Hallo,
Um was genau geht es denn deinem Nachbarn? Vielleicht könntest du ihm die Stellungnahme des ADAC bezgl. der möglichen Schäden durch Katzenkrallen, die wie menschliche Fingernägel aus im Vergleich zu handelsüblchen Autolackierungen weichem Horn bestehen vorlesen. Gesetzt den Fall, er befürchtet, dass die Katze sein Auto zerkratzen könnte.
Denn der ADAC schreibt, das wäre ausgesprochen zu vernachlässigen. Anders siehts natürlich mit dem Fahrzeuginnenraum bei einem Cabrio aus. Ich hätte jetzt auch nicht so die Freude an von Nachbars Katze zugepieseltes feinstes Connollyleder. Aber das würde ich schon von alleine (nicht nur wegen einer lumpigen Katze) sorgsam abdecken von selber.
Vorsorglich würde ich meinem Nachbarn auch freundlichst darauf hinweisen, dass wohl nicht ausschliesslich mene Katze als Alleinverursacherin haftbar gemacht werden kann.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, wenn es denn wie üblich bei so einigen Nachbarschaftsstreitigkeiten zu eskalieren droht. Der Autobestzer ist im E-Fall in der Pflicht, die Schäden zweifelsfrei deiner Katze zuordnen zu müssen bei etwaigen Regressforderungen, notfalls per DNA-Test (kein Witz).
Beste Grüße
Annie