was also ist an meiner Aussage:
„Nicht alles, was ein MV enthält muss auch zulässig sein.“
falsch?
Ich habe nie gesagt, dass sie falsch ist, sondern nur darauf hingewiesen, dass es sich um ein AGB-Problem handelt.
Gruß
Dea
was also ist an meiner Aussage:
„Nicht alles, was ein MV enthält muss auch zulässig sein.“
falsch?
Ich habe nie gesagt, dass sie falsch ist, sondern nur darauf hingewiesen, dass es sich um ein AGB-Problem handelt.
Gruß
Dea
Ich gebe es einfach auf.
Ein selbstgefälliger Jurist, der dogmatische Begründungen als Lebensinhalt sieht und für die Welt um ihn herum das gleiche voraussetzt.
Ich bin kein Jurist und wenn ich mir das so durchlese, auch froh darum. Ich sehe die Welt um mich herum nicht mit menschlichen Augen und nicht mit dem (offensichtlich getrübten) Blick eines Juristen.
vnA (Löschbestätigung nicht erforderlich)
Hallo (ich erlaube mir nicht formlich zu sein, denn beim Du waren wir schon mal),
ich stimme dir zu dass eine Individualvereinbarung einzuhalten wäre.
Allerdings glaube ich nicht dass die blosse Erwähnung dieser Tatsache im Mietvertrag eine Individualvereinbarung darstellt.
Die Hürden hierfür sind doch recht hoch, so dass wohl dazu auszugehen ist, dass es sich in 99% aller Fälle um eine Formularklausel handelt, die in der Regel als AGB gesehen wird.
Wie siehst du das?
Gruss HighQ
Hallo
Es gibt leider auch „Beschwerdefreudige“ Nachbaren
Nicht nur das, es gibt auch Menschen mit Katzenhaarallergie, und es ist nicht auszuschließen, dass die im selben Haus - oder sogar später mal in derselben Wohnung - leben. Von daher ist es absolut sachgerecht, für eine Mietwohnung die Tierhaltung generell zu verbieten, jedenfalls, wenn die Dinger fusseln. Katzen sind für den Menschen auch nicht lebensnotwendiger Bestandteil des Inventars.
Gruß
smalbop
Ich gebe es einfach auf.
Das verwundert nicht, nachdem Sie bisher keine einzige Ihrer Behauptungen begründen oder belegen konnten.
Ein selbstgefälliger Jurist, der dogmatische Begründungen als
Lebensinhalt sieht und für die Welt um ihn herum das gleiche
voraussetzt.
Aha, für Sie ist also jemand, der eine Begründung oder Belege erfragt, wenn andere einfach irgendwelche rechtlichen Behauptungen aufstellen, selbstgefällig? Und der Hinweis darauf, dass Recht (wir sind nunmal in einem Rechtsforum) dogmatische Grundlagen hat, führt Sie zu der Annahme, es würde sich um einen Lebensinhalt handeln?
Es ist schon erstaunlich, zu welchen abstrusen Annahmen manche tendieren, wenn man sie nach einer rechtlichen Begründung für eine Behauptung fragt. Dass hierauf keinerlei sachliche Argumentation, sondern nur persönliche Vorhaltungen folgen, lässt tief blicken.
Es mag Ihre Ansicht sein, dass man in diesem „Experten“-Forum einfach irgendwas behauptet ohne sich auch nur ansatzweise Gedanken zu machen, ob das auch was mit Recht zu tun hat. Meine ist es nicht und die Ansicht derjenigen, die hier gerne fundierte Antworten erhalten möchten, ist es sicherlich auch nicht.
Aber machen Sie nur weiter so, wie viel hinter Ihren „Ansichten“ steckt, wenn man mal nachfragt, ist ja nun bekannt.
Ich bin kein Jurist und wenn ich mir das so durchlese, auch
froh darum. Ich sehe die Welt um mich herum nicht mit
menschlichen Augen und nicht mit dem (offensichtlich
getrübten) Blick eines Juristen.
Über das Niveau dieser Ihrer Beiträge muss man glaube ich keine Aussage mehr treffen. Es spricht für sich selbst.
Gruß
Dea
Allerdings glaube ich nicht dass die blosse Erwähnung dieser
Tatsache im Mietvertrag eine Individualvereinbarung darstellt.
Das wissen wir natürlicht nicht, aber idR. ist wohl davon auszugehen, weil soetwas selten individuell vereinbart wird. Wie gesagt, man müsste für eine umfassende Beurteilung aber den Vertrag sehen.
Die Hürden hierfür sind doch recht hoch, so dass wohl dazu
auszugehen ist, dass es sich in 99% aller Fälle um eine
Formularklausel handelt, die in der Regel als AGB gesehen
wird.
