Kauf bei VW Vertragshändler als Unfallfrei. Im Handschuhfach 2 Polizei Bögen vom Unfall gefunden. Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?!

Hallo zusammen,

ich habe mir für 16.000€ einen gebrauchten VW Passat bei einem VW Händler gekauft. (vor 10 Monaten)
Im Kaufvertrag steht, dass der Wagen Unfallfrei sei.

Nun habe ich zwei Polizeibögen im Handschuhfach gefunden von 2 Unfällen, den der Wagen wohl hätte.
Und es sieht so aus, als ob der Schaden einmal doch etwas größer gewesen sei.

Nach meinem Wissen, ist das ein Mangel an der Sache, der nicht behoben werden kann und ich habe nun das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Wie sollte ich das nun am besten machen?
Direkt einen Anwalt nehmen. Oder vielleicht das Gespräch mit dem Autohaus suchen?!

Was meint ihr?

Gruss
Nick

Hallo zuerst Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und wenn der ablehnend reagiert würde ich einen Anwalt einschalten .
viele Grüße noro

Böse vermutung: es ist etwas seltsam, wenn man bei einem gekauften Fahrzeug erst nach 10 Monaten das erste Mal ins Handschuhfach schaut. Will da jemand möglichst günstig eine möglichst lange Zeit ein Auto nutzen und dann zurückgeben?

ist natürlich noch kein Beweis. Den müsste der Käufer aber schon erbringen. Vermuten und behaupten reicht nicht.

Den zahlt der Käufer aber selber, wenn der Anwalt nicht wirklich nötig ist.

Vielleicht erst mal nach Beweisen forschen (Versicherung, Unfallgegner, Werkstatt fragen?). Und danach mit dem Verkäufer Verbindung aufnehmen. Und erst, wenn der sich wehrt, ab zum Anwalt.

Aber: ianal!

Gruß
anf

Hallo,
eine Rechtsschutzvers. hast Du wohl nicht? Und Du bist sicher, daß die Schäden kein Bagatellnivau haben? Auf die Details kommt es an, was steht in den Bögen, um was für Schäden geht es, was hat der Vekäufer gewußt oder nicht gewusst - ist der vielleicht selber getäuscht worden, was geht überhaupt nach 10 Monaten noch, usw…
Im Netz findet man manches zu dem Thema, da kann man sich in die Sache schon mal einlesen.
Der Verkäufer wird Dir schlechten Gewissens freiwillig kein Geld hinterher werfen, eine sachkundige Beratung tut not.
(ich bin nicht rechtkundig, o.g. wäre meine Herrangehensweise)
mfG

Hallo,

je nach Formulierung im Vertrag und Schaden des Fahrzeugs stehen die Chancen für eine Rückabwicklung ganz gut.
Zunächst das Gespräch zu suchen ist an sich nicht verkehrt. Anwalt kann auch später noch eingeschaltet werden.
Wichtig ist die Dokumentation des Vorganges. Also möglichst schriftlich.

Ein paar Infos zu einem ähnlichen Fall findest du auch hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfallwagen-ruecktritt-vom-kaufvertrag-moeglich_062714.html

Grüße

Vielen Dank für eure Antworten!