Kauf einer Eigentumswohnung - welcher Preis ?

Hallo,

Nichte will von Onkel 2 Wohnungen kaufen, die einen Kaufpreis von ursprünglich 230.000€ hatten.
Die Wohnungen sind zu 50% finanziert und er möchte uns die Wohnungen gegen Zahlung der noch offenen Kreditsumme (116.000€) überlassen bzw. verkaufen.
Jetzt ist die Frage, ob das Finanzamt den Kaufpreis so akzeptiert oder ob die vom Verkehrsswert ausgehen?
Kann man den Kaufpreis so festlegen, wie man möchte?

Vielen Dank schon mal
davyundsimone

Das Finanzamt geht bei preisen, die deutlich vom Marktwert abweichen, vom Verkehrswert aus.

Hi,

soweit der Kaufpreis unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegt geht das Finanzamt von einer (teil-)entgeltliche Anschaffung und Veräußerung aus. Das heißt die Übertragung der Wohnungen ist in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Maßstab für die Aufteilung ist der Kaufpreis im Verhältnis zum Verkehrswert der Wohnungen.

unentgeltlicher Teil = Schenkung(steuer)
entgeltlicher Teil = beim Onkel evtl. stpfl. Veräußerungsgewinn (10 Jahresfrist)

Gruß

(Grunderwerbsteuer nur auf den entgeltlichen Teil)