Wir möchten eine Eigentumswohnung in Köln kaufen. Im Grundbuch ist der unten stehende Eintrag vermerkt. Was bedeutet dieser Eintrag? Besteht auf die Eigentumswohnung ein Erbbaurecht? Falls ja, was sind die Folgen für uns? Wir haben die Eigentumswohnung bereits vorgemerkt und müssen uns schnell entscheiden. Oder bezieht sich das genannte Erbbaurecht nur auf die baurechtlichen Abstandsflächen?
Grundbuch: Lasten und Beschränkungen
Dienstbarkeit (Recht auf Unterschreitung der baurechtlichen Abstandsfläche) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Köln Flur XX. Flurstück XX, Flurstück XX sowie für den jeweiligen Erbbauberechtigten an dem Flurstück XX; beim herrschenden Grundstück und Erbbaurecht vermerkt; Bezugnahme auf Bewilligung vom 09.Mai 1996 (UR-Nr. XX); eingetragen am 20. August 1996 in Blatt XX; mutübertragen in Blätter XX bis XX am 03. Dezember 1997.
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