Hallo!
Meine Freundin und ich haben eine Wohnung mit 2 Katzen (1 Jahr alt). Kurz vor dem letzten Winter mussten wir schnellstmöglich aus unserer Mietwohnung raus. Es bestand Einsturzgefahr (Balken morsch), wir haben auch Gutachten die das bestätigen. Unsere Vermietung hat uns schnellstmöglich eine „möblierte“ Ersatzwohnung gestellt und uns schriftlich bestätigen lassen das es nur die eine in der kurzen Zeit gibt. Bei der Versicherung (Haus-und Haftplicht) gemeldet, so das wir auf beide Wohnungen versichert sind.
Unsere 2 Katzen haben in den 5 Wochen, in denen wir dort hausieren mussten die Ledercouch, Vorhänge und den Teppich ruiniert. Wobei man dazu sagen muss das sie das vorher nie gemacht haben. Also Versicherung gemeldet - Gutachten "3000"€ Schaden - nun der Schock wir müssen das alles selbst zahlen! Begründung: Vorhersehbarer Schaden!
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Weil wir ja aus unserer Wohnung schnellstmöglich raus mussten!
Wer kann mir helfen?!
Liebe Grüße Denny
Hallo Denny,
nein das bringt nichts. Ich beziehe mich auf die GDV-Bedingungen. Der richtige Ablehnungsgrund ist aber auch nicht „vorhersehbarer Schaden“. Wenn man schon auf dieser Schiene fährt, dann maximal die sogenannte „Überbeanspruchung“ (irgendwo in den Besonderen Bedingungen zur PHV). Aber das ist ad absurdum geführt, da das nur bei Mietsachschäden zählt, welche nur Räume in Gebäuden deckt. Und „gefahrdrohende Umstände“ (§4 II.3 AHB) geht auch nicht. Ein bedingter Vorsatz ist dies nebenbei auch nicht.
Der richtige Ablehnungsgrund ist folgender:
Nach §4 I 6 A der AHB: Miete, Leihe, Pacht, besonderer Verwahrungsvertrag und verbotene Eigenmacht. Kurzum deckt die PHV keine Schäden an bewegliche Sachen, die du gemietet oder geliehen hast. Und das trifft hier eindeutig zu. Punkt. Damit kommst du nicht durch.
Bitte schreibe mir aber noch die entsprechende Versicherung und wenn bekannt das Tarifdatum. Dann kann ich genauer nachschauen. Nach Standard-Bedingungen hast du aber keine Chance. Und das ist, kennt man sich im Versicherungsrecht und mit den Bedingungen etwas aus, nicht verwerflich. Die wenigsten Versicherungen decken so etwas. Was in deinem Besitz ist, ist eben höchst anfällig für Schäden. Wenn das gedeckt werden würde, wäre die Prämie nicht bezahlbar. Aber bitte schicke mir noch die Versicherung. Ich schaue dann mal genauer nach.
Gruß
mein Eindruck: wenig Aussicht auf Erfolg: Begründung: in der Privaten Haftpflichtversicherung sind die „Gebäudeschäden“ an gemieteten Wohnungen versichert, nicht aber die geliehenen Möbel.
Etwas anderes ist es, wenn Sie mit Ihrer Katze bei Freunden einen Besuch abstatten und die Katze beschädigt die Gardine.
Wichtiger Punkt:
Ein Ersatzanspruch besteht nur in Höhe des Zeitwertes - nicht des Neuwertes!
Hallo Denny,
meine Katze hat meiner Mutter die Tapete bis auf die Grundmauern zerkratzt und die Versicherung (normale Haftpflicht) hat widerstandslos bezahlt. Ebenso, als meine andere mit ihren spitzen Babykrallen das Luftbett meines Untermieters zerfetzt hat. Im Versicherungsvertrag sind bei mir Tiere nicht extra aufgeführt. Vielleicht lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, ist ja ne recht hohe Summe…
Solltest aber trotzdem mal nachsehen, ob im Vertrag Tiere ausdrücklich ausgeklammert sind.
Viel Glück
Rosiehenna
Hallo,
Katzen hassen Veränderungen wie die Pest und reagieren nicht selten mit massivem Protest wie zB Unsauberkeit auf derartige Aktionen.
