Hallo,
ein Vermieter V gibt eine Wohnung an Mieter M der eine Katze hält. Die Katze ist V bekannt und wird im Mietvertrag duldend erwähnt. V und M vereinbaren im Vertrag, das die Katze die übrigen Mieter nicht belästigen darf und das bei Bekanntwerden einer Belästigung M die Katze abschaffen muss.
Nun ergibt es sich, das ein Nachbar von M (genauer gesagt der Nachbar unterhalb von M) sich über Lärm in der Nacht beschwert der nach Einschätzung von V aus dem Spiel und Toben der Katze entsteht - insbesondere wenn die Katze zum Beispiel von Tischen oder anderen Möbeln springt.
Unter welchen Bedingungen wäre M tatsächlich gezwungen die Katze abzuschaffen?
Grüße,
Hamburger