…mal angenommen Herr A möchte nicht das Nachbars Katze immer in sein Blumenbeet kackt…
…muss der gartenliebhaber sein beet schützen ??
…oder muss der katzenliebhaber seine katze einsperren…??
…mal angenommen Herr A möchte nicht das Nachbars Katze immer in sein Blumenbeet kackt…
…muss der gartenliebhaber sein beet schützen ??
…oder muss der katzenliebhaber seine katze einsperren…??
Hallo,
ich spreche hier aus eigener Erfahrung und kann versichern, das der Katzenliebhaber seine Katze wegsperren muss.
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ich spreche hier aus eigener Erfahrung und kann versichern,
das der Katzenliebhaber seine Katze wegsperren muss.
Hallo,
kannst Du uns an deiner Erfahrung teilhaben lassen?
Mir ist da ganz was anderes zu Ohren gekommen
_Titel: Katze im fremden Garten:
LG Darmstadt 1993-03-17 9 O 597/92, Urt. v. 17.3.1993
Leitsatz der Redaktion:
Ein Gartenbesitzer muß es dulden, daß Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies gilt jedoch nur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muß er die übrigen entweder weggeben oder im Haus halten.
Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen „pro Nachbar“ begründete das Landgericht Darmstadt mit dem „Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomen Lebensführung“, wovon sie sich „selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzen abhalten“ ließen. Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und zumindest zwei streundende Katzen dulden. Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der anderen Seite müßten aber auch die Katzenhalter Rücksicht nehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken._
http://www.katzensuchdienst.de/Gerichtsurteile.html
Gruß
hartmut
Hallo,
…mal angenommen Herr A möchte nicht das Nachbars Katze immer
in sein Blumenbeet kackt…
ich spreche hier aus eigener Erfahrung und kann versichern,
das der Katzenliebhaber seine Katze wegsperren muss.
Und wenn wilde Kaninchen in das Blumenbeet kacken, wer muss diese dann wegsperren?
Zum Glück, sollte man sagen, gibt es noch das ein oder andere freilaufende Tier. Noch haben wir die Tiere nicht vollständig verdrängt. Damit muss ein Gartenbesitzer rechnen.
PS: Mir kacken ständig irgend welche Vögel auf die Dachterasse. Wer sperrt die denn endlich mal weg?
Gruß
S.J.
Hallo Heike
Hallo,
ich spreche hier aus eigener Erfahrung und kann versichern,
das der Katzenliebhaber seine Katze wegsperren muss.
wie wäre es denn , wenn du erst mal in deiner Vika deinen Beruf richtig schreibst:wink: bevor du hier solche Versicherungen abgibts
Der Mikesch
Andere Gesetze in Bayern
Ich kenne das Urteil des LG Darmstadt.
Jedoch gibt es auch zahlreiche diverse Urteile, die in die andere Richtung gehen.
Bayerisches Oberlandesgericht 09.02.94 Az.: 2 ZR 127/93.
Hier wird quasi von den Katzen verlangt, das diese eine Hausordnung lesen können.
"In einer Hausordnung zu einer Eigentumswohnung kann bestimmt werden, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Haustiere so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen und Gartenanteile der anderen Eigentümer nicht betreten
können. Bei Verstoß dagegen kann die Tierhaltung nach erfolglosen Abmahnungen vom Verwalter untersagt
werden. Fazit: Hoffentlich können die Vierbeiner die Hausordnung lesen!
Grüße aus München
Bei dem Urteil geht es doch um ganz andere Rechtsfragen! Das ist überhaupt kein Vergleich und steht dem anderen Urteil daher auch nicht entgegen.
Levay
Dann wäre es doch mal nett einer der wenigen hier, die sich nicht als Expertin in diesem Gebiet ansieht und nicht meint alles zu wissen, die Unterschiede zu erläutern, die ich scheinbar nicht sehe.
Darüber wäre ich sehr denkbar, denn ein solches Forum soll ja auch dem Austausch von Informationen und Wissen dienen.
Liebe Grüße
Urteil trifft auf Frage nicht ganz zu
Hallo,
kannst Du uns an deiner Erfahrung teilhaben lassen?
Mir ist da ganz was anderes zu Ohren gekommen
Im Urteil ist wohl nichts von Kacke zu lesen. Ich denke, es wird Urteile geben, die Nachbarn mit Kindern oder die Sandkästen in Wohnanlagen/bei Eigentümergemeinschaften betreffen. Wenn es keine Urteile gibt, so kann man den Katzen-Hundebesitzer sicherlich anderweitig Einschränkungen auferlegen.
Gruß
Der Franke
Du musst es nur lesen: In dem von dir genannten Urteil geht es um Hausordnungen, im anderen Fall geht es um Nachbars Garten. Gemeinsam ist den Urteilen nur, dass es um Katzen geht.
Levay
Guten Morgen,
laur der mir bekannten Rechtsprechung, sagen die Gerichte, das Herr A wohl eine Katze (manche Gerichte sagen auch zwei) zu dulden hat, bzw. Ihm zuzumuten ist.
Hallo,
bei dem von Dir genannten Urteil geht es um die Frage, ob eine zwischen den Eigentümern geschlossene Vereinbarung einzuhalten ist, also um Vertragsrecht. Ich glaube kaum, dass der Gartenbesitzer eine Vereinbarung mit dem Katzenbesitzer geschlossen hat.
Gruß, Niels
Du musst es nur lesen: In dem von dir genannten Urteil geht es
um Hausordnungen, im anderen Fall geht es um Nachbars Garten.
Gemeinsam ist den Urteilen nur, dass es um Katzen geht.Levay
und was ist mit dem Katzenkönigfall???
LOL
Der passt natürlich hier wie die Faust aufs Auge.
Gruß + Sternchen!
Levay