Wie gesagt, meist ist das so. Hier vermutlich (aber nicht sicher) auch.
Gruß
Dea
Dir ist schon klar, dass Auslöser dieser Beitragsreihe deine Aussage vom 22.02.2011 9:55
„Dann ist man trotzdem an das gebunden, was man unterschrieben hat, was es individuell vereinbart ist.“
war, deren Beweis du auch nicht angetreten hast.
Dass deine Aussage so wie sie gemacht wurde, nicht haltbar ist schreibst du selbst ja hier:
„Meine Güte, muss man wirklich jeder erdenklich Rückausnahme in einen Grundsatz mit aufnnehmen oder ist Selbstdenken noch erlaubt?“ Zitat vom 22.02.2011 15:21
Aber immer wieder interessant, wie manche reagieren, wenn festgestellt wird, dass ihre Aussagen nicht so allumfassend sind wie sie dargestellt wurden. abgewandeltes Zitat vom 22.02.2011 18:19
Zugang zu juris verschafft halt nun mal Vorteile, über die ein Normalbürger nicht verfügt. Dieses Wissen kann man produktiv oder destruktiv anwenden.
vnA
Hallo,
Katzen sind für den Menschen auch nicht
lebensnotwendiger Bestandteil des Inventars.
mal so in den Raum gefragt:
Ist eine Stereoanlage, eine PlayStation, eine Suurondanlage etc. lebensnotwendiger Bestandteil des Inventars? Ist ein Verbot derartiger Geräte deswegen zulässig?
Gruß, Niels
Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde, sind die Grenzen von Individualvereinbarungen. Meines Wissens wird ein Mietvertrag immer noch als Vereinbarung zwischen ungleichen Partnern gesehen wobei der Vermieter als der Stärkere gilt: „Du kriegst die Wohnung nicht, wenn Du das nicht unterschreibst“. Möglicherweise ein Relikt aus Zeiten der Wohnungsnot.
Interessant wäre tatsächlich der Punkt mit der Klospülung nach 22 Uhr u.ä. die sehr stark in das persönliche Leben des Mieters eingreifen.
Gruß, Niels
Einmisch
Hallo,
Es mag Ihre Ansicht sein, dass man in diesem „Experten“-Forum
einfach irgendwas behauptet ohne sich auch nur ansatzweise
Gedanken zu machen, ob das auch was mit Recht zu tun hat.
Meine ist es nicht und die Ansicht derjenigen, die hier gerne
fundierte Antworten erhalten möchten, ist es sicherlich auch
nicht.
auch wenn es immer wieder Gebetsmühlenartig runtergerasselt wird, dieses „Expertenforum“ darf als solches nicht so genau gesehen werden.
Schon die Brettbeschreibung sagt es:
Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen mietrechtlichen
Themen. Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten Rechtsfragen
nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht
werden dürfen. Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen
Rechtsfragen behandeln. Bitte beachtet dazu auch FAQ:1129.
Gedankenaustausch, das ist ein schönes Wort.
Gedankenaustausch kann entstehen, wenn jemand mit einer Frage bereits Erfahrungen gemacht hat. Keine Frage kann mit einem Link zu einem Urteil oder einem Gesetz beantwortet werden. Jeder Fall ist individuell und vor Gericht ist Blau nicht immer Blau, es kann auch mal ein dunkelblau dabei rauskommen. Wie schon mein Anwalt nach einem verlorenen Prozess sagte, „laut allgemeiner Rechtssprechung war das nicht zu erwarten“. Und jetzt? Du kannst dir vorstellen das er auch seine zur Verfügung stehenden Quellen genutzt hat, die aber im Endeffekt nicht viel genutzt haben.
Was ich eigentlich sagen will, wem nutzen hier irgendwelche Links zu Urteilen und Gesetzen, wenn die für die gestellten Fragen garnicht angewendet werden können, weil wie gesagt ein Richter widerum anders entscheiden könnte, aus welchem Grund auch immer.
Wenn user eine Antwort geben, die sich auf Erfahrungswerte berufen, aber vielleicht nicht den irgendwo schon gesprochenen Urteilen entsprechen, dann entspricht das dem Sinn von w-w-w und dem angesprochenen „Gedankenaustausch“.
Auch wenn hier jemand immer wieder auf das „Expertenforum“ rumreitet, laut Brettbeschreibung sollte man dies beachten:
Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten Rechtsfragen
nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht
werden dürfen.
Was nützt also ein „Expertenforum“, wenn die „Experten“ eh nur allgemein antworten dürfen?
