Kauf einer Eigentumswohung steht bevor

Hallo,

meine Freundin und ich haben uns nach längerer Uberlegung für den Kauf einer Eigentumswohnung entschieden.
Wir haben nun eine Wohnung gefunden die unseren Vorstellungen entspricht.
Es ist ein 3-Stöckiges 6-Familienhaus.Im EG sind 2 Geschäfte, im 1.OG jeweils ein Arzt und ein Architektenbüro.
Im DG wäre die zum Verkauf stehende Eigentumswohung sowie die Eigentumswohung einer 2.Familie.

Ab 18h Abends sind in dem ganzen Haus also nur 2 Familien.
Unsere Frage ist ob es einen Nachteil gibt wenn von 6 Wohnungen 4 davon gewerblich genutzt werden?
Können durch die gewerbliche Nutzung unerwartete Kosten entstehen die sich auf uns als Miteigentümer auswirken könnten…z.B. höhere Versicherungsgebühren etc…?In Geschäften wird ja häufiger mal eingebrochen…
Derzeit sind bei dem Haus Rücklagen von 25000EUR vorhanden.Größere Reparaturen sind nicht geplant.Das Haus ist Baujahr 1992.
Am besten wäre wir lassen uns noch zusätzlich die Protokolle der Versammlungen zeigen ?
Sind für alle Tipps offen…

Danke im Vorraus…

Patrick

könnten…z.B. höhere Versicherungsgebühren etc…?In
Geschäften wird ja häufiger mal eingebrochen…

Das hat mit der Gebäudeversicherung nichts zu tun.

vorhanden.Größere Reparaturen sind nicht geplant.Das Haus ist
Baujahr 1992.

Ich würde den Bauzustand des gebäudes von einem Fachmann (Architkekt, Bauingenieur) prüfen lassen, der sieht versteckte Mängel besser als Ihr.

Am besten wäre wir lassen uns noch zusätzlich die Protokolle
der Versammlungen zeigen ?

Das auf jeden Fall.

Hallo!

Sind für alle Tipps offen…

Begutachtung des gesamten Hauses (nicht nur der Wohnung, die Du kaufen willst) durch einen Architekten, wurde schon empfohlen. Sieh Dir darüber hinaus die Eigentümerstruktur der Immobilie an, ob es womöglich einen Eigentümer mit Stimmenmehrheit gibt.

Gruß
Wolfgang

Wie kommt es zur Stimmenmehrheit??
Wäre das der Fall wenn die selbe Person 2 Eigentumswohnungen in dem Haus hätte ??
Haben uns in letzter Zeit mehrere Wohnungen angesehen und teilweise ist in dem Wohngeld gar keine Rücklage für Reparaturen mehr enthalten,sprich eine Rücklage wird gar nicht mehr gebildet…

Das sehe ich persönlich als sehr großen Nachteil…Man müsste ja bei Reparaturen eventuell direkt einen größeren Betrag aufbringen (je nach Aufwand der Reapratur)

Nochmal zur Gutachtergeschichte:

Der Makler der die ETW anbietet ist gleichzeitig auch ein Gutachter…Muss dieser neutral sein oder könnte er versuchen Mängel zu vertuschen?
Auf uns macht er einen sehr kompetenten Eindruck,der Makler ist bei uns in der Umgebung bekannt…
Er will uns sogar noch Tipps geben wie wir den Kaufpreis senken können…Wie schätzt ihr das ein ??

Gruß Patrick

Guten Abend!

Wie kommt es zur Stimmenmehrheit??

Der Gesetzgeber sieht vor, dass in einer Eigentümergemeinschaft das „Kopfprinzip“ angewandt wird, das bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer eine Stimme besitzt, unabhängig von der Wohnungsgröße. Hier spielt es keine Rolle, wenn eine Wohnung z. B. einem Ehepaar gemeinsam gehört, in dem Fall haben eben beide zusammen nur eine Stimme. Es können aber in der Gemeinschaftsordnung nachträglich durchaus andere Stimmrechtsprinzipien vereinbart werden, z. B. das „Wertprinzip“ oder das „Objektprinzip“, nur ist zu einer solchen nachträglichen Änderung notwendig, dass ausnahmslos alle Eigentümer dieser Änderung zustimmen. Noch müssen alle zustimmen, denn das wird sich wohl mit der WEG- Novelle, die uns voraussichtlich im kommenden Sommer ereilt, ändern.

