Welche juristischen, praktischen, legalen(!) Möglichkeiten gibt es, Katzen von einem Grundstück fern zu halten?
Nehmen wir an, es gebe ein privates Wohnhaus in einem Wohngebiet. Das Grundstück sei eingefriedet.
Nun stellen wir uns 1-2 Katzen vor, die das Grundstück als ihr Revier sehen und Autos, Gartenmöbel u.ä. mit Urin markierten.
Der/die Eigentümer der Katze/n seien unbekannt.
Was könnte der Eigentümer des Grundstücks unternehmen?
Würde eine Warnung, eingeworfen in die Briefkästen in der Nachbarschaft, in Zukunft jede Katze, die das Grundstück betritt zu töten, das Recht ebendarauf begründen können?
Danke und Gruß,
M.
P.S.: bitte keine Antworten von aufgeregten Tierfreunden. Die Fragen sind, entsprechend der Forumsregeln, rein hypothetisch. Ich mag Tiere. Auch gerne auf dem Teller…
Welche juristischen, praktischen, legalen(!) Möglichkeiten
gibt es, Katzen von einem Grundstück fern zu halten?
in der Theorie kann man vieles juristisch untersagen, nur werden sich die Katzen kaum dran halten und allenfalls wird wohl irgendwann eine Geldzahlung des Halters fällig, dem man aber nachweisen muss, dass es genau seine Katze war die irgendwas gemacht hat. In der Praxis also quasi unnöglich.
Nehmen wir an, es gebe ein privates Wohnhaus in einem
Wohngebiet. Das Grundstück sei eingefriedet.
Nun stellen wir uns 1-2 Katzen vor, die das Grundstück als ihr
Revier sehen und Autos, Gartenmöbel u.ä. mit Urin markierten.
Der/die Eigentümer der Katze/n seien unbekannt.
Komisch… die Katzen die ich kenne verscharren Urin eher und markieren selten damit… ist eher eine Hundeangewohnheit.
Was könnte der Eigentümer des Grundstücks unternehmen?
Würde eine Warnung, eingeworfen in die Briefkästen in der
Nachbarschaft, in Zukunft jede Katze, die das Grundstück
betritt zu töten, das Recht ebendarauf begründen können?
Würde eine Warnung, eingeworfen in die Briefkästen in der
Nachbarschaft, in Zukunft jede Katze, die das Grundstück
betritt zu töten, das Recht ebendarauf begründen können?
Würde eine Warnung, eingeworfen in den Briefkasten von XY, daß ich ihm die Reifen zersteche, wenn er nochmal auf meinem Privatparkplatz stehst, das Recht ebendarauf begründen können?
Kurz gesagt: Die Warnung bringt dem Warner vermutlich nur einen Besuch von der Polizei ein. Weil illegales / strafbares Handeln nunmal nicht dadurch legal wird, daß man es vorher ankündigt / androht.
Wenn man beweisen kannst, daß es die Katze von Nachbar xy ist, die die Polster versaut, kann man es ja mal mit einer Schadensersatzklage probieren.
Die
Fragen sind, entsprechend der Forumsregeln, rein hypothetisch.
Aber auch mit gesundem Menschenverstand zu beantworten.
Würde eine Warnung, eingeworfen in die Briefkästen in der
Nachbarschaft, in Zukunft jede Katze, die das Grundstück
betritt zu töten, das Recht ebendarauf begründen können?
Na klar geht das! Du kannst es sogar noch erweitern. Wenn du noch dazu schreibst, dass frei laufende Kinder erschossen werden, dann geht das natürlich auch. Du musst nur darauf achten, dass du diese Warnung wirklich überall einwirfst.
Petra
P.S. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
ich kann mich nicht entscheiden, ins Witzebrett oder gleich gelöscht???
Also, fangen wir mal beim Flyer an, gedruckt, somit eine Druckerzeugnis, dient nicht dem gewerblichen Bereich, somit muß ein Impressum drauf, sonst droht ein Bußgeld. ( Art. 7 BayPrG)
Dann haben wir eine Drohung im Flyer, das erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach §240 StGB. Die Nötigung stellt nicht darauf ab, ob die Drohung erfüllt wird (Tot der Katze) sondern die Androhung reicht aus.
