Kauf einer .com mit GmbbH Stammkapital

Ist es möglich eine GmbH zu gründen und mit der 25000 Stammeinlage eine .Com Firma einer Privatperson aufzukaufen.
Die präsenz der Seoite und die Inhalte sind wesentlich mehr Wert als 25000 Euro jedoch ist ausser einigen Softwarelizenzen nichts zum anfassen da.

Währe super wenn ihr hier einen rechtlichen Ratschlag für mich hättet.

verstehe dein problem nicht:
das interpretiere ich
gründung - du machst eine bargründung für 25000 euro. also cash in die firma (kostet natürlich noch was nebenbei)
kauf der internetsite: du kaufst das dingen von irgendwem. frage: von wem? finanzamt sagt evtl: ist der preis zu hoch (und damit die gewinn-abzugsfähigen kosten bei der steuerberechnung doch nicht anzusetzen)? kann also der kaufpreis plausibel dargestellt werden (also z.b. als projektion der zukünftigen gewinne, basierend auf gegenwärtigen zahlen)? vielleicht ist das finanzamt bei 25teuro nicht so scharf…
bilanzierung des kaufs? na immatr. vg. an cash. also eigentlich kein problem. du musst das kind nur irgendwie beim namen nennen und entsprechende abschreibungszeiträume dazu hinterlegen (was steuerlich anerkannt ist, kann man schnell rausfinden).

rückfragen gerne
marcus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rentieren würde es sich natürlich sehr wenn man beide besitzt. Also die einzig wikliche Konkurenz schluckt oder kontrolliert. Das Ssem habe ich mir bei Microfot abgeguckt :smile:
Mit den Inhalt von den beiden besten hat man auch gleich ein Nivoe das andere schwer erreichen können. Vor allem kommen unmängen Urheberrechte auf Programme und Texte mit.
Vorgestellt habe ich mir das ich das stammkapital für eien GmbH einbringe. Dann habe ich schon mal wenig Risiko. Von den Kapital kaufe ich die andere Firma. Habe schon mal gleich dicke Ausgaben.
Dann habe ich wenig laufende Kosten aber gute Gewinne. Dazu kann ich mir je nach Gewinn ein schönes Gehalt oder mal ein mittelschickes Auto leisten. Bin aber ein alter *Bares ist Wares* Also erst verdienen dann kaufen, wobeis steuerlich sicher ungünstiger ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Marcus,

dunkel ist der Worte Sinn…

gründung - du machst eine bargründung für 25000 euro.

Soweit ist das richtig und klappt immer. Eine Bargründung ist sicher. Eine Gründung mit einer Sacheinlage (ist hier nicht der Fall) kann zum Problem werden.

kauf der internetsite: du kaufst das dingen von irgendwem.

Solange der irgendwem nicht du selber bist, ist das eigentlich egal. Du kannst auch Geschäfte mit dir selber machen. Das aber muß im GF-Vertrag extra aufgeführt werden (siehe BGB §181 Insichgeschäft).

frage: von wem? finanzamt sagt evtl: ist der preis zu hoch

Nix Preis zu hoch. Das FA interessiert sich nromalerweise nicht dafür, ob ein Einkauspreis zu hoch ist oder nicht. Wenn ich für eine Leistung zu viel Geld ausgebe, ist das zunächst mein Problem.

Erst im Zusammenhang kann bei einer Betriebsprüfung das FA den Kaufpreis im Nachherein bewerten. Wenn es eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet, dann wird es mit ziemlicher Sicherheit aktiv. Mal als Beispiel: der Putzfrau wird der neueste Porsche als Firmenwagen zur Verfügung gestellt.

Der Gestaltungsspielraum des GF ist jedoch recht hoch. Ob du deinen neuen PC für 500 EURO oder für 1500 EURO kaufst, interessiert kaum jemanden.

@zoomi:

Die präsenz der Seoite und die Inhalte sind wesentlich mehr
Wert als 25000 Euro jedoch ist ausser einigen Softwarelizenzen
nichts zum anfassen da.

Glaubst du das oder woher hast du den Wert?

