Hi Marcus,
dunkel ist der Worte Sinn…
gründung - du machst eine bargründung für 25000 euro.
Soweit ist das richtig und klappt immer. Eine Bargründung ist sicher. Eine Gründung mit einer Sacheinlage (ist hier nicht der Fall) kann zum Problem werden.
kauf der internetsite: du kaufst das dingen von irgendwem.
Solange der irgendwem nicht du selber bist, ist das eigentlich egal. Du kannst auch Geschäfte mit dir selber machen. Das aber muß im GF-Vertrag extra aufgeführt werden (siehe BGB §181 Insichgeschäft).
frage: von wem? finanzamt sagt evtl: ist der preis zu hoch
Nix Preis zu hoch. Das FA interessiert sich nromalerweise nicht dafür, ob ein Einkauspreis zu hoch ist oder nicht. Wenn ich für eine Leistung zu viel Geld ausgebe, ist das zunächst mein Problem.
Erst im Zusammenhang kann bei einer Betriebsprüfung das FA den Kaufpreis im Nachherein bewerten. Wenn es eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet, dann wird es mit ziemlicher Sicherheit aktiv. Mal als Beispiel: der Putzfrau wird der neueste Porsche als Firmenwagen zur Verfügung gestellt.
Der Gestaltungsspielraum des GF ist jedoch recht hoch. Ob du deinen neuen PC für 500 EURO oder für 1500 EURO kaufst, interessiert kaum jemanden.
@zoomi:
Die präsenz der Seoite und die Inhalte sind wesentlich mehr
Wert als 25000 Euro jedoch ist ausser einigen Softwarelizenzen
nichts zum anfassen da.
Glaubst du das oder woher hast du den Wert?
Vorgestellt habe ich mir das ich das stammkapital für eien
GmbH einbringe. Dann habe ich schon mal wenig Risiko. Von den
Kapital kaufe ich die andere Firma. Habe schon mal gleich
dicke Ausgaben.
Der, den du aufkaufst, besitzt wohl keine Firma im Sinne des HGB. Wenn du schöne Ausgaben hast, aber keine noch schöneren Einnahmen, bist du schneller pleite, als du einen Bleistift spitzen kannst.
Vor allem kommen unmängen Urheberrechte auf Programme und Texte mit.
Sorry, aber du wirst niemals die Urheberrechte bekommen können. Die liegen immer bei dem, der die Software geschrieben hat. Der Autor kann die Verwertungsrechte abtreten, er bleibt aber immer der Urheber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechte
Was das Aktivieren und die Bewertung von immateriellen Anlagegütern betrifft, solltest du dich mit einem dafür gut gerüsteten Steuerberater zusammentun, sonst kanns ungemütlich werden. In Falle einer GmbH Gründung ist ein guter Steuerberater nahezu unerläßlich.
mfg Ulrich