Bei Vollendung der Drohung (Tot der Katze) hätten wir dann noch das TierSchG §4 i. V. m § 17 TierSchG.
Im übrigen hätten wir dann noch -da das Tier erschossen werden soll- das WaffR und das Jagdrecht.
Ich hoffe, deine Waffenbesitztkarte ist in Ordnung, dein Waffenschrank und dein Jagdschein, die Waffenbesitztkarte ist dann weg und der Jagdschein auch, da innerhalb von geschlossenen Ortschaften ein Tier jagdlich erlegt wurde, was ebenso verboten ist.
Du siehst also, keine gute Idee.
Besser: Sich den Kater schnappen, ab zum Tierarzt und kastrieren lassen, ist „nur“ Sachbeschädigung
Komisch… die Katzen die ich kenne verscharren Urin eher und
markieren selten damit… ist eher eine Hundeangewohnheit.
Nein, nein, ein Kater (also kein Kastrat) markiert mit geringfügigen Urinstößen sein Revier - obwohl es sich nur um kleine Mengen handelt, stinkt es erbärmlich und greift so ziemlich jegliches Material an.
Allerdings könnte bspw. ein Bewegungsmelder mit Verknüpfung eines mit Hundegebell gefütterten Lautsprechers Abhilfe schaffen …
Versuchen wir es mal mit weniger drastischen Maßnahmen.
Hypothetisch könnte man davon ausgehen, dass die Katzen keinen Besitzer haben, da unkastriert.
Man könnte hypthetisch den Tierschutz informieren, dass „streunende“ Katzen sich auf dem Grundstück rumtreiben.
In den meisten Städten werden streunende Katzen vom Tierschutz kostenlos kastriert, um die Verbreitung einzudämmen. Das würde das Problem mit dem „markieren“ eindämmen, außerdem mit Chance werden sie ach dabehalten.
Auch könntest Du die Katzen mit Lebendfallen fangen und diese ahnungslos beim nächsten Tierheim abgeben, als „streunende, heimatlose“ Katze.
Versuchen wir es mal mit weniger drastischen Maßnahmen.
Da bin ich sehr für - andernfalls könnte es für den Frager auch SEHR unangenehm werden, wenn er seine Drohung wahrmacht.
Hypothetisch könnte man davon ausgehen, dass die Katzen keinen
Besitzer haben, da unkastriert.
Wie kommst du darauf? Seit wann ist man verpflichtet, seine Freigänger-Katze kastrieren zu lassen?
Man könnte hypthetisch den Tierschutz informieren, dass
„streunende“ Katzen sich auf dem Grundstück rumtreiben.
Was zu 50% nicht der Wahrheit entspricht.
In den meisten Städten werden streunende Katzen vom Tierschutz
kostenlos kastriert, um die Verbreitung einzudämmen. Das würde
das Problem mit dem „markieren“ eindämmen, außerdem mit Chance
werden sie ach dabehalten.
Das ist korrekt - aber auch diese Leute informieren sich vorher, ob die Katze *wirklich* herrenlos ist - ein kurzer Blick in die Ohren oder eine kurze Suche nach dem Identifikationschip, und schon ist die Frage zumindest einfacher zu beantworten.
(Ansonsten finde ich das Kastrationsprogramm von vielen Tierschutzorganisationen natürlich unheimlich gut.)
Auch könntest Du die Katzen mit Lebendfallen fangen und diese
ahnungslos beim nächsten Tierheim abgeben, als „streunende,
heimatlose“ Katze.
Der Besitzer kann sie sich dann ja da abholen
Hier wirds wieder kritisch für den Fänger, wenn die Katze wirklich nicht herrenlos sein sollte - das hat straf- UND zivilrechtliche Folgen und dürfte nicht billig sein.
Würde eine Warnung, eingeworfen in die Briefkästen in der
Nachbarschaft, in Zukunft jede Katze, die das Grundstück
betritt zu töten, das Recht ebendarauf begründen können?
Hi,
und das von Dir, wo Du doch sooooooo tolerant bist. Ts