Hallo Ihr wissenden,
jetzt ist es doch mal soweit gekommen…
Jemand hat bei mir einen Artikel in einer laufenden Auktion ersteigert, und stellt jetzt einen Tag später fest, dass erdiesen doch nicht haben möchte ( angeblich als Geschenk geplant, aber wäre nicht das richtige…). Es ist also bis jetzt weder zum versand, noch zur Bezahlung gekommen.
Da ich mir dachte, dass sich dort Geld zu holen ( „Neuer“ mit 4 Bewertungen, Artikel für 18,50 € verkauft)mit rechtlichen Mitteln nicht wirklich lohnt, habe ich den Artikel einem unterlegenen Bieter „verkauft“ ( natürlich auch per eBay).
Meine Frage: Kapiert ebay das jezt ? Ich möchte ungern zwei mal Gebühren bezahlen ( da ja unterschiedliche Artikel-nummern). Wie mache ich eBay begreiflich, das der Artikel in der ersten Auktion nicht „weggegangen“ ist.
Vielen Dank für eure Hilfe,…
Grüsse,
der Osnabrücker
Da ich mir dachte, dass sich dort Geld zu holen ( „Neuer“ mit
4 Bewertungen, Artikel für 18,50 € verkauft)mit rechtlichen
Mitteln nicht wirklich lohnt, habe ich den Artikel einem
unterlegenen Bieter „verkauft“ ( natürlich auch per eBay).
Meine Frage: Kapiert ebay das jezt ? Ich möchte ungern zwei
mal Gebühren bezahlen ( da ja unterschiedliche
Artikel-nummern). Wie mache ich eBay begreiflich, das der
Artikel in der ersten Auktion nicht „weggegangen“ ist.
Warum hast du nicht die Funktion „Angebot an unterlegenen Bieter“ oder so genutzt?
Wenn du den Artikel nochmal einstellst, wirst du kein Geld von eBay bekommen.
Außerdem gibt es afaik auch die Option dass eBay die Gebühren erstattet, wenn man sich mit dem Käufer über den Nichtkauf einigt.
Hallo Olaf,
habe diese Option genutzt ( Angebot an unterlegenen Bieter)
Allerdings steht der Artikel immer noch als Verkauft an diese Pfeife in meiner Liste, zusätzlich zu dem echten Käufer. Und zwar mit zwei unterschiedlichen Artikelnummern.
Aber als „nicht - bezahlt“ will ich den ja auch nicht anschwärzen…
Grüsse,
der osnabrücker
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Aber als „nicht - bezahlt“ will ich den ja auch nicht
anschwärzen…
wirst du wohl müssen. vielleicht lernt ers dann…
HH
Hallo,
Du musst eine Unstimmigkeit eröffnen und Nichtzahlung melden. Der Käufer muss dann darauf reagieren und melden, dass er den Artikel nicht will. Dann musst Du wieder reagieren und die Option „K und VK haben sich geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen“ auswählen. Dann wird von ebay keine Provision berechnet und Du kannst den Artikel neu einstellen.
Gruß,
Myriam