angenommen ein Mieter (folgend M genannt) möchte Katzen halten. Dazu schreibt er dem Vermieter (folgend V genannt) einen Brief in dem er um die Genehmigung von „zwei, möglicherweise auch drei Katzen“ (sic!) bittet. Angenommen, dies ist laut Mietvertrag auch so vorgesehen (Hund- und Katzenhaltung ist genehmigungspflichtig).
V schreibt daraufhin zurück, daß er ablehnt, weil die Haltung von drei Katzen in der Wohnung nicht artgerecht wäre. Man nähme an, es würde sich um eine 60qm Wohnung handeln.
Frage 1: Könnte M die Genehmigung erzwingen, indem er sich z.B. vom Tierschutzbund das Argument widerlegen läßt?
Frage 2: Dürfte M jetzt zwei Katzen halten, da wörtlich nur drei Katzen als nicht artgerecht abgelehnt wurden?
Meine zweite Frage interessiert mich dann dennoch. Kann die Ablehnung von genau drei Katzen als Zustimmung oder eben „Nichtablehnung“ für eine (finde ich nicht so toll für die Katze, dann lieber keine…) oder zwei Katzen ausgelegt werden?
würde mir jemand sagen, die Wohnung ist für drei Katzen leider zu klein, dann würde ich als Katzenfreund zumindest nochmal nachhaken, ob denn zwei in Ordnung wären. Mit den verlinkten Urteilen im Hinergrund würde ich es vielleicht auch einfach als selbstverständlich voraussetzen.
(Ist natürlich alles subjektiv. Und eigentlich will ich deshalb keine Katze in der Mietwohnung, WEIL ich ein Katzenfreund bin und nicht im Erdgeschoss wohne.)