Katzenhaltung in Mietwohnung / Mietvertrag

Hallo,

wir möchten gerne Katzen in unserer Wohnung halten. Dies steht im Mietvertrag
_____________________________________________________

Punkt 7

Abs. 2
Mit Rücksicht auf die Belange des Vermieters, die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedürfen die Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wenn sie
.
.
.
d) ein Tier halten wollen (s.a. Abs. 3). OHNE Zustimmung des Vermieters dürfen kleinere Tiere in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach der Art der Tiere und um ihre Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

Abs. 3
Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

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Ich wollte den Vermieter also in Kenntnis setzen und er sagte, er wäre gegen Tierhaltung aus ethischen gründen. Tiere gehören in die Natur und nicht in die Wohnung…

Kann er mit dieser Begründung die Katzenhaltung verbieten? (siehe Abs. 3)

Vielen Dank für eure Antworten!!!

LG Carina

Hallo Carina,
betr. deiner Anfrage möchte ich wie folgt antworten: wenn nicht mehr als zwei (2) Katzen i.d. Wohnung gehalten werden und niemand durch Geruchsbeeinträchtigung und lautstarkes Miauen beläsätigt wird, steht dem nichts im Wege. Hier greift also der Punkt 3. Wenn dein Vermieter nun aus „ethischen“ Gründen eine Tierhaltung verweigert, kann er das nicht. Natur - gut und schön - dort werden Tiere überfahren, vergiftet, gejagt, misshandelt, Diebstahl. Also, dieses Argument leuchtet nicht ein. Versuche ihm das klar (freundlichst) zu machen und schlag ihm vor, n u r eine Katze zu halten! Und wenn es eine Rassekatze ist, gehört sie nicht auf die Strasse - viel zu gefährlich.
Trotzdem hier ein Link zur Kenntnis:
http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/m…

Hoffe, geholfen zu haben.

Hallo, nein kann er nicht! Schönen Fußballabend:wink:

Hallo,

wir möchten gerne Katzen in unserer Wohnung halten. Dies steht
im Mietvertrag
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Punkt 7

Abs. 2
Mit Rücksicht auf die Belange des Vermieters, die Gesamtheit
der Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedürfen die Mieter
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wenn
sie
.
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d) ein Tier halten wollen (s.a. Abs. 3). OHNE Zustimmung des
Vermieters dürfen kleinere Tiere in den Wohnräumen gehalten
werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen
Grenzen hält und soweit nach der Art der Tiere und um ihre
Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn
sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks
nicht zu erwarten sind.

Abs. 3
Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht
verweigern, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn
sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks nicht
zu erwarten sind.

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Ich wollte den Vermieter also in Kenntnis setzen und er sagte,
er wäre gegen Tierhaltung aus ethischen gründen. Tiere gehören
in die Natur und nicht in die Wohnung…

Kann er mit dieser Begründung die Katzenhaltung verbieten?
(siehe Abs. 3)

Vielen Dank für eure Antworten!!!

LG Carina

Hallo, der Vermieter kann eine Katzenhaltung nicht verbieten wenn es sich nur um eine Hauskatze handelt.
Anders sieht es aus wenn es sich um mehrere Katzen handelt oder wenn die Katze eine „Freigängerin“ ist.
Auch eine Tierzucht kann der Vermieter verbieten.

Gruß
Udo

Hallo Carina,

Nein (wenn es um 1 oder 2 Katzen geht).
Das kann er nicht verbieten, er braucht ja keine zu halten :wink:

Gruß
David

Ciao Carina,

zur Toerhatung kenn ich mich nicht großartig aus. Auch für eine abschliessende rechtliche Bewertung deiner Vertragsklauseln solltest dich an einen anderen Experten wenden.

algem. zu deiner Anfrage:
Offensichtlich ist, dass der Mietvertrag die Haltung von Tieren wie Katzen ausschliessen wollte. Kleinetiere meint Wellensittich, Hamster, Meerschwein und co.

Im Kontext deines Wunsches nach der Halung einer Katze in deiner Wohung und der Formulierung deines Mietverrages hätt ich dir auch zu einem offenen Gespräch mit deinem Vermieter geraten. Ich hätte ihn jedoch nicht „unterrichtet“ sondern um sein Einverständnis gebeten.

Ich rate dir weiterhin zu engaierter Überzegungsarbeit. Die Zustimmung solltest dann am besten schriftlich bekommen oder wenigsten einen Zeugen dazu haben. Ggf mach mit dem Zeugen hinterher ein Gesprächsprotokoll.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo Carina,
eine Zustimmung kann der Vermieter nicht verweigern, laut deines Mietvertrages.
Eine persönliche Meinung zur Haltung von Tieren in der Wohnung, darf nicht dazu führen dem Mieter eine Zustimmung zur Tierhaltung zu verweigern.
Liebe Grüße
Heike

Da kann ich dir leider nicht helfen. Aber unter kleineren Tieren versteh ich eher Hamster oder sowas.

Lieben Gruß

Frauke

Hallo,

aufgrund Abs. 3 würde ich sagen, kann er mit seiner Begründung die Haltung von Tieren nicht verbieten. Wie ist es denn mit den anderen Mietern? Hat da jemand ein Haustier? Wer würde denn dahinter kommen, dass du eine Katze in der Wohnung hälst. Der Vermieter hätte dann im Mietvertrag eindeutig aufführen müssen: „Tierhaltung verboten!“
Wenn es die anderen Mieter nicht stört, sehe ich keinen Grund nicht doch eine Katze zu halten.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben und verbleibe
MfG
Sabine Kruse

Carina,
unabhängig von der rechtlichen Lage, stimme ich ihrem Vermieter zu. Katzen in einer Wohnung zu halten, ist pure Tierquälerei.

Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

In der Wohnung wohnen wir oben, der Vermieter in der Mitte (er ist aber nur 2 mal in der Woche da) und mein Vater unten, und der hat nichts dagegen.

Hallo, kann ich leider nichts zu sagen!

In vielen Mietverträgen bedarf die Katzenhaltung einer Genehmigung des Vermieters. Dies ist auch verständlich, da Katzen zwar sehr sauber sind, aber doch allerhabnd Schäden mit ihren Krallen anrichten können. Dies wären dann die Beeinträchtigungen an der Mietsache.

Konkret sicher schwierig so zu beantworten.

MfG pete88

Liebe Ratsuchende,
ich persönlich bin auch gegen Tierhaltung in einer Wohnung. Rechtlich darf der Vermieter jedoch die Zustimmung nicht verweigern, solange Du Dich an die Bedingungen des Mietvertrages hältst. Ein bis zwei Katzen sollten erlaubt sein. Mehr willst Du hoffentlich nicht halten.
Viel Glück!

Moin, bischen spät aber ich bin im Urlaub.
Tja, die Haltung von Katzen (eine)ist normalerweise unproblematisch wenn sie in der Wohnung bleibt. Ist es ein „freigänger“ so wird die Haltung meist mit Hundehaltung gleichgesetzt und braucht nicht geduldet werden. Zu Deinem Fall kann ich dir keinen vernünftigen Rat geben.
Ich kann Dir nur erzählen was passieren könnte:
Du kümmerst dich nicht um das was Dein Vermieter sagt, er verklagt Dich (Räumungsklage)- Ausgang offen!

Du verklagst ihn - auf „Zustimmung“ - Ausgang offen!

Möglicherweise gibt es in Deiner Region einen „Ombudsmann“ der zwischen den Parteien vermitteln kann.

Gruß connection

Der Vermieter hat recht