Katzen schärfen sich ihre Krallen an den für sie geeigneten Gegenständen UND SIE MARKIEREN SO GLEICHZEITIG IHR REVIER!
Und genau das war es ja…ein neues Revier!
Andere Wohnung
andere Möbel
andere Gerüche
Hatten sie denn nicht genug Katzenmöbel an denen sie alternativ hätten kratzen können?
Lange Sisalsäulen ohne Unterbrechung durch eine Plattform werden von Katzen gerne genommen, oder Kratzmöbel aus unbehandeltem Echtholz.
Leder hat auf die meisten Katzen eine scheinbar magische Anziehungskraft…dabei ist si gar nicht so magisch, schliesslich handelt es sich um Tierhaut.
Viele Katzen bevorzugen Leder, Plastik und liegengebliebene Kleidungsstücke auch fürs Pinkeln aus Protest.
Die Ledercouch hätte ich daher von anfang an abgedeckt, damit nichts passiert.
Katzen und Vorhänge ist eine Kombination, die nur selten dauerhaft gut geht. Zumal sich Katzen in grobmaschigen Vorhängen auch verletzen und sich Krallen ausreissen können.
Wenn Katzen dort kratzen wo sie nicht sollen, dann muss man sie erziehen.
Pflanzensprüher, oder Wasserspritzpistole leisten da gute Dienste. Wann immer man sie erwischt, sofort einschreiten. Das bedeutet allerdings, dass man das Wasserbehältnis immer am Mann haben muss.
In die Hände klatschen und laut „nein“ hat einen ähnlichen Effekt. Sensible Katzen bringen das aber unter Umständen mit dem Besitzer in Verbindung…und sie sollen ja gerade nicht die „Bestrafung“ mit einer Person verbinden.
Man kann sich daher schlecht darauf berufen, dass die Katzen das vorher nie gemacht haben…erstens waren sie noch recht jung, sie befanden sich in einer Stresssituation und Kratzen liegt ganz einfach in der Natur einer Katze weshalb man bei derartigen Vorkommnissen man in der Tat damit hätte rechnen müssen, so meine Einschätzung.
Eine rechtliche Beratung bleibt nach dem Rechtsberatungsgesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Du könntest allenfalls in anonymisierter Form nochmal nachfragen, bzw in anonymisierter allgemeingültiger Form das Rechtsbrett benutzen. Bitte dabei unbedingt die Vorschaltseite und die FAQ:1129 beachten sonst muss die Anfrage wieder gelöscht werden.
Gruß
M.
Hallo,
wie soll der Anwalt helfen…???
lt. Vers. gibt es nichts… es ist ja auch kein versicherter Schaden…!!! und gegen alles kann man sich nicht versichern…!!
aber vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden da Ihr ja aus der Whg. raus musstet und in einer anderen Umgebung sich die Katzen nicht so wohl fühlen…!!!
viel Glück!!!
Gruß www.thomas-wolter.eu
Hallo,
haben Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflicht gemeldet? Diese müßte sich dann mit dem Anspruchsteller einigen und für Sie sogar unberechtigte Ansprüche abwehren.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
ich bin keine Rechtsexpertin. Aber aus Erfahrung u. aus den Informationen, die man so im Internet u. Fernsehen bekommt, versuchen Versicherungen doch immer erst mal die Kosten abzuwälzen. Was ist denn ein vorhersehbarer Schaden??? Ihr konntet ja schließlich nicht vorhersehen, dass Eure Katzen so was tun, da sie es vorher eben nicht gemacht haben. Ich denke nicht, dass es an der Wohnung liegt, sondern an der Umstellung für die Katzen. Katzen reagieren eben sehr sensibel auf Veränderungen. Aber niemand weiß im Vorraus wie sie reagieren. Habt Ihr Eure Kratzbäume mit in die neue Wohnung genommen? Wenn nicht, fehlt den Katzen natürlich etwas zum Kratzen. Wenn die neue Wohnung kleiner ist als die alte, kann den Katzen auch der Platz zum Toben fehlen. Aber da Ihr Euch die Situation nicht ausgesucht habt, würde ich auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen. Das erste Beratungsgespräch sollte i.R. kostenlos sein u. dient dazu, eine Einschätzung zu bekommen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Ich denke aber schon! Viel Glück dabei!
