Kauf eine Einfamilienhaus der unvollständig ist

Ein guten Abend an alle

Hätte ein Frage an die Experten. Unszwar geht es um eine alten Bruchsteinhaus der bis zur der erstengeschoss abgerissen wurde. Die Mauer wurde dann wieder mit Hohlblocksteinen bis zur Hälfte gemauert jedoch kam es leider nicht mehr zur Abschluss. Das zweitegeschoss und der Dach fehlt natürlich bei diesem Objekt. Nun meine Frage so ein umfangreiches umbaumaßnahme kann man nicht ohne ein Baugenehmigung oder? Leider kann ich den besitzer nicht erreichen und der Makler will da nicht nachhaken. Was kann ich da machen? Wie könnte ich den Bau vervollständigen neue Baugenehmigung?Wenn es ein alten gibt was kann ich dann mit dem dann machen?

Danke an alle im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Anderes Haus kaufen

Hallo Soogo,

kein einfaches unterfangen aber zu retten.
Du kannst mich morgen gern unter der 0173-8429531 anrufen und dann kannst Du mir weitere einzelheiten nennen.

MfG
Bernd

Hallo soogo!
Vielen Dank das Sie mich als Experten für Ihre Anfrage ausgewählt haben!
Ihre Fragestellung ist eigentlich recht schnell beantwortet!
Zur Klärung ob bei der Bauaufsichtsbehörde (Baureferat ihrer Gemeinde oder Kreisstadt) ein aktueller Bauantrag vorliegt und dieser noch gültig ist kann direkt bei dieser angefragt werden. Hier sehe ich Ihren Makler in der Pflicht, da er Ihnen alle relevanten Details zum Objekt zugänglich halten muss, lassen Sie sich bitte nicht so schnell abwimmeln, immerhin bezahlen Sie ja bei unterzeichnen des Kaufvertrages eine Provision und die ist meist nicht gerade wenig, daher kann man ruhig ein wenig Leistung vom Markler erwarten!
Sollte keine Baugenehmigung vorliegen, müssen Sie das Genehmigungsverfahren erneut durchlaufen. Hierzu empfehle ich eine saubere Planung in Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauplaner Ihres Vertrauens der „Planvorlageberechtigt“ ist.
Hoffe das Ihnen das weiterhilft und weiterhin alles Gute!

Viele Grüße aus Bayern!

Hallo Soogo,
Baugenehmigung muss vorliegen, sonst ist der Weiterbau nicht zulässig. Ist aber schon sehr merkwürdig, dass der Verkäufer nichts raus rückt!! Sollte einem zu Denken geben!
Weiterhin sollte man auch schon auf Baumängel sehr achten ( vorh. Abdichtungen, Dämmungen, Frostschäden usw). Ich würde die Sache vor Ort von einem Fachmann begutachten lassen, ein Gutachter/Architekt kann auch Akteneinsicht beim Bauamt erreichen.
Grüße Andreas

Hallo soogo,

da sollte vor einem Kauf recherchiert werden.

  • Gab es eine Baugenehmigung
  • Gilt diese noch?
  • Wurde der Bau gesperrt?
  • Warum wurde nicht weiter gebaut? Geldmangel?
    Danach an einen Baufachmann vor Ort wenden und den Bauzustand begutachten lassen und erst danach eine Kaufentscheidung fällen.

Viel Erfolg

Jüegen W. Hartleib
Architekt

www.hartleib.eu

Guten Tag,

sofern eine Baugenehmigung vorhanden ist, kann diese in der Regel auch beim Kauf übertragen werden an den Käufer.

Mit freundlichen Grüssen
mauertrocken

Hallo,

ganz einfach stellen Sie bei der örtlichen Gemeinde einen Bauantrag, dann wissen Sie schnell woran Sie sind, oder Sie nähern sich der Antwort über den Gang zu den Behörden, da wäre zuerst der Bebauungsplan der Gemeinde für diese Gemarkung dann wissen Sie schnell wie hoch Sie bauen dürfen, = GFZ Geschossflächenzahl;
Von der Landkreisbehörde und oder von der Gemeinde können Sie auch erfragen wie es damal mit der Baugenehmigung aussah, oder Sie stellen eine Bauvoranfrage hier schildern Sie Ihr Vorhaben als Bauwerber, je nach dem wie die Antwort ausfällt wissen Sie schon mal wo ran Sie sind,
Das alles ist keine Aufgabe des Maklers, der Vorbesitzer sollte da wissen…

mfg

Guten Tag,
als erstes sollten Sie sich mit dem zuständigen Bauordnungsamt in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, ob eine Baugenehmgung vorliegt, wie alt die ist, und ob Sie einen neuen Antrag stellen müssen.

MfG
R. Stasch

Baugenehmigungen gelten nach Erteilung zunächst drei Jahre, können noch zweimalig um je zwei Jahre verlängert werden.
Bei Paupausen ist dies der Baubehörde anzuzeigen.
Also ich würde dann mal im Bauamt nachfragen, was der verfahrensstand ist.
Die sind auskunftspflichtig (aber eigentlich nur dem Eigentümer gegenüber). Versuchs mal und auf jeden Fall ist eine solcher genehmigungspflichtig, also auf keinen Fall ohne Baugenehmigung weitermachen.

Grüße Mathias

Das hört sich sehr kritisch an. Größte Vorsicht!
Ohne verbindliche Auskünfte des Besitzers geht da gar nichts. Du musst wissen, was da genau los war, wer was gemacht hat, und ob eine Baugenehmigung vorliegt.
in vielen Bundesländern ist der Umbau von bestehenden Häusern genehmigungsfrei, wenn ein Architekt oder Ingenieur die Pläne erstellt/gerechnet hat.
Bei ernsthaftem INteresse Deinerseits: Nimm einen BAUSACHVERSTÄNDIGEN MIT (Ingenieur/Architekt). 250 € kann eine erste kurze Begehung und Beratung kosten, weitere 1000-2000 € kann ein Kurzgutachten a) zum jetzigen Bestand, und b) zur Möglichkeit des Wiederaufbaus kosten, aber es lohnt sich IMMER.
Evtl. besteht auch Denkmalschutz für das alte Haus!

Also größte Vorsicht bei der Sache…