„Wertprinzip“ bedeutet, dass jeder Eigentümer so viele Stimmen hat, wie er Miteigentumsanteile in der selben Wohnanlage auf sich vereinigt.

„Objektprinzip“ bedeutet, dass dem Eigentümer entsprechend der Anzahl seiner Eigentumseinheiten Stimmen zustehen, also 3 Stimmen bei drei Wohnungen.

Wäre das der Fall wenn die selbe Person 2 Eigentumswohnungen
in dem Haus hätte ??

Sollte jetzt klar sein

Haben uns in letzter Zeit mehrere Wohnungen angesehen und
teilweise ist in dem Wohngeld gar keine Rücklage für
Reparaturen mehr enthalten,sprich eine Rücklage wird gar nicht
mehr gebildet…

von einer solchen Wohnung lässt man natürlich die Finger

Nochmal zur Gutachtergeschichte:

Der Makler der die ETW anbietet ist gleichzeitig auch ein
Gutachter…Muss dieser neutral sein oder könnte er versuchen
Mängel zu vertuschen?

Der muss sogar sehr neutral sein, denn er ist bei seiner Arbeit u. A. an die MaBV gebunden, das ist die Makler und Bauträgerverordnung, die ihn dazu verpflichtet, dem Auftraggeber, also auch Dir, die Informationen über das Objekt schriftlich, richtig, vollständig und rechtzeitig mitzuteilen. In der Praxis sieht das allerdings leider oft genug anders aus.

Er will uns sogar noch Tipps geben wie wir den Kaufpreis
senken können…Wie schätzt ihr das ein ??

Marketingmätzchen Das zeigt eigentlich nur, dass es für die Wohnung keine weiteren Interessenten zu geben scheint und er froh ist, den Auftrag endlich abzuschließen, denn Kaufpreisminderung bedeutet für den Makler schließlich auch weniger Einkünfte durch geringere Provision. Der geminderte Kaufpreis bewegt sich mit Sicherheit in dem vom Verkäufer gesteckten Rahmen und stellt wohl nicht dessen unterste Preisvorstellung dar.

Hallo Patrick!

Nochmal zur Gutachtergeschichte:

Der Makler der die ETW anbietet ist gleichzeitig auch ein
Gutachter… Muss dieser neutral sein…

Als Makler hat er ein Interesse an möglichst hohem Verkaufspreis. Solchen Menschen gleichzeitig als Gutachter heran zu ziehen, halte ich für nicht sehr sinnvoll.

Nebenbei: Der Sachkunde etlicher Gutachter würde ich mit Vorsicht begegnen. So gibt es Wertgutachter, die einen einschlägigen Kursus besucht haben, aber z. B. bei Bauphysik mit Ahnungslosigkeit glänzen. Solche Leute kann man vielleicht im Gutachterausschuß einer Gemeinde gebrauchen, aber nicht, wenn man eine Immobilie kaufen will und technische/bauliche Schwächen ausschließen oder wenigstens kennen möchte.

Auf sachkundigen Rat solltest Du unter keinen Umständen verzichten, aber laß den Makler Makler sein, nicht gleichzeitig Gutachter. Als sachkundige Person eignet sich ein Architekt/Bauingenieur, der gleichzeitig Wertgutachter ist.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

werden uns morgen nochmals die Wohung anschauen zusammen mit dem Makler.
Habe ihn bereits von 165000EUR auf 143000EUR runtergehandelt…

Habe da noch eine Frage:
Und zwar wollen uns unsere Eltern noch Eigenkapital leihen.Allerdings möchten sie zur Sicherheit im Grundbuch mitvermerkt werden…Sozusagen als Teilhaber an der Wohnung.
Ist das möglich?oder wie würdet ihr das ganze absichern…Kann da unsere Eltern schon verstehen das sie sich absichern möchten…Ist ja nicht gerade ein kleiner Beitrag den sie leisten…

Danke für die Hilfe im Vorraus…