Kauf einer bestimmten software in Deutschland

Hallo WWW-lers!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Also:

Jemand, der in Deutschland lebt, kauft einen PC-Programm an einem in Deutschland ansässigen Anbieter. Beim Kauf stellt der Anbeiter die Frage für wieviele Benutzer dieses Programm lizensiert werden soll, was mit „1“ beantwortet wird. Daraufhin schickt der Anbieter die Ware die nur zweimal installiert werden kann.

Wir nehmen weiter an, daß
der PC des Benutzers funktionsunfähig geworden ist und so braucht unser Kaufer ein neues Programm (die zweite Lizensierung ist in seinem Notebook) für sein neu erworbenes PC.

Hiermit wird ausdrücklich betont, daß dieses Programm für ein und derselber Benutzer bestimmt ist und nur von ihm verwendet wird.

Die Frage lautet:
Ist der Benutzer grundsätzlich dazu verdonnert dieses Programm erneut zu kaufen oder ist der Anbieter irgendwie (wie?) verpflichtet ein neues Programm kostenlos zuzusenden?

Vielen dank für Eure Antworten!

Schöne Grüße aus Nürnberg,
Helena

Hallo!

Die Frage lautet:
Ist der Benutzer grundsätzlich dazu verdonnert dieses Programm
erneut zu kaufen oder ist der Anbieter irgendwie (wie?)
verpflichtet ein neues Programm kostenlos zuzusenden?

Wenn der Benutzer die Installations-CD oder -datei (wenns per Mail kam) verbummelt hat, siehts schonmal schlecht aus. Er bräuchte auf jeden Fall irgend einen Beleg, dass er mal dafür bezahlt hat. Alles weitere erklärt ihm dann der Anbieter bzw dessen AGB oder ähnliches. Wenn der Anbieter für den Versand eines Datenträgers Geld haben will, wird der Nutzer wohl zahlen müssen…

Vielen dank für Eure Antworten!

Schöne Grüße aus Nürnberg,
Helena

Gruss

Mutschy

Aneinander vorbei geredet / Mißverständnis.
Hallo!
Vorab: Vielen Dank für Deine Antwort.

Wenn der Benutzer die Installations-CD oder -datei (wenns per
Mail kam) verbummelt hat, siehts schonmal schlecht aus.

Darum geht es ja gar nicht! Es geht darum, daß den Programm sehr, sehr teuer ist und der PC einen Lebensdauer von ca. 5 Jahre hat. Wenn der Benutzer alle 5 Jahre so ein (bestens installiertes und ebensogut bis dahin funktionierendes) Programm kaufen muß, auf welche Grundlage?
Schließlich ist das Programm auf dem USER lizensiert und NICHT auf dem jeweiligen PC.

Er
bräuchte auf jeden Fall irgend einen Beleg, dass er mal dafür
bezahlt hat.

Wofür bezahlt??? Die Rechnung für das Programm gibt es natürlich. Ich beziehe mich aber auf die rechtliche Grundlage (deshalb wohl im rechtlichen Brett) dessen, weshalb ein lizensierter User mehrmals ein und dasselbe Programm kaufen muß. Ob das in Deutschland rechtens ist und wenn ja worauf basiert diese Handhabung.

Alles weitere erklärt ihm dann der Anbieter bzw
dessen AGB oder ähnliches. Wenn der Anbieter für den Versand
eines Datenträgers Geld haben will, wird der Nutzer wohl
zahlen müssen…

Die Zusendung erfolgte reibungslos.
In die AGB habe ich nichts gelesen aber ich möchte wissen, wie es in Deutschland rechtlich aussieht. Ich kann nur wiederholen, daß diese Frage keineswegs auf die Lieferung oder Empfang bezieht. Davon mal abgesehen, nicht unbedingt immer alles was in den AGB steht auch konform geht mit der Rechtslage eines Landes (siehe zB: die Schilder „Eltern haften für ihre Kinder“. Aber das ist ja OT)

Ich denke irgendwie haben wir aneinander vorbei geredet oder aber ein Mißverständnis aufgebaut.

