Katzenhaltung in einer Mietwohnung

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Tierhaltung in einer Mietswohnung.

Wir wohnen jetzt seid 1 1/2 Jahren in dieser Wohnung und sind auch gleich mit zwei Katzen, die wir schon Jahre haben, eingezogen. Wir haben uns mündlich rückversichert, ob wir die Tiere in der Wohnung halten dürfen.

Im Mietvertrag steht davon jedoch nichts.
Könnte uns der Vermieter jetzt noch einen Strick daraus drehen, wenn er das denn tun wollen würde?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Gehlen

sorry, kenne mich im Mietrecht bezüglich Tierhaltung nicht aus. Wäre besser wenn du bei massiven Problemen einen Anwalt zu diesem Thema befragen würdest!

LG Thomas und viel Erfolg

Hi
definitiv nein schon aus mehreren Gründen.
1.) Solltest du Zeugen von der vorabanfrage haben wusste dein Mieter über diesen Zusatnd und kann sich nun folgerichtig nicht aus Unkenntnis beruhen.
2.) Hat dein Vermieter Haustiere zu dulden, welche ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das gilt für alle Wirbelose Tiere Würmer Schnecken) als auch für Kleintiere Mäuse Hamster Kaninchen. Erst ab einem hund (mittlere Größe) benötigst du eine genemigung. Darauf ist aber besonders zu achten und damit hebelst du auch schon die legalen Tierarten aus, dürfen von den Tieren keine Belästigungen (Emmissionen) ausgehen.Dann Könnte er dir das schon untersagen. Dazu muss er dich aber abgemahnt haben.
Gruß Peter

Hallo Jörg,

schau mal hier nach:
www.verbraucher-urteile.de/miet/tiere.html.
Solange die Katzen- und hundehaltung nicht ausdrüchlich verboten ist, ist die Haltung erlaubt. Es darf jedoch nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt.

Gruß Judy

Hallo, ist im Vertrag nichts zur Tierhalung geregelt, kann sich der Mieter ein Haustier anschaffen, ohne das der Vermieter Einwände dagegen erheben kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Gefahren und Belästigungen für die übrigen Hausbewohner sowie für die Wohnung bzw. das Haus nicht zu befürchten ist. Kleintiere sind sogar erlaubnisfrei, dazu zählen allerdings nur Echsen, Goldhamster, Kanarienvögel, Kaninchen, Schidkröten, Zierfische und Ziervögel. Katzen gehören allerdings nicht dazu. Also wie bereits geschrieben, wenn nichts vereinbart ist kann der Vermieter auch nichts dagegen haben. Haustiere gehören einfach zum wohnen dazu. Ob auf dem Land oder in der Stadt. Es sind aber natürlich, wie überall Grenzen gesetzt. Wo diese liegen ist allerdings bei den Gerichten umstritten, es kommt also auf den Einzelfall an. Also keine Sorge. Im übrigen entschieden die meisten Gerichte, dass obwohl Katzen nicht unter die Kleintieren fallen, diese trotzdem mit unterschiedlichen Begründungen gehalten werden dürfen.

Viele Grüße

nach mir bekannter rechtsprechung brauchst keine sorge zu haben und wo kein kläger, da kein richter.

Die Tierhaltung kann Widerrrufen oder generell untersagt werden, soweit es sich nicht um Kleintiere wie Ziervögel oder Fische etc. handelt. Katzen und Hunde zählen zu den genehmigungspfilchtigen Tieren, deren Haltung auch später begründet wiederrufen werden kann.