Hi zusammen.
Habe da mal rein intressehalber eine Frage die ich gestern beim Oldtimerstammtisch in einer Diskussionsrunde mitbekommen habe .
Eine Person erwirbt eine Eigentumswohnung , Dachgeschoss , 2 grosse Balkone , 5 Zimmer , 2 Bäder , ca 170Qm zuzüglich ausbaufähige Speicherräume mit nochmal zuzüglich ca 20 Qm
Der Preis war sehr verlockend da die Verkäuferin das Ding eher nur noch loswerden wollte
( 5 Stellig )
Vorgeschichte : Die Verkäuferin ist die geschiedene Ehefrau der diese Wohnung im Jahre 2013 erblich zugesprochen wurde .
Die Wohnung aus dem Jahre 1964 wurde im Jahre 1992 von dem Ehepaar gekauft und komplett saniert , neue Bäder , neue Elektrik , neuer Fussboden , also nicht nur gestrichen und tapeziert , sondern richtig saniert
Im jahre 1996 liesen sich die beiden Scheiden , sie zog aus und er bewohnte die Wohnung noch bis 1998 . Bis 2003 wurde sie nur noch gelegentlich als Zweitwohnsitz benutzt und im Jahre 2007 wurde sie geräumt und steht seit dem zum Verkauf .
Im Jahre 2013 verstarb der Wohnungseigner und da es keine Kinder und keine direkte Verwandschaft gab , wurde die Wohnung an die Ex - Ehefrau vererbt , die jetzt diese Wohnung verkaufte .
Der neue Besitzer ist zum 01.03.2015 eingezogen und stellt nun fest das das Dach stellenweise undicht ist , die Heizung die von 1992 ist nicht mehr den gültigen Abgaswerten entspricht und erneuert werden müsste , irgendetwas stimmt auch mit dem Fernsehempfang über Kabelfernseh nicht die Wohnungen untendrunter funktionieren , aber in dieser Wohnung funktioniert nichts und so diverse andere Dinge , z.b. das die Tür zwischen Küche und Esszimmer klemmt und wohl der Türrahmen raus muss weil der sich verzogen hat .
Summasumarum hat der Käufer jetzt Handwerkerkostenvoranschläge von rund 45.000 Euro vorliegen um die Mängel zu beseitigen
wenn der Käufer das im Vorfeld geahnt hätte , hatte er die Wohnung nicht gekauft .
Frage : kann der Käufer jetzt die Verkäuferin belangen wegen Betrug oder verschweigen von Mängel ( die Sie wahrscheinlich selber nicht kannte ) oder den Kaufvertrag rückgängig machen
gruss