Kauf einer Etw. welche sanierungen durchführen ?

moin,

wenn jemand eine ETW aus dem jahr 1970 kauft und diese bisher unsaniert ist ( neuste energiestandards, etc. ), welche maßnahmen muss der käufer dann durchführen ?

muss er dämen, fenster wechseln, etc. ?

oder gilt das alles nur für neubauten ?

gruß

Hallo!

wenn jemand eine ETW aus dem jahr 1970 kauft und diese bisher
unsaniert ist ( neuste energiestandards, etc. ), welche
maßnahmen muss der käufer dann durchführen ?

Der einzelne Eigentümer darf über sein Sondereigentum verfügen, die gesamte Außenhaut des Gebäudes einschl. der Fenster gehört nicht dazu. Ob und was gemacht wird, beschließt die Eigentümergemeinschaft.

Gruß
Wolfgang

also müsste der käufer hier erstmal keine zusatzkosten einplanen ?

wird nicht irgendwann eine sanierung pflicht ?

es ist ein 3 parteienhaus. die anderen sind erstbesitzer ( neubau )

gruß

Hallo!

also müsste der käufer hier erstmal keine zusatzkosten
einplanen ?

Darüber beschließt die Eigentümergemeinschaft. Abgesehen von Beschlüssen aus freien Stücken gibt es Sachzwänge. Bei einem Gebäude aus den 70ern kann von Heizungsanlage, über Fenster bis zum Dach so ziemlich alles absehbar fällig werden.

wird nicht irgendwann eine sanierung pflicht ?

Solange der alte Kram nutzbar ist, kann man ihn weiter nutzen. Aber Sanierung, zumal energetische Sanierung selbstgenutzten Eigentums findet nicht unbedingt aufgrund gesetzlicher Vorgaben statt, sondern weil die alten Sachen hinüber sind, ihre Instandhaltung zu teuer wird und die Betriebskosten zu hoch werden.

Aus all dem folgt, daß es für die Kaufentscheidung einer Eigentumswohnung nicht reicht, nur den Zustand des Sondereigentums zu sehen. Vielmehr ist der Zustand des ganzen Hauses zu berücksichtigen. Es ist auch zu berücksichtigen, daß der einzelne Eigentümer im Zweifel wenig zu melden, aber immer zu bezahlen hat, was die Mehrheit beschließt. Es ist sicher auch eine Mentalitätsfrage, aber ich hielte solche Konstellation für wenig erstrebenswert.

es ist ein 3 parteienhaus. die anderen sind erstbesitzer

… die sich also seit 40 Jahren kennen. Jetzt kommt ein Neuling dazu, der qua Stimmenanteil zu tun und zu lassen hat, was die Alteingesessenen bestimmen… viel Spaß.

Gruß
Wolfgang

Moin,

wenn jemand eine ETW aus dem jahr 1970 kauft und diese bisher unsaniert ist (neuste energiestandards, etc.), welche maßnahmen muss der käufer dann durchführen ?

in naher Zukunft werden Wäremdämmmaßnahmen Pflicht. Deswegen verkaufen einige Firmen massiv Wohnungen aus Altbeständen. Ich habe jetzt kein Datum im Kopf, aber vor zwei Jahren waren bei uns in de Stadt zahlreiche Wohungen aus den Baujahren 1960 bis 1970 von gewerblichen Eigentümern im Verkauf.

Eure Eigentümergemeinschaft sollte jetzt schon anfangen, die notwendigen Mittel zurückzulegen.

Gruß

Nordlicht

in naher Zukunft werden Wäremdämmmaßnahmen Pflicht.

Da hätte ich dann doch gerne mal die Quelle für diese Vermutung, wenn damit mehr als die seit 2012 (§10 Abs.3+4 EnEV) vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschossdecke gemeint ist.

vnA

Moin,

Da hätte ich dann doch gerne mal die Quelle für diese

eine Quelle habe ich nicht (mehr). Als ich vor zwei Jahren meine ETW kaufte, war Dämmung ein großes Thema und erstaunlich viele Wohnungen aus den 60er Jahren auf dem Markt.

Gruß

Nordlicht

Bei diesem Baujahr und zwei MIteigentümern, die schon seit Anno Knuff dort wohnen … jesses! Was sagt denn die Teilungserklärung?

Abgesehen von der Tatsache, dass ein Eigentümer nicht einfach mal so dämmen kann oder neue Fenster einsetzen darf (jedenfalls nicht i.d.R.) und eine Dämmung nur einer Wohnung ohnehin sinnbefreit wäre … ich hoffe, du weisst, worauf du dich eingelassen hast.

Keiner kann gezwungen werden, etwas zu tun, auch in eine WEG nicht, aber … wenn die TEilungserklärung hierzu entsprechende Regeln beinhaltet, dann kann mit welcher Art der Mehrheit auch immer, tatsächlich die Gemeinschaft beschliessen, gewisse Dinge durchführen zu lassen und das kann durchaus bedeuten, dass du sozusagen per sofort grössere Summen zahlen musst - auch und gerade bei Ansparabschreibungen für grössere Sanierungsarbeiten.

Da wäre allerdings auch interessant, wie der Stand des Hausgeldkontos ist, die Budgetplanungen, die GEsamtplanungen etc. Jede Menge offene Fragen … Kann so oder so ausgehen - ich würde mal grundsätzlich von zusätzlichen 10-15% des Kaufpreises innerhalb der nächsten 5 Jahre ausgehen.