Kauf eigene Mietwohnung - vor Sanierung/Umbau

Hallo,
Voraussetzungen:
Unsere Mietwohnungen werden verkauft. Angebote werden zuerst an uns Mieter unterbreitet. Gute Lage in Köln. Der Kaufpreis scheint günstig.
Das Haus soll bald umgebaut werden. Bestandswohnungen werden wärmegedämmt, neue Fenster und Balkone. Aus ehem. Büros werden Luxuswohnunen. Auf´s Dach kommen 2 neue Luxusetagen. Wasserleitungen werden erneuert. Im Innenhof wird eine kleine Tiefgarage erstellt + Stellplätze.
Meine Wohnung wird noch um-/rückgebaut: Ein Strang von 2 Zimmern werden der rechten Whg. zugeteilt, ich bekomme einen Strang von 2 Zimmern von der linken Whg…
Frage:

  1. Bald soll ein Kaufvertrag vorgelegt werden, über den Kauf der Bestandswhg. Habe ich überhaupt eine Bestandswhg. bei den notwendigen Umbauten?
  2. Es soll der Kaufpreis bald zum großen Teil gezahlt werden, wie hoch darf dieser Anteil sein bei den geplanten Umbauten?
  3. Wie kann ich mich davor schützen, dass ich für Kosten an den Umbauarbeiten mit aufkomme? Z.B. Tiefgaragenbau, Stellplatzanlegung, Bauerzögerung durch Römerzeitfunde?, neuer Aufzug?
  4. Über mir wird das Walmdach abgetragen und 2 neue Etagen draufgesetzt. Muss ich diese Arbeiten teilweise mit zahlen - Dach = Gemeinschaftseigentum?
    5)Worauf muss ich besonders achten, wenn ich eigentlich nur meine (umgebaute) Bestandswhg. und einen neuen Stellplatz kaufen möchte? Welche versteckten Kostenfallen gibt es hier?
    Vielen Dank und es grüßt
    Günter

Frage

Ein recht komplexer Vorgang - senden Sie mir eine E-Mail und sie werden lompetente Antwort auf Ihre Fragen erhalten: [email protected]

Hallo, erst einmal sind alle Eigentümer an allen Kosten beteiligt. Die Sanierung beläuft sich ungefähr auf 20 - 30.000,-- je nach Sanierungsbedarf und Anzahl der Wohnungen. Alles was im Haus umgebaut wird, sind zu berechnen auf die Gemeinschaftseigentum. Ich kann nicht viel dazu sagen, da man die Preise nicht kennt. Aber ich wäre vorsichtig, denn die größten Kosten müssten sofort bezahlt werden, d.h. durch einen Hypo-Kredit bei der Bank. Die Sanierungskosten werden sicherlich über die Wohnungsbaukreditanstalt berechnet. Die Kredite können über 10, 20 oder 30 Jahre laufen. Du musst dir einen kompetenten Ansprechpartner suchen, der sich mit Wohnungseigentum und Sanierung auskennt. Hier im Internet kann man das alles gar nicht beschreiben. Suche Rat bei der Bank, die können auch schon eine Menge erzählen. Ganz ehrlich, ich würde dir wahrscheinlich davon abraten. Aber bitte lass alles prüfen. Viel Erfolg. Gruß Uli

Hallo Uli,
vielen Dank für Deine schnelle Reaktion und Deine Informationen. Ein sachkundiger Berater scheint in der Tat angebracht.
beste Grüsse
Günter

Sorry, aber das sind so detaillierte, rechtliche Fragen, dass ich dazu nichts sagen kann, da ich „nur“ Hauverwalter bin.

Gruß,
Andreas

Aus meiner Sicht werden die Sachen dann auf die Eigentümergemeinschaft umgelegt , also Vorsicht.
Es sei denn das Ihr Kaufvertrag schriftlich fixiert hat das nichts der gesamten und zukünftigen aber jetzt schon geplanten maßnahmen auf Sier umgelegt wird.
Am besten sich hier mitr einem Fachanwalt beraten.

mfg

Hallo,
diese Sache ist leider viel zu komplex
um sie in einer email zu beantworten.
Wichtigste Frage wäre:
was steht im Kaufvertrag
zweit-wichtigste Frage :
welche Partner sind involviert,
seriöse oder Abzocker ?
Dass hier schnell Geld fliessen soll (vom Käufer)
würde mich stutzig machen,
denn, seriöse Partner liefern erst
und lassen sich danach bezahlen.
Also wichtig ist der Inhalt des Kaufvertrages
aber auch, sind die jeweiligen Partner in der Lage
alles so umzusetzen wie vereinbart ??
Wenn einer Pleite geht, was dann ?
Ohne Anwalt gehts wohl nicht.
Grüße
Aira92

'Bestandswohnungen sind Altbauten, die modernisiert und den erforderlichen neuen Bau´bestimmungen entsprechend umgebaut werden. Wenn Sie wissen, dass Sie eine 2Zimmer-Whg bekommen, bitten Sie um ein Angebot über diese Wohnung plus Stellplatz. Über die gängigen Preise in Köln sollten Sie sich informieren. Kosten für neuen Aufzug werden eh mit einkalkuliert. Riskant sind Dauer der Umbauten, Lärmbelästigung, Dreck, und zu bedenken: wollen Sie in der Zeit wirklich in der Wohnung bleiben oder bietet man Ihnen zeitweilig Ersatz an? Ist die Umbauzeit garantiert? Aus dem Angebot für die neue Wohnung sind Preis und Ratenzahlung ersichtlich. Der Vertrag wird dann notariell bestätigt und im Grundbuch eingetragen. Wer ist für die Bauabnahme zuständig?
Ich würde auf jeden Fall rechtzeitig Vergleichsangebote neuer Wohnungen heranziehen.
Hoffe geholfen zu haben? juliuszwo

Hallo Aira92,
vielen Dank für Deine kritischen Informationen und Anregungen.
freundliche Grüße
Günter

Halo denkmal_nach,
Danke für die Stellungnahme. Die Übertragung weiterer Umbaukosten auf die Eigentümergemeinschaft befürchte ich auch. Anwalt ist wohl sinnvoll.
beste Grüße
Günter

Hallo Juliuszwo,
danke für Ihre Einschätzungen. Insbesondere die Forderung nach verbindlichem Kaufvertrag über die für mich vorgesehene Wohnung mit STellplatz, Kosten und Zeitplan werde ich verinnerlichen.
beste Grüße
Günter