LG
Maria
Hallo,
da es sich bei Deinem Problem um ein Rechtliches handelt, kann ich dir mit meinem Wissen über Katzen hier leider nicht helfen.
LG,
Tinka
Hallo!!
Ja, wir haben den Schaden bei unserer Privathaftpflicht gemeldet.
Wir haben sogar schriftlich: Es besteht Versicherungsschutz in unserer baufälligen und in unserer Ersatzwohnung.
Ich versteh die letzten beiden Sätze nicht!!
MFG
Hallo Denny
Habe dein Mail mal weiter geleitet an einen Freund von mir, der Anwalt ( jedoch mit anderem Fachgebiet). Melde mich sobald ich etwas genaueres sagen kann.
LG Franziske
Hallo Denny,
ich hätte einen Anvalt eingeschaltet.
So einfach lasse ich mich nicht verarschen.
ausserdem ich sehe es als nicht vorhersehbar! da an der alten Wohnung solch Schäden nicht vorhanden sind.
Gruss
Daniel
Hallo Denny,
das ist heftig. Ich bin da leider etwas überfragt, aber sicher ist sicher:
Nehmt euch nen Anwalt, denn Spekulationen bringen euch keinesfalls weiter.
Und dass die Vermietung nicht auf dem Schaden sitzen bleiben möchte ist auch verständlich. Wenn ihr eine Rechtschutzuversicherung habt, dürfte der Anwalt sowieso kein Problem sein.
Alles Liebe!
Vielen vielen Dank!!!
Bin total verzweifelt!
Ich warte auf Antwort!
Lg Denny
Hallo!
Vorhersehbarer Schaden!
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Weil wir ja aus
unserer Wohnung schnellstmöglich raus mussten!
Hallo Denny, ich weiß nur, dass angemietete Dinge, sprich Möbel in einer Wohnung, die man selbst bewohnt, nicht versichert sind, wenn die Tiere diese kaputtmachen.
Wenn die Versicherung das so in den Vertragsbedingungen festgelegt hat, wirst du nicht viel dagegen unternehmen können. Du könntest dich allerdings noch bei der Verbraucherberatung erkundigen. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Trotzdem viel Glück
Liebe Grüße Ingrid
Mit Katzen kenne ich mich ja ein bisschen aus, aber Anwalt bin ich leider nicht.
Hallo!
Habt ihr für eure Katzen eine Haftpflicht?
Hab gar nicht gewußt,daß das geht.
Wenn ihr da einen extra Beitrag zahlt,wie bei der Hundehaftpflicht,dann müßtete ihr es ersetzt bekommen,da es ja nicht eure Möbeln sind.
Ansonsten weiß ich auch nicht,ob es bezahlt wird.
Ich wünsch euch auf alle Fälle viel Glück.
Liebe Grüße
Erika
Hallo Denny
Nun kann ich dir Antwort geben.
Klar ist, dass Versicherungen erst immer einen Schaden abwenden.
Also, nicht abschrecken lassen.
So nun kommt es auf die Police an.
Einen Schaden wie bei dir ist normal abgedeckt. Vorraussetzung ist jedoch, dass du die Katzen nicht 5 Wochen hast machen lassen was sie wollen ohne einzuschreiten ( das wäre als grob fahrlässig auszulegen). Das bedeutet, wenn es die Katzen in der ersten Nacht oder in am ersten Arbeitstag nach dem Umzug gemacht haben und du danach die Couch z.B. mit dicker Decke abgedeckt hast oder Sie nicht ohne Aufsicht im Zimmer gelassen so ist es ein Versicherungsschaden. Manche Versicherungen zahlen auch kulant, wenn man schon länger versichert ist. Jedoch ist mit einem Anwalt oft eine außergerichtliche Einigung möglich auch bei Fahrlässigkeit. Die Versicherung zahlen dann meistens die Hälfte bei einem Schaden.
Du solltest auf jedenfalls mit deiner Police zu einem Anwalt gehen und die Police überprüfen lassen. Sagt er du hast Chance so nutze sie.
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
LG Franziske
Bitten sie den Geschädigten, sich an unterAngabe der Schadensnummer an Ihre Versicherung zu wenden. Sollte der Geschädigte unberechtigte Ansprüche haben, so wir Ihre Versicherung diese in Ihrem Interess abwehren.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Sorry, da kenn ich mich gar nicht aus
LG