Kauf Altbau-Immobilie - kein Energieausweis

Nehmen wir an, eine Bank will nach dem 01.10.08 eine Altbau-Immobilie (Baujahr 1950) verkaufen (im Auftrag, also als Vermittler)und kann keinen Energieausweis vorlegen. Das Erstellen eines Verbrauchsausweises ist nicht möglich, da der Eigentümer vor über einem halbeb Jahr verstorben ist und keinerlei Unterlagen über den Enbergieverbrauch vorliegen. Der Verkauf läuft über einen Testamentsvollstrecker.
a)Kann der Käufer einen Bedarfs-Energieausweis verlangen? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
b)Falls der Käufer einen solchen Energieausweis (Bedarfsausweis) verlangt, könnte dann die Bank sagen: „An Sie verkaufen wir nicht“, auch wenn der Käufer mit der Bank bereits einen Reservierungsvertrag (vor dem 01.10.08)abgeschlossen hat?
c)Falls sich herausstellt, dass der Energieverbrauch des Hauses so hoch ist, dass umfangreiche Dämmmaßnahmen erforderlich sind, kann dann der Käufer den Kaufpreis drücken? Wenn ja, um wieviel?

Für eine rasche und kompetente Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar (Terminsache!)

Liebe Grüße
Taranika

a)Kann der Käufer einen Bedarfs-Energieausweis verlangen? Wenn
ja, wer trägt die Kosten?

Natürlich kann der Käufer das verlangen, ob der Verkäufer dem zustimmt steht auf einem anderen Blatt. Das gilt auch für die Kosten. Der Käufer kann verlangen, dass der Energieausweis vom Verkäufer beigebracht wird, wenn dem das nicht gefällt, kann er sich einen anderen Käufer suchen.

b)Falls der Käufer einen solchen Energieausweis
(Bedarfsausweis) verlangt, könnte dann die Bank sagen: „An Sie
verkaufen wir nicht“,

Natürlich kann sie das. Bei uns herrscht Vertragsfreiheit.

auch wenn der Käufer mit der Bank
bereits einen Reservierungsvertrag (vor dem 01.10.08)abgeschlossen hat?

Eine Reservierung ist kein Kauf.

erforderlich sind, kann dann der Käufer den Kaufpreis drücken?

Der Käufer kann jederzeit bis zur Unterschrift den Kaufpreis nachverhandeln, ob mit oder ohne Energieverbrauch.

Wenn ja, um wieviel?

Das kann man nicht vorhersehen.

[MOD] Weitere Antworten bitte in ‚A. Rechtsfragen‘

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