Vorgestellt habe ich mir das ich das stammkapital für eien
GmbH einbringe. Dann habe ich schon mal wenig Risiko. Von den
Kapital kaufe ich die andere Firma. Habe schon mal gleich
dicke Ausgaben.

Der, den du aufkaufst, besitzt wohl keine Firma im Sinne des HGB. Wenn du schöne Ausgaben hast, aber keine noch schöneren Einnahmen, bist du schneller pleite, als du einen Bleistift spitzen kannst.

Vor allem kommen unmängen Urheberrechte auf Programme und Texte mit.

Sorry, aber du wirst niemals die Urheberrechte bekommen können. Die liegen immer bei dem, der die Software geschrieben hat. Der Autor kann die Verwertungsrechte abtreten, er bleibt aber immer der Urheber.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechte

Was das Aktivieren und die Bewertung von immateriellen Anlagegütern betrifft, solltest du dich mit einem dafür gut gerüsteten Steuerberater zusammentun, sonst kanns ungemütlich werden. In Falle einer GmbH Gründung ist ein guter Steuerberater nahezu unerläßlich.

mfg Ulrich

Hallo zoomi,

Vorgestellt habe ich mir das ich das stammkapital für eien
GmbH einbringe. Dann habe ich schon mal wenig Risiko. Von den
Kapital kaufe ich die andere Firma. Habe schon mal gleich
dicke Ausgaben.

habe ich dich richtig verstanden, dass du mit der 25.000 Euro Stammeinlage eine andere Firma kaufen möchtest?
Wenn ja, dann stehst du schonmal mit einem Bein im Gefängnis.
Und wenn das rauskommt, dann biste mit beiden Beinen im Gefängnis :wink:

Führe dir mal den § 82 Gmbh-Gesetz zu Gemüte.
Dann weisst du, wovon ich rede…

Gruß

Norbert

Anmerkung
So spät in der Nacht sollte man keine Beiträge mehr schreiben :wink:

Den Paragraphen kannste imo vergessen.
Das Geld steht ja der Gesellschaft zur Verfügung.
Die Frage ist nur, in wie weit der Wert der gekauften Firma mit 25.000 Euro nachgewiesen werden kann.
Es heisst ja, dass das Stammkapital der Gesellschaft zur Verfügung stehen muss…

Sorry für den Schnellschuss.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Das ist das Problem mit .com.
Wie will ich hier einen greifbaren Wert festlegen.
An den Urheberrechten von Programmen udn Texten?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi zoomi,

Das ist das Problem mit .com.
Wie will ich hier einen greifbaren Wert festlegen.

Dazu noch eine Frage:
Warum will die Privatperson verkaufen?
Wenn sie in der Vergangenheit schon mit den Programmen Umsatz (evtl. auch Gewinn) gemacht hat, dann sollte es zumindest eine GuV geben.
Darüber ließe sich vielleicht der Wert ermitteln.

Andere Idee:
Ihr einigt euch über einen kleineren Betrag als Kaufpreis und dann eine Art Verkaufsprovision. Das hätte den Vorteil, daß die Liquidität der GmbH nicht so erniedrigt würde.

An den Urheberrechten von Programmen udn Texten?

Bitte: Verwertungsrechte.

mfg Ulrich

sehe kein problem bei dem was du machst. wenn stammkapital als cash kommt. wenn der kaufpreis von einem dritten verlangt wurde. du kannst die anteile der firma kaufen, dann hast du die anschaffungskosten der firma als buchwert, aber zwei firmen (in deinen büchern) zu führen.
du kannst auch die einzelnen anlagegegenstände der firma kaufen. dann hast du nur eine firma zu führen und alles im einzelnen in deinen büchern stehen.
natürlich muss dich einer beraten.
wenn du nicht weißt, wie den wert ermitteln, projeziere die entwicklung des kaufobjekts in die zukunft, das gibt für einen gewissen planungszeitraum gewinn- und verlustrechnungen. daraus leitest du dir einen barwert ab, schon hast du einen wert des unternehmens. steht in jedem corporate finance lehrbuch, wies geht. mathematisch einfach, die vielen notzwendigen annahmen zu setzen jedoch sehr schwer.

gruß
marcus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]