Kauf einer Eigentumswohnung mit Grundbuch Eintrag zu Dienstbarkeit/Erbbaurecht. Folgen?

Wir möchten eine Eigentumswohnung in Köln kaufen. Im Grundbuch ist der unten stehende Eintrag vermerkt. Was bedeutet dieser Eintrag? Besteht auf die Eigentumswohnung ein Erbbaurecht? Falls ja, was sind die Folgen für uns? Wir haben die Eigentumswohnung bereits vorgemerkt und müssen uns schnell entscheiden. Oder bezieht sich das genannte Erbbaurecht nur auf die baurechtlichen Abstandsflächen? 

Grundbuch: Lasten und Beschränkungen
Dienstbarkeit (Recht auf Unterschreitung der baurechtlichen Abstandsfläche) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Köln Flur XX. Flurstück XX, Flurstück XX sowie für den jeweiligen Erbbauberechtigten an dem Flurstück XX; beim herrschenden Grundstück und Erbbaurecht vermerkt; Bezugnahme auf Bewilligung vom 09.Mai 1996 (UR-Nr. XX); eingetragen am 20. August 1996 in Blatt XX; mutübertragen in Blätter XX bis XX am 03. Dezember 1997.

Bitte um schnelle Antwort. Danke!

Eine Abstandfläche ist erforderlich, damit Mindestabstände im Bauordnungsrecht zwischen Gebäude bzw. zu Grundstücksgrenzen eingehalten werden.
Für die Überschreitung der Abstandfläche ist es möglich auf dem Nachbargrundstück eine sogenannte Baulast (öffentlich rechtlicher Vertrag zur Duldung eines bauordnunswidrigen Tatbestandes) einzutragen. Dies geht aber nicht im voraus (also prophylaktisch) sondern nur mit dem konkreten Bauvorhaben.
Bei Ihnen sieht das so aus, dass der Nachbar (wenn es das begünstigte Grundstück ist) sich hier das Recht eingetragen hat, eine solche Baulast einzutragen. Dabei geht es darum, wie groß diese sein darf.
Sie sollten sich hier die Eintragungsvorraussetzungen vom Amtsgericht für diese Grundbucheintragung besorgen. Darin müssten weitere Infos stehen. Dann sollten Sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen, der Sie berät und Ihnen die Auswirkung erklärt, was es mit der Eintragung auf sich hat.
Mit freundlichem Gruß
Geoli

Zum Erbbaurecht:
Hierbei geht es um das „herrschende Grundstück“. Somit sind Sie als „dienendes“ Grundstück nicht damit gemeint, sondern das begünstigte Grundstück.

Hier kann ich mich nur Geoli anschließen. Ich könnte es auch nicht besser ausdrücken :smile:

Wenn unter XX jeweils das gleiche Grundstück gemeint ist (und nicht xx und yy) handelt es sich um das Flurstück des benachbarten Grundstücks; das Erbbaurecht würde dann nicht das Grundstück betreffen, auf dem Ihre künftige Eigentumswohnung steht, sondern das des Nachbarn. Bitte in dieser Hinsicht nochmal prüfen.

Diese Grunddienstbarkeit hat mit Erbbaurecht nichts zu tun. Hier geht es schlicht daraum, dass jemand eine Gebäudeabstandsvorschrift offenbar nicht einhalten konnte, aber die Zustimmung des Nachbarn erhalten hat. Damit diese gegenüber jedem Rechtsnachfolgter auf Ewig Wirkung hat, wurde das Recht eingetragen.

Diese Frage können Sie dem Notar stellen, der den Kaufvertrag der Eigentumswohnung beurkunden soll. Es ist dessen Pflicht Sie zu beraten und alle gewünschten Erklärungen abzugeben. Er muss ggf. auch die dieser Eintragung zugrunde liegenden Urkunden einsehen und Auskunft gaben. Schliesslich zahlen Sie nicht nur das Vorlesen des Textes. 

Es grüsst freundlich Toggi2008

Jawohl, Geoli hat das meiner Meinung nach sehr gut geschildert! Also keine Sorge, da dürfte das zu erwerbende Grundstück nicht direkt betroffen sein.

Aber wurden auch alle anderen relevanten Fragen im Vorfeld bereits geklärt?

Manchmal hilft es, sich nochmal umfassend zu informieren oder eine persönliche Checkliste zu erstellen:

http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/hausbau-haus…

Viel Erfolg!

@geoli, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Deine Antwort hilft uns sehr weiter!
@daemmlawine auch dir vielen Dank! Ja, wir haben versucht alle relevanten Fragen im Vorfeld zu klären! Sehr komplizierte Angelegenheit, wenn man das erste Mal eine Immobilie kauft. Aber jetzt kennen wir uns schon besser aus :smile:

Danke! :smile:

So ist es! Vielen Dank!

Okay! Vielen Dank für die Auskunft!

Ok, wir werden die Frage ebenfalls dem Notar stellen! Danke! :smile: