… Stadt hier gültig? Wohne in Dortmund zur Miete und habe ohne Zustimmung des Vermieters eine Katze. Dazu gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund, dass die Katzenhaltung in einer Mietwohnung, trotz gegenteiliger Vereinbarung mit dem Vermieter, erlaubt sei. Heisst das nun, dass dieses Urteil auf mich und meiner Katzenhaluntg zutrifft, da ich auch in Dortmund wohne? Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Hallo, grundsätzlich ist es so das Kleintiere in der Whg. auch ohne Zustimmung gehalten werden dürfen, darunter fallen auch Katzen. DAs Urteil ist auch für dich gültig ausser nartürlich eione höhere Instanz hat anders Entschieden. Dann gilt ist natürlich darauf zu achten das keine Nachbarn belästigt werden durch die Mietzen. Schöner ist es natürlich immer wenn die Zustimmung des Vermieters vorliegt. LG und ich hoffe das es etwas weiterhilft.
Hallo!
ich kenne das Urteil leider nicht im Detail und weiß nicht, auf welchen speziellen Sachverhalt es sich evtl bezieht.
Generell entsteht aus einem Urteil kein Recht, welches als gegeben gilt. Es stellt jedoch sogenanntes Richterrecht dar. Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation, in der das Urteil gefällt wurde, können Sie sich in einer Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit Ihrer Katzenhaltung auf dieses besagte Urteil beziehen.
Sind Sie in einer Situation, in der der vermieter Ihnen die Katzenhaltung untersagen möchte, so wäre es jedoch in den meisten Fällen ratsamer, ein einfaches Gespräch zu suchen, bevor man dem vermieter ein Gerichtsurteil unter die Nase hält.
Beste Grüße und alles Gute
Hallo,
entscheidend ist, was im Mietvertrag steht.
Ist im Mietvertrag Tierhaltung generell verboten, ist diese Klausel unwirksam (denn sie benachteiligt den Mieter unangemessen) und man kann auch eine Katze halten.
Ist die Zustimmung zur Katzenhaltung vom Vermieter einzuholen, kann er diese geben oder auch nicht. Wenn noch andere Mieter im Hause Katzen und/oder Hunde halten, könnte man den Vermieter fragen, warum diese das dürfen und man selbst nicht.
Nur BGH Urteile sind richtungsweisend.
Jedes Amtsgericht und jeder Richter dort kann nach eigenen Maßstäben entscheiden (will heißen, dass ein Katzenliebhaber ggf. anders entscheidet, als ein Katzenhasser). Jedem Urteil liegen spezielle Situationen zu Grunde. In einer evtl. Klage sollte man das Gericht auf das Urteil verweisen, sofern der Sachverhalt darin dem eigenen ähnlich ist. Vielleicht hilft es im Vorfeld, dem Vermieter das Urteil zukommen zu lassen.
Vielleicht sucht man sich einfach einen neuen und netten Vermieter, der Katzenhaltung gestattet.
Viel Glück und bei Unklarheiten einfach nochmal melden…
Gruß aus Berlin
Katzenschutz-in-Berlin
Hallo,
hat Dein Vermieter denn ein Problem damit, dass Du eine Katze hast? Wenn ja, würde ich beim Amtsgericht nachfragen, und evtl. wenn möglich das Urteil als Kopie anfordern.
Sollte es so sein, dass der Vermieter strikt gegen Katzenhaltung ist, riskierst Du im äußersten Fall eine Wohnungskündigung.
Der beste Weg bei Problemen mit dem Vermieter ist immer, bei einem Gespräch alle Probleme zu klären.
Vorraussetzung ist allerdings, dass Dein Vermieter überhaupt mit sich reden läßt.
Ich hoffe, dass ich etwas weitergeholfen habe und wünsche einen schönen Tag.
MfG
Sabine Kruse
ES tut mir leid, da kann ich nicht weiter helfen.
Hallo,
grundsätzlich gelten Urteile immer nur zwischen den beiden Parteien, die am Prozeß beteiligt waren.
Aber natürlich kann der Rechtsgedanke, der hinter dem Urteil steht, auf andere Sachverhalte übertragen werden.
Nach meiner Kenntnis kann eine Katzenhaltung (sofern tatsächlich auch nur eine Katze gehalten wird) nicht generell durch Vertragsbestimmungen verboten werden.
Kleintierhaltung ist generell erlaubt. Ob die Katze hierzu gehört, würde ich annehmen.
Danach dürften Sie wohl eine Katze halten, auch bei entgegenstehender (weil unwirkamser) Vertragsbestimmung.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruß
Sebastian
Keine Ahnung. Bisher war es so, das der Vermieter der Haltung von Kleintieren zustimmen muß u nur in Ausnahmefällen dies untersagen kann. Frag doch einfach deinen Vermieter.
Hallo,
ein Urteil eines Gerichtes gilt bundesweit. Es kann jederzeit als Vergleichsurteil herangezogen werden.
Ob es jedoch Sinn macht sich mit dem Vermieter anzulegen ist im Einzelfall abzuwägen.
Gruß
Udo
Sorry,
das urteil kenne ich nicht. Mein Stand war immer das Tiere ausser z.B. Fische nur mit Zustimmung des Vermieters in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen
mfg
MT