Darf ein Alg2-Bezieher (Existenzminimum und kein eigenes Einkommen) bei Versandhäusern Ratenverträge abschließen? Ich bin der Meinung, daß er das nicht darf. Hatte das mal gelesen, finde es nur im Moment nicht wieder. Wer weiß Näheres?
lg
lochnessi
Moin!
Von Verbot kann nicht die Rede sein. Die Versandhäuser werden, sofern ordnungsgemäße Angaben gemacht wurden, einen Ratenkauf ablehnen.
Sollten falsche Angaben gemacht worden sein, so ist der Vertrag unwirksam und der Kaufpreis kann sofort fällig gestellt werden, bzw. die Herausgabe der gelieferten Ware gefordert werden.
Bei falschen Angaben / Zahlungsunfähigkeit kommt sicherlich ein Vollstreckungsverfahren auf den Besteller zu, da er weder die Ware bezahlen kann, noch eventuelle Nachforderungen für Nutzung des Gutes leisten kann. Daraus folgt negative Schufa-Auskunft, ggf. netter Besuch des Gerichtsvollziehers und letztendlich Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Unterm Strich bleibt dann ausser Spesen nichts gewesen. Dann kann man ja immer noch die privat Insolvenz anmelden und ist ab 2013 wiederhergestellt, aber immer noch arbeitslos.
Gruß
Christian
PS: Warum sich noch weiter in die Sch… reiten, wenn das Leben schon auf das Existenzminimum beschränkt ist. Ein Weg zum Sozialamt ist sicherlich deprimierend, aber - sofern ehrliche Angaben gemacht werden - wird hier eine Anschaffung auch genehmigt oder wenigstens der nötige Bedarf gedeckt.
Hallo!
ein Alg2-Bezieher liegt ja unterhalb der Pfändungsgrenze. Da war auch eher mein Ansatzpunkt. Ist es nicht Betrug, einen Ratenvertrag einzugehen, wenn man weiß, daß bei Nichterfüllung der Gläubiger keine Chance hat, jemals an sein Geld zu kommen?
lg
lochnessi
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Ist es nicht Betrug, einen
Ratenvertrag einzugehen, wenn man weiß, daß bei Nichterfüllung
der Gläubiger keine Chance hat, jemals an sein Geld zu kommen?
Betrug wäre es, wenn der Ratenvertrag mit der Absicht geschlossen worden wäre, die Raten nicht zu zahlen.
Dürfen darf er vieles.
Aber: muss es sein einen Ratenkauf zu tätigen? Er wird ja sogar von der Afa anempfohlen, wenn z.B. die Waschmaschine kaputt ging und der Ansparbetrag noch nicht die Höhe zum Neukauf erreicht hat!
Ja, man kann einen Ratenkauf tätigen. Aber: dieses Geld muss - und das ist die crux bei ALG II zurück gezahlt werden.
Schau bitte mal auf diesen Link: http://www.sparzeiten.de/forum/viewtopic.php?t=18
Hier werden die Porzentualen ausgaben pro Monat von den 345 Euro für einen Single vorgestellt.
Ich würde es mir oft überlegen, bevor ich einen solchen Weg wähle. Gibt es keine Möglichkeit, das „Objekt der Begierde“ aus der guten Tat oder gebraucht zu bekommen?
Wenn du mir sagst, für was Du den Ratenkauf tätigen wolltest, dann kann ich vielleicht helfen - vor allem, wenn es etwas ist, dasman unbedingt zum Leben benötigt!
Melde dich einfach.
Liebe Grüße
Pixelhexe
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Ein Weg
zum Sozialamt ist sicherlich deprimierend, aber - sofern
ehrliche Angaben gemacht werden - wird hier eine Anschaffung
auch genehmigt oder wenigstens der nötige Bedarf gedeckt.
Eben nicht. Es gibt keine Beihilfen mehr (Möbel und Elektrogeräte nur noch einmal bei Erstausstattung der Wohnung, danach nie mehr). Es wird sogar auf die Möglichkeit von Ratenkäufen verwiesen.
Gruß
Nelly
Hallo Pixelhexe,
danke, aber ich persönlich bin nicht die, die eine Waschmaschine per Ratenkauf anschaffen möchte. Habe den Fall im Bekanntenkreis. Die angegebene Seite lese ich aber trotzdem gerne!
Liebe Grüße
lochnessi
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