Katzen

hallo meine lieben

ich habe ein sehr grosses Problem als ich vor 3 Jahren in ein Mehrfamilienhaus zog war unten in der Haustür eine Katzenklappe eingebaut vom Vermieter
Die Katzen ich selbst habe 5 konnten immer raus und rein wir haben insgesammt im Haus 14 Katzen
doch plötzlich fällt meinem Vermieter ein das er es nicht mehr will das die Katzen da rein und raus gehen. Also wurde sie zugemacht. irgentwann war sie wieder offen und vor ein paar Tagen hat er eine grosse Schraube reingehauen. Mein Kater hat sie übersehn weil es der tägliche weg war Treppen runter und durch die Klappe springen doch er übersah die grosse Schraube und verletzte sich am Füsschen seid 2 Tagen humpelt wenn es morgen nicht besser ist gehte ich zum TA Hat der Vermieter das Recht das eine eingebaute Katzenklappe plötzlich verschlossen wird bzw mit einer Schraube vernagelt wird?
Ich habe auch ein Foto davon bitte helft mir
lieben dank im vorraus und liebe grüße eure gismoli

Hallo,

die Frage wäre im Rechtsbrett besser aufgehoben.

Ich kann nur sagen: wenn die Katzenklappe im Mietvertrag erwähnt ist, sieht es eher gut aus, ist sie nicht erwähnt wird wohl schwierig.
Eine hervorstehende Schraube, die Verletzungsgefahr birgt, kann gegen Mieterrecht verstoßen.

Trotzdem: im Rechtsbrett anfragen oder einen Anwalt konsultieren - so teuer ist eine Anfangsberatung normalerweise nicht.

Gruß, Paran

Moin!

Trotzdem: im Rechtsbrett anfragen

Unter Beachtung der FAQ1129

:oder einen Anwalt

konsultieren - so teuer ist eine Anfangsberatung normalerweise
nicht.

Habe ich noch nirgends unter 180 € gesehen.

Mit nem Friseurgehalt bspw. ist das ne Menge Holz

Gruß, Fo

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Hast du deinen Vermieter schon mal drauf angesprochen? Eigentlich müsste der das vorher mit den Katzenbesitzern im Haus absprechen, bevor er sowas in die Wege leitet. Ich würde mich da einfach mal bei der Hausverwaltung beschweren.
Gute Besserung für deinen Stubentiger!

Also ich bin zwar kein Experte für Mietrecht, aber soweit ich weiß gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht. Das heisst wenn der Vermieter seinerzeit der Klappe zugestimmt hat, kann er das nicht einfach grundlos plötzlich wieder zurücknehmen. Und schon gar nicht auf so eine gefährliche Art und Weise. Da kann man ja noch von Glück reden, dass deinem Kater nicht mehr passiert ist.
Ich würde mich mit den anderen Katzenbesitzern mal zusammen setzen und als Gemeinschaft gegen den Vermieter vorgehen. Fragt ihn warum er plötzlich was dagegen hat und ob man sich vielleicht auf eine andere Möglichkeit (Klappe woanders hin?) einigen kann. Da in eurem Haus ja ganz schön viele Katzen leben sollte es doch möglich sein sich eine gute Lösung für alle Beteiligten einfallen zu lassen. Und das macht ihr natürlich alles schriftlich… dann habt ihr im Zweifelsfalle etwas „handfestes“ in der Hand. Vielleicht ist einer deiner Nachbarn ja im Mieterschutzbund? Dann würde ich mir auf alle Fälle dort einen anwaltlichen Rat einholen.

Und damit er nicht noch mal solche „Massnahmen“ ergreift würde ich ihm die Rechnung vom Tierarzt einfach mal zukommen lassen. Ob er sie bezahlt ist natürlich ne ganz andere Frage…

Hallo I_c,

Also ich bin zwar kein Experte für Mietrecht, aber soweit ich
weiß gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht. Das heisst wenn
der Vermieter seinerzeit der Klappe zugestimmt hat, kann er
das nicht einfach grundlos plötzlich wieder zurücknehmen.

Sicher, es gibt das Gwohnheitsrecht, aber das bedeutet keinesfalls daß es einklagbar
wäre in allen Fällen wo „irgendwas“ schon jahrelang „läuft“.
In manchen ja, in manchen nein, in anderen liegts an der Laune des Richters.

Und
schon gar nicht auf so eine gefährliche Art und Weise. Da kann
man ja noch von Glück reden, dass deinem Kater nicht mehr
passiert ist.

Habe ich etwas übersehen? Vom Text her weiß ich daß da irgendeine Schraube ist.
Ohne zumindest Bilder davon zu haben kann ich doch nicht mitreden ob da was gefährlich
ist oder nicht.
@Anfrager(in) Nimm pic-upload aus FAQ:2606

Aber wenn überhaupt spielt da diese Schraube nur eine untergeordnete Rolle.
Maximal könnte da der/die Anfrager/in TA-Kosten ersetzt bekommen, fraglich.
Der Hauptpunkt ist wohl ob der Hausbesitzer seine Haustüre Katzenklappenfrei
machen darf durch Verschließen, neuer Tür o.ä. M.E. darf er das.
Aber entscheiden wird das ggfs. in dem Fall ein Richter mit unklarem Ausgang.

Gruß
Reinhard

Hallo,

was das Anwaltshonorar angeht: habe bei meinem Allgemeinanwalt schon Beratungen für „10.- Euro in die Kaffekasse“ bekommen, wenns sehr unkompliziert war.
Beim ersten, etwas komplizierteren Fall (eine Pachtangelegenheit, also auch mit Durchlesen des Vertrages etc.) waren 50.- Euro für 1/2 Stunde Beratung incl. Pachtvertrag lesen und schlau machen angesagt - ev. gibts da regionale Unterschiede? Kann ich mir anders kaum erklären.

180.- Euro für eine Erstberatung sind arg happig - um nicht zu sagen „unverschämt“.

Vielleicht findest Du ja mit etwas Rumfragen noch einen, der weniger gierig ist.

Gruß, Paran

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Guten Tag,
ich danke euch erst mal recht herzlich für euren vielen Antworten aber ich werde zum Anwalt gehen denn die schraube wird nicht entfernt
lieben gruss gismoli ich würde euch gern ein bild zeiogen weis abetr nicht wie ich es einfüge kann mir da jemand bitte helfen
lg gismoli

180.- Euro für eine Erstberatung sind arg happig - um nicht zu
sagen „unverschämt“.

Vielleicht findest Du ja mit etwas Rumfragen noch einen, der
weniger gierig ist.

Hallo

dann hast Du einfach Glück gehabt. Die Gebühren richten sich nach der RVG und sind für alle Anwälte gleich verbindlich. Sie müssen nach RVG abrechnen, dürfen aber auch Honorarvereinbarungen treffen.

In außergerichtlichen Angelegenheiten besteht auch die Möglichkeit niedriger als nach den Vorschriften abzurechnen, allerdings muß dann Aufwand, Leistung und Haftungsrisiko des Anwaltes im Verhältnis zur Abrechnung stehen. (§ 4 (1) RVG.

Anwälte, die man häufiger konsultiert werden da eher etwas entgegenkommen, als Anwälte die man zum ersten Mal beauftragt.

Gruß
Tina