Kauf der bisherigen Mietwohnung, wie lange muss Mieter Miete zahlen?

Ein Mieter einer Wohnung kauft diese und hat den Kaufvertrag beim Notariat bereits unterschrieben. Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass das Mietverhältnis mit der Zahlung des Kaufpreises endet. Der Miete macht eine Finanzierung, der Bank werden 8 Wochen Zahlungsfrist eingeräumt.

Wie lange erhält der bisherige Eigentümer Miete vom Vermieter? Was passiert wenn der Miete die volle Monatsmiete zum 2. bezahlt, der Kaufpreis aber am 20. des gleichen Monats beglichen wird? Muss der Vermieter Anteile an den Mieter zurück erstatten oder ist das dem Mieters pech?

Danke für eure Mithilfe.

Miete vom Vermieter? Anteile? Pech?

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Miete ist bis zum Nutungsübergang zu zahlen. Taggenau. Näheres steht im Vertrag bzw. weiß der Notar.

vnA

Der bisherige Mieter hat die Wohnung selbst gekauft. Er lebt also schon seit längerer Zeit in der Wohnung. Daher kann der Zeitpunkt der Nutzungsübergabe ja schon sofort sein…

Hallo laetta08,

spätestens mit Kaufpreiszahlung, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, ist der Übergang Nutzen und Lasten.

Wie du beschreibst, ist das auch im Kaufvertrag so geregelt, also endet auch das Mietverhältnis mit der Zahlung des Kaufpreises, wenn eine Mietüberzahlung statt gefunden hat, muss (sollte) der zu viel gezahlte Betrag ausglichen werden.

Solange der Kaufpreis nicht entrichtet ist, bist du auch verpflichtet, die Miete zu zahlen.

Sollte jetzt auch im Interesse der Bank sein, den Kaufpreis schnellstmöglich freizugeben zu Zahlung.

Gruß

BHShuber

Moin!
Eine Mietzahlung (auch: Mietzinszahlung) ist m.E. eine Monatssumme. Eine Miete muß immer im Voraus gezahlt werden.Wenn jetzt wirklich der Kaufpreis am 20. gezahlt wird und man hat die Miete bis zum 30. bezahlt, dann spricht man kurz vorher mit dem VK und regelt das grad am Telefon.

Oder man zahlt die letzten 4 Wochen die Miete immer nur 1 Woche im Voraus, vorausgesetzt, man hat das mit dem VK VORHER auch besprochen.Oder man fragt im Zweifelsfall den Notar, der ja Kauf/Verkauf dokumentiert hatte. Der kann dann auch dem VK gegenüber argumentieren.

Gruß

Welche Leistung erhält der Exmieter in der Zeit vom 20. bis Monatsende? Richtig: Keine.

vnA

Der Nutzungsübergang hat nichts mit einer Nutzung als Wohnung zu tun, sondern ist der Moment in dem der Verkäufer das Objekt an den Käufer übergibt. Mit allen Rechten und Pflichten. Ob da der Käufer darin wohnt, oder ein Fremder oder gar niemand ist uninteressant.

vnA

Hallo, das Mietverhältnis endet hier mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, so lange ist Miete zu zahlen. Überzahlte Miete kann man tagesgenau z.B. mit der nächsten NK-Abrechnung verrechnen. Gruß Achim