf die Aussage „Hr. Nachbar, du hast die Katze doch selbst gefüttert und gestreichelt - wie soll ich ihr jetzt beibringen, dass sie nicht mehr in deine Wohnung darf? Soll ich sie in Ketten legen? Einsperren? Einschläfern? Sag mir wie - und ich mache es“
seine Antwort: „das ist nicht mein Problem - ich dulde das jedenfalls nicht mehr“

Weitere Versuche mit logischen Argumenten in sein Kleinhirn vorzudringen schlugen leider fehl…
… wir haben heut mitbekommen, wie dieser Konsorte den kompletten Sachverhalt einer Person schilderte. Jetzt vermuten wir, dass er einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. Deswegen stelle ich die Frage einmal in diesem Forum - vielleicht kennt sich jemand damit aus…

Ob hier aktuelle rechtliche Grundlagen geschildert werden, weiß ich nicht, aber es betrifft Österreich: https://www.konsument.at/geld-recht/nachbarschaftsrecht-318878576045

na servas, zuerst anfüttern und sich dann beschweren. Wenn er keine fremden Katzen im Haus haben will, soll er Fenster und Türen schließen.
Bin mir nicht sicher, ob es da eine Handhabe gibt.
Ansonsten soll er sich doch einen Hund zulegen.