Wir haben uns heute eine ETW angeschaut, die uns gefällt. Im Moment ist sie noch vermietet. Der Mieter hat der jetzigen Eigentümerin seinen Auszug bis spätestens nächsten Sommer (ca.Juni 2012) mündlich zugesichert. Nun würde ich gerne wissen, wie es sich in diesem Fall mit dem Erwerb der Wohnung verhält: können wir von der jetzigen Eigentümerin verlangen, dass sie erst das Mietverhältnis ordentlich abschliesst ( zum Beispiel der Mieter kündigt zum 30.04.2012, Kaufvertrag dann ab 01.05.2012 )? Wir möchten nämlich nicht noch kurzfristig Vermieter werden, bzw. unsere jetzige Wohnung (Miete) und die Raten für die ETW plus das Hausgeld zahlen!
Zumal: der Mieter hat seinen Auszug angekündigt, aber den bestehenden Mietvertrag noch nicht gekündigt. Laut Eigentümerin will er ab Januar 2012 auf Wohnungssuche gehen.
Für kompetente Hilfe wäre ich bzw. wären wir sehr dankbar.
Vielen Dank schon einmal
FK
Grundsätzlich sind bei schriftlichen Mietverträgen mündliche Zusagen nur bei schriftlicher Bestätigung relevant.
mfg
ho
Hallo Ho,
danke für den Rat. Inzwischen sind wir bereits Eigentümer einer schönen Wohnung. Die ETW, auf die ich mich in meiner Anfrage bezogen hatte, hat einen anderen Käufer gefunden…nämlich den Mieter selbst…
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Frida
Grundsätzlich sind bei schriftlichen Mietverträgen mündliche
Zusagen nur bei schriftlicher Bestätigung relevant.
mfg
ho