Hallo,
Voraussetzungen:
Unsere Mietwohnungen werden verkauft. Angebote werden zuerst an uns Mieter unterbreitet. Gute Lage in Köln. Der Kaufpreis scheint günstig.
Das Haus soll bald umgebaut werden. Bestandswohnungen werden wärmegedämmt, neue Fenster und Balkone. Aus ehem. Büros werden Luxuswohnunen. Auf´s Dach kommen 2 neue Luxusetagen. Wasserleitungen werden erneuert. Im Innenhof wird eine kleine Tiefgarage erstellt + Stellplätze.
Meine Wohnung wird noch um-/rückgebaut: Ein Strang von 2 Zimmern werden der rechten Whg. zugeteilt, ich bekomme einen Strang von 2 Zimmern von der linken Whg…
Frage:
- Bald soll ein Kaufvertrag vorgelegt werden, über den Kauf der Bestandswhg. Habe ich überhaupt eine Bestandswhg. bei den notwendigen Umbauten?
- Es soll der Kaufpreis bald zum großen Teil gezahlt werden, wie hoch darf dieser Anteil sein bei den geplanten Umbauten?
- Wie kann ich mich davor schützen, dass ich für Kosten an den Umbauarbeiten mit aufkomme? Z.B. Tiefgaragenbau, Stellplatzanlegung, Bauerzögerung durch Römerzeitfunde?, neuer Aufzug?
- Über mir wird das Walmdach abgetragen und 2 neue Etagen draufgesetzt. Muss ich diese Arbeiten teilweise mit zahlen - Dach = Gemeinschaftseigentum?
5)Worauf muss ich besonders achten, wenn ich eigentlich nur meine (umgebaute) Bestandswhg. und einen neuen Stellplatz kaufen möchte? Welche versteckten Kostenfallen gibt es hier?
Vielen Dank und es grüßt
Günter
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