Hallo!
also müsste der käufer hier erstmal keine zusatzkosten
einplanen ?
Darüber beschließt die Eigentümergemeinschaft. Abgesehen von Beschlüssen aus freien Stücken gibt es Sachzwänge. Bei einem Gebäude aus den 70ern kann von Heizungsanlage, über Fenster bis zum Dach so ziemlich alles absehbar fällig werden.
wird nicht irgendwann eine sanierung pflicht ?
Solange der alte Kram nutzbar ist, kann man ihn weiter nutzen. Aber Sanierung, zumal energetische Sanierung selbstgenutzten Eigentums findet nicht unbedingt aufgrund gesetzlicher Vorgaben statt, sondern weil die alten Sachen hinüber sind, ihre Instandhaltung zu teuer wird und die Betriebskosten zu hoch werden.
Aus all dem folgt, daß es für die Kaufentscheidung einer Eigentumswohnung nicht reicht, nur den Zustand des Sondereigentums zu sehen. Vielmehr ist der Zustand des ganzen Hauses zu berücksichtigen. Es ist auch zu berücksichtigen, daß der einzelne Eigentümer im Zweifel wenig zu melden, aber immer zu bezahlen hat, was die Mehrheit beschließt. Es ist sicher auch eine Mentalitätsfrage, aber ich hielte solche Konstellation für wenig erstrebenswert.
es ist ein 3 parteienhaus. die anderen sind erstbesitzer
… die sich also seit 40 Jahren kennen. Jetzt kommt ein Neuling dazu, der qua Stimmenanteil zu tun und zu lassen hat, was die Alteingesessenen bestimmen… viel Spaß.
Gruß
Wolfgang