Meine Meinung ist, das Erfahrungen mindestens genau so wichtig sind, wie irgendwelche Links, die von den sogenannten, zum Teil selbsternannten Experten, gepostet werden.
Gruß
Roland
[MOD] alles sehr interessant, aber…
… zwischenzeitlich weit vom Thema weg… daher auch hier mal wieder die Bremse von mir.
Hier muss man unterscheiden.
Ob eine vertragliche Regelung eine Individualvereinbarung ist oder eine AGB wird im Mietrecht wie bei jedem anderen Vertrag auch gehandhabt. Dieses bestimmt sich nach objektiven Kriterien (zB. Schriftbild), i.Ü. ggf. durch eine Beweisaufnahme über den Hergang der Verhandlungen.
Der Gedanke, dass ein Mietvertrag ein solcher zwischen ungleichen Parteien ist, findet, wie zB. auch im Arbeitsrecht, durch die gesetzlichen Regelungen und ggf. durch die von der Rechtsprechung entwickelte Auslegung dieser seinen Niederschlag. Insb. das Wohnraummietrecht hat eine Reihe von mieterfreundlichen und unabdingbaren Vorschriften. Ob aber eine AGB vorliegt, ist wie gesagt wie bei jedem anderen Vertrag zu bestimmen.
Gruß
Dea
Hi,
Ist eine Stereoanlage, eine PlayStation, eine Suurondanlage
etc. lebensnotwendiger Bestandteil des Inventars? Ist ein
Verbot derartiger Geräte deswegen zulässig?
Nö, aber gegen Stereoanlagen ist relativ selten allergisch, denke ich. Die haaren auch nicht so… ;o)
Gruß
„Raven“
Hey,
also erstmal vielen Dank für die sinnvollen Antworten auf meine Frage =)
ja ich habe natürlich den Vertrag unterschrieben. und wenn das so „rechtens“ ist finde ich mich auch damit ab. Würde nie ein Tier anschaffen mit dem Hintergrund es vielleicht wieder abgeben zu müssen… sonst macht meine Frage nach etwas „Schriftlichem“ auch keinen Sinn, dann hätte ich das Tier auch ohne ein okay geholt!
Auszug ist für mich keine Option.
Hallo,
Nö, aber gegen Stereoanlagen ist relativ selten allergisch,
denke ich. Die haaren auch nicht so… ;o)
danke, auf diese Antwort hatte ich spekuliert…
es sind hier 2 Punkte zu berücksichtigen:
Die Katze stört durch Lärm.
Das wäre vergleichbar mit der Stereoanlage. Allein die Tatsache, dass man die Stereoanlage bis zum Anschlag aufdrehen kann, bedeutet nicht, dass man es auch macht.
Ebensowenig muss eine Katze zwangsläufig durch Lärm oder Geruch auffallen. Allein die Tatsache, dass es möglicherweise zu Störungen kommen könnte, begründet meines Erachtens keine Ablehnung.
Zur Allergie:
Hier gilt ähnliches wie oben. Solange niemand eine Allergie hat, liegt auch keine „Störung“ vor.
Weitere Fragen die mir dazu einfallen würden:
Anders gesagt: Warum sollten bestimmte potenzielle Allergene verboten und andere erlaubt sein? Sind doch alles nicht „lebensnotwendige Bestandteile“.
Was den potenziell allergischen Nachmieter betrifft: Man kann die leere Wohnung relativ gut von Katzenhaaren befreien - im Gegensatz zu Zigarettenrauch. Zigarettenrauchen in der Mietwohnung kann meines Wissens aber nicht verboten werden.
Kurzum: es kommt immer auf den konkreten „Störfall“ an. Eine solche Aussage „Von daher ist es absolut sachgerecht, für eine Mietwohnung die Tierhaltung generell zu verbieten, jedenfalls, wenn die Dinger fusseln.“ ist praktisch nicht haltbar, weil sie nur einen Aspekt berücksichtigt.
Gruß, Niels
Hallo
Eine
solche Aussage „Von daher ist es absolut sachgerecht, für eine
Mietwohnung die Tierhaltung generell zu verbieten, jedenfalls,
wenn die Dinger fusseln.“ ist praktisch nicht haltbar, weil
sie nur einen Aspekt berücksichtigt.
Sie berücksichtigt nur einen Aspekt, weil es im Streitfall nur um einen Aspekt ging, nämlich um den der Katzenhaltung in Mietwohnungen. Einen allgemeingültigen Leitsatz für das gesamte Mietrecht aufzustellen hatte ich auch nicht den Ehrgeiz.
Meine Aussage bleibt für den speziellen Fall nichtsdestoweniger richtig.
Gruß
smalbop