Kauf 'aus Versehen' - Rückabwicklung

Hai,

angenommen, man verkauft eine CD über Internet (nicht ebay). Der Kaufpreis wird vom „Verkaufsplattformunternehmen“ beim Käufer eingezogen, der Verkäufer erhält darüber Nachricht und verschickt die Ware.

Sieben Tage später erhält der Verkäufer eine garstige Mail vom Käufer, warum nicht auf Mails reagiere, der Kauf sei „aus Versehen passiert“. Es ist aber beim Verkäufer wirklich keine Mail angekommen. Kulanterweise erklärt sich der Verkäufer jedoch bereit, die CD zurückzunehmen und dann den Kaufpreis zu erstatten. Soweit alles klar.

Der Käufer schickt diese CD allerdings erst elf Tage nach dieser Abmachung zurück.

Ist das nicht irgendwie seltsam? Irgendwie klingt das für mich ziemlich nach „schicken lassen, in Ruhe brennen, zurück und dann Geld wiederhaben wollen“.

Wie soll man sich als Verkäufer verhalten? Ich find das schon’n bischen dreist.

Danke für die Meinungen, Ratschläge etc. :smile:

LG

Schnägge

Hi Schnägge,

da kannst du nichts tun ausser Ruhe bewahren oder dir die Haare raufen. Du kannst es ihm nicht nachweisen. Ausserdem ist es völlig schnurz, ob er die Cd 11 Tage oder nur einen behält, zum brennen reicht es allemal…

Grüsse Sandra

Hallo!

Was ist denn bitteschön ein Kauf aus Versehen? Auf so einen Quatsch würde ich mich nicht einlassen. Wir Juristen nennen es „Motivirrtum“, und der ist in unserem Sprachgebrauch bombenfest mit dem Adjektiv „unbeachtlich“ verknüpft.

Moin Schnägge,

sach ma, wenn du gewerblicher Händler sein solltest, warum schließt du die Rückgabe von nicht mehr original versiegelten Daten- oder Tonträgern nicht aus?
Ansonsten ist ja ein regulärer Kaufvertrag zustande gekommen, und man kann aus Kulanz was zurücknehmen (natürlich immer unter Beachtung des Fernabsatzgesetzes)…
Beste Grüße
Seven

Hallo,

danke an alle,

mir ist dazu bislang nur der § 122 BGB eingefallen, mit der Rückerstattung der entstandenen Kosten. Mir ist heute auch aufgefallen, daß diese erste, ziemlich barsche Mail sicherlich absichtlich erst 7 Tage nach dem Kauf abgeschickt wurde, damit die CD zwischenzeitlich auch höchstwahrscheinlich in den Versand gebracht wurde. „Unverzüglich“ ist für meine Begriffe aber auch kein Zeitraum von 14 Tagen, jedenfalls nicht in so einem Fall.

LG

Sylvia