Wozu?
Da Sie eine Behauptung aufgestellt haben und diese (siehe unten) begründungsbedürftig ist.
Du (diese Anrede ist hier im Forum so üblich) hast deine
Aussage ja auch nicht begründet.
Da zeigen sich dann doch einige grundlegende juristische Defizite. Denn andernfalls wäre Ihnen bekannt, dass die verfassungsrechtlich garantierte Vertragsfreiheit und damit das Prinzip, dass man sich zunächst einmal über alles einigen kann, ein essentieller Grundsatz unseres Rechtssystem ist.
Ich muss also nicht begründen, dass man sich vertraglich zu etwas verpflichten kann, sondern umgekehrt müssen Sie begründen, dass das ausnahmswiese nicht der Fall ist.
Aber bevor du jetzt damit
anfängst irgendetwas zusammenzuschreiben: Lass es einfach.
Ja, es ist mir bekannt, dass Sie ein Problem damit haben, wenn man juristische Begründungen von Ihnen verlangt oder Ihnen gar solche gibt.
Ich
bin und bleibe der Meinung, dass die Justerei für den Menschen
gemacht wird und nicht umgekehrt.
Welch schöne, platte und nichtssagende Parole. Wenn man inhaltlich nichts beitragen kann, greift man halt zu irgendwelchen Sprüchen. Was das hier jetzt konkret bedeuten soll und was Sie damit begründen wollen, kann und will ich nicht einmal erahnen.
Mir ist bekannt, dass du
anderer Meinung bist.
Ja, ich bin tatsächlich der Meinung, dass man in einem Rechtsforum inahltliche juristische Erklärungen von sich geben und im Streitfall auch belegen können sollte. Dass Ihnen das nicht liegt, ist bekannt.
Und damit ist für mich hier Schluss, da es zu sehr ot ist.
Sie hätten einfach Ihre ins Blaue hinein gerbachte Behauptung begründen können, was auch meine Frage war, dann wäre es nicht ot.
Aber immer wieder interessant, wie manche reagieren, wenn man mal genauer nachfragt.
Gruß
Dea