Katzenlärm und Abschaffung

Hallo,

ein Vermieter V gibt eine Wohnung an Mieter M der eine Katze hält. Die Katze ist V bekannt und wird im Mietvertrag duldend erwähnt. V und M vereinbaren im Vertrag, das die Katze die übrigen Mieter nicht belästigen darf und das bei Bekanntwerden einer Belästigung M die Katze abschaffen muss.

Nun ergibt es sich, das ein Nachbar von M (genauer gesagt der Nachbar unterhalb von M) sich über Lärm in der Nacht beschwert der nach Einschätzung von V aus dem Spiel und Toben der Katze entsteht - insbesondere wenn die Katze zum Beispiel von Tischen oder anderen Möbeln springt.

Unter welchen Bedingungen wäre M tatsächlich gezwungen die Katze abzuschaffen?

Grüße,
Hamburger

Hmm. Wenn Sie den Nachbarn anfällt?

schätzt

Horst

Hallo,

vor ab eine Frage:

Definieren sie mal Katze. Handelt es sich um eine

Katze: http://www.findix.ch/data/adpix/picture_L/bkh–kaetz…

Um eine Katze: http://www.jesusclick.net/files/images/kater_hermann…

Oder um eine Katze: http://www.n24.de/media/_fotos/3panorama/2008_9/nove…

Sollte es sich nicht um eine Katze letzteren Typs handeln, könnte eine Abschaffung im Raum stehen. Ansonsten sollte M den Schuhkarton wechseln.*

LG Petra

*In Räumlichkeiten anderer Natur dürfte es recht unwahrscheinlich sein, dass eine vom Tisch springende Katze Typs 1 oder 2 irgendwelche Geräusche in der Unterwohnung macht

Hallo,

ne, es soll sich wohl um Katzen gemäß der ersten beiden Links handeln :smile: Unabhängig davon haben V und eine Vormieterin den M darauf hingewiesen, das die Wohnungen wohl sehr hellhörig sein sollen durch die Decke, da es sich hier um einen Altbau handelt. Da M die Endetage bewohnen würde, wäre ihm das egal. Wie viel Lärm der Sprung einer Hauskatze mit ca. 5 KG vom Kratzbaum aus ca. 1,40 Meter Höhe auf den Dielenboden im unteren Geschoss auslöst, ist schwer zu sagen.

Aber letztlich ist das der Kern der Frage: könnte V den M zur Weggabe der Katzen zwingenm, wenn der Mieter aus dem Geschoss unter M sich beschwert. Selbst wenn es nur unspezifisch stattfindet?

Grüße,
Hamburger

Hallo,

*In Räumlichkeiten anderer Natur dürfte es recht
unwahrscheinlich sein, dass eine vom Tisch springende Katze
Typs 1 oder 2 irgendwelche Geräusche in der Unterwohnung macht

ich kann Dir versichern, dass das Toben von Katzen durchaus auch durch Massivere Decken als „Schuhkarton“ hörbar ist.

Gruß, Niels

Hallo,

Wie viel Lärm der Sprung einer Hauskatze mit ca. 5 KG vom
Kratzbaum aus ca. 1,40 Meter Höhe auf den Dielenboden im
unteren Geschoss auslöst, ist schwer zu sagen.

Was genau hindert den Katzenbesitzer denn, rund um diese gefährdete Stelle durch ein Stück Teppich die Lärmquelle zu beseitigen?
Gruß
loderunner

Erstmal müsste ja nachgewiesen werden, ob der Lärm überhaupt durch die Katze hervorgerufen wird. Es könnte doch auch sein, dass der Mieter nachts zum Kühlschrank poltert, um sich etwas zu trinken zu holen :wink:

Weiterhin ist es eigentlich die SAche vom Vermieter, für eine angemessene Trittschalldämmung zu sorgen. Wenn die Lärmbelästigung dadurch vermieden würde, kann der Mieter nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Danke für diese herrliche Fotos. Ich sitze hier und lache mich kaputt!