Folgendes Problem: Der Mieter „M“ lebt in einer Mietwohnung im 1. OG. M hat eine Katze und möchte ihr gerne Auslauf im ruhigen Grün ermöglichen. Der Vermieter „VM“ hatte gegen die Anbringung einer Katzenleiter (schrägverlaufendes Brett ohne jegliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft) durch den M keine Einwände. M erkundigte sich ebenfalls beim Hausverwalter „HV“. HV reagierte nicht auf die folgenden Anfragen des M und wurde ein halbes Jahr nach der ersten Anfrage des M zur Rede gestellt. HV sah sich für eine Katzenleiter nicht zuständig. Erst auf weiteres Nachfragen des M räumte der HV zähneknirschend die Vorsprache auf der nächsten Eigentümerversammlung ein. Diese fand dann ein dreiviertel Jahr nach der ersten Anfrage des M statt. Das Begehren des M wurde ohne Begründung abgelehnt.
Können die Eigentümer, und komischerweise noch die des Nachbaraufgangs (davon also nicht betroffen), ein solches Vorhaben ohne Begründung ablehnen? Ist die Anbringung einer senkrechtverlaufenden Treppe zur darunterliegenden Terasse (Eigentümer hat Zustimmung erteilt) eine Lösung?
Gemäß Mietvertrag sind dem M bauliche Änderungen mit Zustimmung des VM erlaubt.
Eine vorletzte Frage: Kann die Hausordnung Tiere verbieten obwohl der Mietvertrag solche zulässt bzw. welches ist hier das vorrangige Recht?
Können die Eigentümer, und komischerweise noch die des
Nachbaraufgangs (davon also nicht betroffen), ein solches
Vorhaben ohne Begründung ablehnen? Ist die Anbringung einer
senkrechtverlaufenden Treppe zur darunterliegenden Terasse
(Eigentümer hat Zustimmung erteilt) eine Lösung?
Wenn es Gemeinschaftseigentum ist - JA
Gemäß Mietvertrag sind dem M bauliche Änderungen mit
Zustimmung des VM erlaubt.
Im Bereich des Sondereigentums.
Eine vorletzte Frage: Kann die Hausordnung Tiere verbieten
obwohl der Mietvertrag solche zulässt bzw. welches ist hier
das vorrangige Recht?
Können die Eigentümer, und komischerweise noch die des
Nachbaraufgangs (davon also nicht betroffen), ein solches
Vorhaben ohne Begründung ablehnen?
Ja
Ist die Anbringung einer
senkrechtverlaufenden Treppe zur darunterliegenden Terasse
(Eigentümer hat Zustimmung erteilt) eine Lösung?
Nein
Gemäß Mietvertrag sind dem M bauliche Änderungen mit
Zustimmung des VM erlaubt.
Im Bereich des Sondereigentums.
Richtig
Eine vorletzte Frage: Kann die Hausordnung Tiere verbieten
obwohl der Mietvertrag solche zulässt bzw. welches ist hier
das vorrangige Recht?
Mietvertrag
Diese Antwort muss differenziert betrachtet werden. Für den M ist die Antwort vorrangig richtig. Durch die WEG kann VM allerdings gezwungen werden in seinem Mietverhältnis das Tierverbot durchzusetzen. Langfristig wird das Tier weichen müssen.
Zum Schluss: Kann der Mieterbund helfen?
Fragen.
Beim Leiterproblem: Nein, bei der Tierhaltung: VM muss ja erst einmal die Genehmigung zur Tierhaltung untersagen.