wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe, aber an den bisherigen
Eigentümer die Raten selber zahle und wenn der Kaufpreis insgesamt
abgestottert ist, werde ich Eigentümer.
Geht das überhaupt?
Ich bin mit dem Verkäufer/Eigentümer einig über die Rate+Lösung.
Geht das auch rechtlich?
wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe, aber an den bisherigen
Eigentümer die Raten selber zahle und wenn der Kaufpreis
insgesamt
abgestottert ist, werde ich Eigentümer.
Geht das überhaupt?
Ich bin mit dem Verkäufer/Eigentümer einig über die
Rate+Lösung.
Geht das auch rechtlich?
Solche Konstruktionen werden gelegentlich verwendet, entweder weil der Verkäufer dem Käufer helfen will oder weil der Käufer sich leimen läßt (siehe hierzu: http://www.schott-lemmer.de/warnungen/mietkauf.htm - es handelt sich um die Kanzleihomepage eines www-Mitglieds). Ich sehe gerade, daß der Link nicht wie gewünscht funktioniert…einfach auf „aktuelle Warnungen“ gehen und ganz unten „Mietkauf“ wählen.
Also, es ist möglich. Und da Immobiliengeschäfte immer über Notar laufen müssen würde ich mir einen suchen. Wenn Ihr Euch einig seid, sollte der Notar aus Euren mündlichen Vereinbarungen einen ordentlichen Vertrag machen können der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Und wenn einzelne Vereinbarungen nicht mit geltendem Recht vereinbar sind, muß er auch dies berücksichtigen.
Aber ich möchte zum Schluß noch mal vorsorglich warnen: Ein Immobilienerwerb ist oft die größte Einzelinvestition (egal wie das Konstrukt aussieht) im Leben eines Menschen. Man sollte sich vorher unbedingt gründlich über alle Einzelheiten informieren und notfalls auch bereit sein ein paar Euro zusätzlich in eine ordentliche Beratung zu investieren. Die Fehlermöglichkeiten sind einfach zu groß.
Und wenn es an ein paar Hundert (oder auch wenigen Tausend) Euro für einen Rechtsanwalt (der im Gegensatz zum Notar parteiisch ist und speziell seinen Mandanten berät) scheitert, würde ich mir ernsthaft überlegen ob ich es nicht lieber bleiben lasse…