Schöne Grüße aus Nürnberg,
Helena

Hallo,
ianal, deshalb kann ich zum rechtlichen leider nichts beitragen.
Aber aus meiner Erfahrung: ich habe hier eine Software mit 6Lizenzen im Einsatz. Diese muss nach dem Installieren Online aktiviert werden. Der eine der Rechner wurde wegen einiger Updates des Betriebssystems mehrfach aktiviert, woraufhin für drei der anderen PC keine Aktivierung mehr ‚frei‘ war. Ein Anruf beim Softwareanbieter mit Erklärung der Angbelegenheit hat dazu geführt, dass weitere Aktivierungsmöglichkeiten eingetragen wurden.
Vielleicht versuchst Du es einfach mal genauso?

Eine andere Variante: vor einem Update des PC die Software deinstallieren führt manchmal dazu, dass der Zähler wieder zurückgesetzt wird. Sollte evt. aus der Gebrauchsanweisung hervorgehen, ob das bei Dir auch der Fall ist. Oder mal beim Anbieter danach fragen.

Btw., es muss evt. nicht dass ganze Programm neu gekauft werden (was u.U. gar nicht funktioniert, weil die alte Version, mit der Daten erzeugt wurden, nicht mehr erhältlich ist und die neue nicht kompatibel ist), sondern nur der Aktivierungsschlüssel bzw. eine passende Diskette.

Und dann gibt es noch Softwareanbieter, die alte Versionen ihrer Software kostenlos verfügbar machen. Was auch wieder ein Anruf…

Gruß
loderunner

Hi Helena,

Wenn der Benutzer die Installations-CD oder -datei (wenns per
Mail kam) verbummelt hat, siehts schonmal schlecht aus.

Darum geht es ja gar nicht! Es geht darum, daß den Programm
sehr, sehr teuer ist und der PC einen Lebensdauer von ca. 5
Jahre hat. Wenn der Benutzer alle 5 Jahre so ein (bestens
installiertes und ebensogut bis dahin funktionierendes)
Programm kaufen muß, auf welche Grundlage?
Schließlich ist das Programm auf dem USER
lizensiert und NICHT auf dem jeweiligen PC.

Wieso kaufen?

Nochmals:
Programme werden auf Datenträgern geliefert (oder per Mail). Es ist _dein_ Problem, davon eine Sicherungskopie herzustellen oder den Datenträger sicher zu verwahren, wenn ich mal davon ausgehe, daß es diese Möglichkeit gibt.
Somit kannst du jederzeit das Programm jederzeit neu installieren. Aus der Sicht sehe ich keinen Grund für einen Neukauf.

Oder wurde das Programm auf den PC gebeamt „Scotty, software me up!“:wink:

In die AGB habe ich nichts gelesen aber ich möchte wissen, wie
es in Deutschland rechtlich aussieht. Ich kann nur
wiederholen, daß diese Frage keineswegs auf die Lieferung oder
Empfang bezieht.

Ich wüßte keinen rechtlichen Grund für eine solche kostenlose Nachlieferung. Der VK hat dir die Software zur zeitlich unbegrenzten Nutzung überlassen, dir den Datenträger verkauft, dir alle Infos für die Installation und Lizensierung gegeben und du hast bezahlt. Damit ist die Sache erledigt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, wie du ja geschrieben hast.

Wenn es so ist, warum redest du immer über Neukauf? Du hast doch alles, um eine neue Installation durchzuführen.

mfg Ulrich (immer noch IANAL)

Lesen zu können würde Vorteile bringen
Tschuldigung wenn ich mich als Unbeteiligter einmische,
aber ist soo viel Oberflächlichkeit noch normal oder eine Erscheinung
des Internets.

