Kauf einer ETW ohne Zähler?

Hallo, bin dabei, für meine Tochter eine 1-Zimmerwohnung zu kaufen.
Helle, schöne Wohnung in 72 Parteien Haus.
In der Wohnung sind keine Warm-und Kaltwasserzähler, es wird nach qm abgerechnet.

Ist es ratsam, solche Wohnung zu kaufen?

Ist es möglich selbst die Zähler einbauen zu lassen?
Es ist klar, da spart niemand beim Wasser! Jeder denkt, es wird sowiso auf alle umgerechnet.

Wo kann ich nachfragen, ob ich das darf? (Zähler einbauen?)

MfG

Hallo

In der Wohnung sind keine Warm-und Kaltwasserzähler, es wird
nach qm abgerechnet.
Ist es ratsam, solche Wohnung zu kaufen?

Ist es möglich selbst die Zähler einbauen zu lassen?

Da dürfte ein Blick in die Teilungserklärung helfen, vermutlich sind die Wasserleitungen ab Versorgungsstrang Sondereigentum, also kann da auch nen Zähler eingebaut werden.

Aber was ändert das an der von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Abrechnungsgrundlage???

Greetz, Bommel

Hallo,

Aber was ändert das an der von der Eigentümergemeinschaft
beschlossenen Abrechnungsgrundlage???

Eben, das ist nämlich der entscheidende Punkt. Die Abrechnung nach m² ist zulässig und gilt dann auch für alle. D.h. mehr als sich darüber ärgern, dass man nach eigenem Zähler eigentlich weniger zu zahlen hätte, kann man mit dem Ding nicht erreichen.

Gruß vom Wiz

Also, es ist nicht empfehlenswert, so eine Wohnung zu kaufen?

mfg

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Also, es ist nicht empfehlenswert, so eine Wohnung zu kaufen?

wenn das einzigste entscheidende Kriterium bei der Auswahl der Wohnung die gerechte Aufteilung der Wasserkosten ist, dann ist es wirklich nicht empfehlenswert.

mfG
Hi

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Hallo,

Also, es ist nicht empfehlenswert, so eine Wohnung zu kaufen?

Das habe ich nicht gesagt, und würde ich so auch nie sagen. Die Abrechnungsmodalitäten der Verbrauchskosten sind ein Aspekt von vielen. Jeder muss die einzelnen Details für sich erarbeiten und gewichten. Bei einer ansonsten rundum perfekten Wohnung würde ich mich bzgl. eines bestimmten - zulässigen - Abrechnungsverfahrens ganz sicher nicht gegen die Wohung entscheiden. Man sollte sich natürlich die Abrechnungen der vergangenen Jahre ansehen, damit man weiß, was auf einen zukommt.

BTW: Deine Argumentationsweise erinnert mich etwas an einen Fall aus Referendariatszeiten. Da wollte ein Mieter einen eigenen Zähler einklagen und der Vermieter konnte belegen, dass die aktuelle Berechnung als Differenz zwischen Gesamtzähler und den individuellen Zählern aller anderen Wohnungen für den Mieter günstiger kam als alle übrigen zugelassenen Abrechnungsverfahren. Was glaubst Du wohl, was ich in das Urteil geschrieben habe :wink:

Gruß vom Wiz