Katzengrab im Garten ?

Hallo, alle Zusammen,

ich wohne in einem 2-Familienhaus, Eigentümer im OG, ich im EG.
Eigentümerin hält in ca. 100 qm um die 15 - 20 Katzen, da sie auch züchtet.
Natürlich verstirbt auch die ein oder andere Katze.

Darf die Dame die „verendeten“ Tiere in dem von mir angemieten Garten, in einem separaten Beet, „beerdigen“?

An welche behördliche Institution kann ich notfalls Erstattung machen?

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Danke vorab!

Hallo

ich wohne in einem 2-Familienhaus, Eigentümer im OG, ich im
EG.
Eigentümerin hält in ca. 100 qm um die 15 - 20 Katzen, da sie
auch züchtet.
Natürlich verstirbt auch die ein oder andere Katze.

Darf die Dame die „verendeten“ Tiere in dem von mir angemieten
Garten, in einem separaten Beet, „beerdigen“?

Nein. § 5 Abs. 1 Satz 1 Tierkörperbeseitigungsgesetz:
"In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen

  1. Körper von […] Katzen […], die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,[…]

An welche behördliche Institution kann ich notfalls Erstattung
machen?

Gesundheitsamt, Umweltamt.

Freue mich auf zahlreiches Feedback!

Nicht nötig.

smalbop

Darf die Dame die „verendeten“ Tiere in dem von mir angemieten
Garten, in einem separaten Beet, „beerdigen“?

Nein. § 5 Abs. 1 Satz 1 Tierkörperbeseitigungsgesetz:
"In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen

  1. Körper von […] Katzen […], die sich im Haus, Betrieb
    oder sonst im Besitz des Menschen befinden,[…]

richtig - und außerdem ist der Mieter Hausherr seiner gemieteten Fläche.

Hallo,

es ist nicht immer verboten sein Haustier auf seinem Grundstück zu beerdigen, auch wenn die Rechtslage seit BSE deutlich verschärft wurde:
http://www.tierheim-horb.de/info/tierverstorben.htm
http://www.tiersaerge-shop.de/gartenbestattung.html

Nimmt das Ganze allerdings überhand und es wird eine Art privater Tierfriedhof daraus, kann es auch gerichtlich untersagt werden:
http://www.partner-hund.de/info-rat/recht-rat/halter…

Wenn der Garten per Mietvertrag allein dem Mieter mitvermietet wurde (Formulierung!), dann gilt das Gleiche wie bei der Wohnung. Der VM darf nicht einfach so den Garten betreten und darin hantieren. Macht er das trotzdem oder ohne Absprache mit dem Mieter begeht er Hausfriedensbruch.
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Bei einer Wohnsituation wie angegeben hat allerdins der VM auch die Möglichkeit einer erleichterten Kündigung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Gruß
M.