@ursprünglichen Fragesteller,
Wenn ich eine Software gekauft habe die ählich Lizenzvereinbarungen
vorsieht, habe ich mich immer im vorhinein erkundigt was zb.: bei
einem Prozessorwechsel oder Rechnerwechsel passiert und wie der
Softwarehersteller damit umgehen wolle.
Bisher hatte ich, wegen eines Garantiefalles wurde bei mir 2 x am
selben Rechner der Prozeßor gewechselt, kein Problem gratis neue
Freischaltungen (Schlüsselwort) bekommen (per email).
Auch bei einem kompletten Rechnerwechsel bekomme ich anstandslos
gratis ein neues Schlüsselwort.
Weigert sich denn der Softwarehersteller seine eigenen
Lizenzbestimmungen einzuhalten?
was steht genau? hat der fiktive Nutzer schon kontakt aufgenommen?
je nach dem was in der Vereinbarung drinnensteht, wird der Liz. geber
und Liz. nehmer halt zu leisten und zu geben haben.
Sprich Unkosten für Porto und Cd etc.

Ol

Wieso kaufen?

Nochmals:
Programme werden auf Datenträgern geliefert (oder per Mail).
Es ist _dein_ Problem, davon eine Sicherungskopie herzustellen
oder den Datenträger sicher zu verwahren, wenn ich mal davon
ausgehe, daß es diese Möglichkeit gibt.
Somit kannst du jederzeit das Programm jederzeit neu
installieren. Aus der Sicht sehe ich keinen Grund für einen
Neukauf.

Oder wurde das Programm auf den PC gebeamt „Scotty, software
me up!“:wink:

In die AGB habe ich nichts gelesen aber ich möchte wissen, wie
es in Deutschland rechtlich aussieht. Ich kann nur
wiederholen, daß diese Frage keineswegs auf die Lieferung oder
Empfang bezieht.

Ich wüßte keinen rechtlichen Grund für eine solche kostenlose
Nachlieferung. Der VK hat dir die Software zur zeitlich
unbegrenzten Nutzung überlassen, dir den Datenträger verkauft,
dir alle Infos für die Installation und Lizensierung gegeben
und du hast bezahlt. Damit ist die Sache erledigt, wenn nichts
anderes vereinbart wurde, wie du ja geschrieben hast.

Wenn es so ist, warum redest du immer über Neukauf? Du hast
doch alles, um eine neue Installation durchzuführen.

mfg Ulrich (immer noch IANAL)

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Hi,

Tschuldigung wenn ich mich als Unbeteiligter einmische,
aber ist soo viel Oberflächlichkeit noch normal oder eine
Erscheinung des Internets.

Wen und was genau meinst du? Ich steh jetzt völlig auf dem Schlauch. Wenn du schon Oberflächlichkeit ansprichst, dann solltest du sie bitte auch begründen. Oder bist auch du ein Opfer:wink:

Auch bei einem kompletten Rechnerwechsel bekomme ich
anstandslos gratis ein neues Schlüsselwort.

Bei WIN XP ist das so, aber nicht zwangsläufig bei anderen Programmen. Ich habe Programme, die lizensiert werden, aber nicht auf eine bestimmte Hardware abgestellt sind. Denn beim Kauf der SW wird die Rechnerkonfiguration nicht übermittelt, was bei XP anders ist und evtl. noch anderen MS Programmen.

Insofern stellt sich die Frage nach der Neuzusendung eines Schlüssels nur in einigen Fällen. Aber die werden mit den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt, weniger mit einem allgemeingültigen Gesetz.
Oder liege ich jetzt völlig daneben? Wenn ja, warum?

arg verwirrte Grüße, Ulrich

Anmerkung: habs gefunden.
Hi,

Tschuldigung wenn ich mich als Unbeteiligter einmische,

Du meinst:

Beim Kauf stellt der Anbeiter die Frage für wieviele Benutzer dieses Programm lizensiert werden soll, was mit „1“ beantwortet wird. Daraufhin schickt der Anbieter die Ware die nur zweimal installiert werden kann.

jep, hab ich übersehen.

mfg Ulrich

Vielen Dank, Ulrich :o))
Hi Ulrich,
Wie ich sehe, hast du meine Frage nicht verstanden bzw. habe ich sie falsch gestellt.
Trotzdem danke!
Schöne Grüße
Helena

Hallo offline!
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Erstens hat sie mir sehr geholfen und zweitens hat mich gezeigt, daß sie doch zu verstehen ist.
Dafür ein Sternchen für Dich!
Vielen herzlichen Dank und einen lieben Gruß aus Nürnberg,
Helena