Kann ein Vermieter befehlen sofort Katzen zu entfernen?
Wenn sich die Nachbarin beschwert über die zulauten Katzen.
Katzen spielen Nachlaufen und in der Wohnung gibt es nur Holzfußboden?
Wenn sich die Nachbarin beschwert über die zu lauten Katzen.
Katzen spielen Nachlaufen und in der Wohnung gibt es nur Holzfußboden?
Genau, und weil der Mieter für sich uns seine Katzen ausgerechnet eine Wohnung mit Holzfußboden für passend hält, trägt dann auch der Vermieter Schuld daran, wenn nun andere Mieter durch den ganz natürlichen Lärm der Katzen beeinträchtigt werden. Ebenso ist es ganz natürlich, wenn die Katzen nicht immer auf’s Katzenklo gehen oder irgendwo aus ganz natürlichem Trieb markieren und wenn die Brühe dann durch den Holzboden in die Deckenkonstruktion läuft und in den Putz eindringt. Wenn dann entsprechende Schadensbeseitigungsmaßnahmen erforderlich werden (die dann dann recht schnell im 5stelligen Euro-Bereich liegen), dann ist natürlich wieder der Vermieter schuld.
„Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigung verursachen.“
so sah es mal ein Richter - im wahren Leben geht es aber doch eher so aus:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/katze.php
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/katzenrecht.php
D.h. selbst wenn der Vermieter grundsätzlich die Katzenhaltung erlaubt oder nicht explizit verboten hat, dann besteht ein Abschaffungsanspruch sobald andere Mieter oder das Vermietereigentum durch die Katzenhaltung beeinträchtigt werden. Für Schäden am Vermietereigentum oder sonstige Schäden *1), die der Mieter durch seine Katzenhaltung verursacht, ist der Tierhalter grundsätzlich ersatzpflichtig.
*1) z.B. Mietminderungsansprüche anderer Mieter durch tatsächliche Beeinträchtigungen
Ich persönlich bin absoluter Katzenfan - aus Erfahrung halte ich es aber für äußerst unvernünftig Katzen in einer Wohnung mit nicht-gefliestem Boden zu halten und bin auch der Meinung zur artgerechten Haltung gehört es, dass meine Lieblinge sich draußen austoben sollen > das war sicher an meinem Beitrag zu merken
So - und jetzt schlagt mich …
***dafür
Katzen in der Wohnung zu halten grenzt an Tierquälerei.
Wissen wir doch alles nicht!
Hallo Rudi,
im UP steht nichts von 90 Katzen und auch nichts davon, dass die Viecher die Bausubstanz in Grund und Boden pissen. Leider auch nichts von einer irgend gearteten entsprechenden Formulierung bzg. Katzenhaltung im Mietvertrag oder sonstiger Abreden mit dem Vermieter, ohne die man, wie deine Links auch glasklar und anschaulich zeigen, ihre Frage absolut nicht rechtsgültig beantworten kann. Hat sie die Katzen gerade angeschafft oder wusste der Vermieter von denen? Leben die schon seit Jahren dort? Gab es immer wieder Beschwerden? uswusf.
Sie schreibt lediglich von der Lärmbelästigung durch das Herumgehüppel und diesen Beschwerdegrund abzustellen wäre ein Katzenhalter nicht nur durch das Abschaffen seiner Tiere, sondern zunächst einmal auch durch das Bereitstellen einer ausreichenden Trittschalldämmung (natürlich auf Kosten des Katzenhalters) in der Lage. Aber das habe ich in Richtung der Ratsuchenden schon im Haustierbrett angesprochen, ohne Antwort.
Gesetzt den Fal also, dass es durch keinen anderen Schaden durch die Katzen kommt als das Getrampel, weiss ich nicht, ob jetzt im Enstfall vor Gericht eine Kündigung Bestand hätte, die vielleicht erfolgen würde, würde sich die UP hypothetisch weigern, der Aufforderung des Vermieters nachzukommen.
Wie so oft hier und anderswo, es kömmt darauf an, die hier gegebenen Infos sind zu dürftig, um sachich korrekt antworten zu können.
Gruß
Annie
So pauschal ist das blühender Unsinn. Aber wir schwappen schon ganz erheblich ins OT, also lassen wir das.
hallo gaby,
wir haben zu wenig Informationen von dir.
Hattest du die Erlaubnis vom Vermieter, Katzen zu halten?
Wie viele Katzen spielen Nachlauf?
Bist du neu in der Hausgemeinschaft?
Vielleicht bittest du Vermieter und Nachbarin zum Kaffee und redest mit ihnen, wenn alle 3 Parteien zusammen sind?
Grüsse,
Hannelore
Hi Annie
Ja, Du hast recht - für sachlich/rechtlich korrekte Einschätzungen sind die Infos zu wenig.
Aber OT ist auch nicht immer das Verkehrteste
Wie es bei 90 Katzen aussehen könnte, möchte ich mir lieber nicht vorstellen. Mir reicht, dass ich schonmal erlebt habe, dass eine Wohnung mit (ehemals) wunderschön antikem Holzdielenboden, Türen und Türfuttern grundsaniert werden musste - nach der Haltung von nur EINER Katze, die nicht rausdurfte und der den ganzen Tag alleine eingesperrt natürlich langweilig war. Das arme Tier konnte jedenfalls für die Unvernunft seines Halters nichts. Glücklicherweise war das nicht meine eigene - weder Wohnung noch Katze!
Gewiss gibt es Menschen, die zuerstmal selbst versuchen ein Problem, für das sie die Ursache gesetzt haben, auch selbst auszuräumen (Trittschallvermeidung). Leider sagt mir meine Lebenserfahrung als Vermieter und Mietwohnungsverwalter, dass eine Person, die meint die wichtigsten Punkte seien hier „der Vermieter befiehlt“ und „in der Wohnung gibt es nur Holzfußboden“, wohl eher nicht zu dieser Erkenntnis kommen wird.
Tatsächlich würde mich der Ausgang der Angelegenheit aber auch interessieren > Einsicht oder Urteil?
Sofern die Katzenhaltung mietvertraglich verboten oder von der Zustimmung des VM abhängig gemacht wurde, Mieterbeschwerden vorliegen oder Urin und Kratzspuren den Boden beschädigen, sogar unverzüglich.