Hi,
ich gedenke zusammen mit meinem Freund eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Folgendes Problem:
Mein Freund hat das Eigenkapital, aber ist im Moment Arbeitslos bzw. sucht eine Ausbildungsstelle.
Ich habe einen guten sicheren Job und verdiene gut, würde demzufolge die Raten abbezahlen.
Wie macht man das, das sein Eigenkapital bei dem Kauf der auf meinen Namen geht mit angerechnet wird ?
Wie macht man sowas nun am besten ?
Frage 2: Mit dieser ominösen Eigenheimzulage (die gibts glaub ich noch) wann und wie beantragt man sowas ?
Frage3: Ich habe in einem der threads gelesen, dass man vereinbaren sollte mit dem Verkäufer, dass er die Notarkosten trägt. Ist das normal dass die vom Verkäufer getragen werden ?
Danke im voraus für jede hilfreiche Antwort.
Gruß
Nicole
Mein Freund hat das Eigenkapital, aber ist im Moment
Arbeitslos bzw. sucht eine Ausbildungsstelle.
Ich habe einen guten sicheren Job und verdiene gut, würde
demzufolge die Raten abbezahlen.
Wie macht man das, das sein Eigenkapital bei dem Kauf der auf
meinen Namen geht mit angerechnet wird ?
Er gibt dir das Geld, das du wie eigenes Kapital verwenden kannst. Im Innenverhältnis müßtet ihr natürlich klären:
- was passiert, wenn Beziehung auseinander geht.
- was passiert, wenn du aus irgendwelchen Gründen deinen Job verlierst, die Raten nicht mehr bezahlen kannst und die ETW wieder verkauft wird.Immer daran denken, dass eine „normale“ Finanzierung ca. 25 Jahre dauert.
- welche Rechte erwirbt er aufgrund seines Kapitaleinsatzes.
Frage3: Ich habe in einem der threads gelesen, dass man
vereinbaren sollte mit dem Verkäufer, dass er die Notarkosten
trägt. Ist das normal dass die vom Verkäufer getragen werden ?
Nein - üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten.
Hi,
ich gedenke zusammen mit meinem Freund eine Eigentumswohnung
zu kaufen.
Folgendes Problem:
Mein Freund hat das Eigenkapital, aber ist im Moment
Arbeitslos bzw. sucht eine Ausbildungsstelle.
Ich habe einen guten sicheren Job und verdiene gut, würde
demzufolge die Raten abbezahlen.
Wie macht man das, das sein Eigenkapital bei dem Kauf der auf
meinen Namen geht mit angerechnet wird ?
Wie macht man sowas nun am besten ?
Man könnte eine Gegenleistung zur Sicherung vereinbaren, z.B. ein Wohnrecht auf der Wohnung, würde ich mit Notar besprechen.
Frage 2: Mit dieser ominösen Eigenheimzulage (die gibts glaub
ich noch) wann und wie beantragt man sowas ?
Die Eigenheimzulage existiert noch und wird mit Steuererklärung beantragt, sie kommt dann automatisch jedes Jahr (war bei mir so). Anfangsjahr ist das Jahr in dem Übergabe ist.
Frage3: Ich habe in einem der threads gelesen, dass man
vereinbaren sollte mit dem Verkäufer, dass er die Notarkosten
trägt. Ist das normal dass die vom Verkäufer getragen werden ?
Es gibt verschiedene Notarkosten, die unter Umständen anfallen. Die Kosten der Protokollierung trägt grundsätzlich Käufer. Sollte jedoch ein Notaranderkonto eingerichtet werden, aus welchen Gründen auch immer, dann würde ich mit dem Verkäufer und dem Notar verhandeln, daß er diese Kosten (Hebegebühr)trägt (was häufig automatisch der Fall ist).
Ein Tipp noch bei Eigentumswohnung aus privater Hand. Unbedingt klären ob der Verkäufer seine Abgaben an den Verwalter geleistet hat und auch mit den ev. zu leistenden Rücklagen nicht im Rückstand ist. Steht zwar automatisch im Vertrag des Notars, aber nochmal beim Verkäufer fragen schadet nichts.
Viel Glück
Bettina
Hi,
macht das jeder Notar ?
Wegen dem Eiegnkapital ?
Ist das dann so eine Art Darlehensvertrag zwischen meinem Freund und mir ?
Gruß
Nicole
Hi Nicole,
an der Stelle deines Freundes würde ich darauf bestehen, einen Eigentumsanteil an der Wohnung zu erhalten.
Wenn sein EK also z.B. 20 % vom Gesamtbetrag ausmacht sollten ihm auch 20 % von der Wohnung gehören.
Ganz gerecht wäre es, wenn er sich dann mit einer „Miete“ für 30% der Wohnung an den laufenden Kosten beteiligen würde.
Darauf kann man unter Freunden natürlich auch verzichten.
Oder ihr betrachtet sein Kapital als Privatdarlehen an dich, welches du zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlst ( natürlich vertraglich abgesichert !) und er zahlt dafür einen Mietanteil für die Wohnung.
Wichtig ist nur, dass sich auch auf längere Sicht keiner von euch beiden übervorteilt fühlt und auch im Falle einer Trennung eine für beide akzeptable Lösung möglich bleibt.
Gruß
Heidi