durch einen Auflassungsvermerk im Grundbuch habe ich ein Ankaufsrecht bezüglich der Eigentumswohnung meines Bruders.
Dieser ist bereit mir diese Wohnung wie es im vorhergegangen Notarvertrag vereinbart ist, die Wohnung zur hälfte des Verkehrswertes bis allerdings zur Höhe der darauf noch bestehenden Verbindlichkeiten die mein Bruder noch auf dieser Wohnung hat.
Bei einem Vorgespräch wurde die die etwaige restlichen Verbindlichkeiten erläuter, dabei stellte sich herraus, das mein Bruder bzw. die Darlehnsrückzahlungen „eingefroren“ sind.
Meine Frage wäre:
Was muss ich beim Notarvertrag achten, bzw. was ist wichtig beim Abschluss, damit ich evt. nicht verdeckte „Schulden“ usw. mitübernehmen, zur Zeit ist die Wohnung noch vermietet, was ist mit den Mietern, oder einem Mieterwechsel wärend den Verhandlungen.
Dieser ist bereit mir diese Wohnung wie es im vorhergegangen
Notarvertrag vereinbart ist, die Wohnung zur hälfte des
Verkehrswertes bis allerdings zur Höhe der darauf noch
bestehenden Verbindlichkeiten die mein Bruder noch auf dieser
Wohnung hat.
im vorstehenden Satz fehlt mindestens ein Verb und auch, wenn man davon ausgeht, daß es sich dabei um „verkaufen“ handelt, ist er ziemlich unverständlich. Was genau hat es mit den „bestehenden Verbindlichkeiten“ auf sich und wie beeinflussen die den Preis?
Für einen guten Rat wäre ich dankbar.
Sachverhalt verständlich schildern.
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