Kauf einer Garage als Sondereigentum und Folgen

Hallo zusammen,

ich möchte eine Garage kaufen und habe ein Objekt in der Zwangsversteigerung gefunden.

Es handelt sich um eine Garage im Garagenhof eines Mehrfamilienhauses. Der Verkehrswert erscheint für mich OK und ich würde mitbieten (ob die Bank da mitspielt, ist natürlich fraglich, weil sie die Garage nicht einzeln verkaufen möchte).

Allerdings hat die Hausverwaltung, wo ich mich nach der Höhe des Hausgeldes erkundigt hatte, durch die Blume gesagt, dass die Eigentümergemeinschaft wenig Geld hat und entsprechend im Rückstand beim Hausgeld ist. Die Instandhaltungsrücklage ist so gut wie nicht vorhanden.

Nun, der Rückstand beim Hausgeld ist für mich ohne Belang, weil ich den nicht übernehmen muss.

Was mir Sorgen macht, ist die Frage, ob ich, als Eigentümer der Garage, irgendwie für die Instandhaltungs- oder Reparaturmassnahmen am Mehrfamilienhaus herangezogen werden kann.

Mit dem Kauf erwerbe ich den Miteigentum am Grundstück und Sondereigentum an der Garage.

Wer könnte mir etwas dazu sagen?

Vielen Dank im voraus.

Gruss,
Andrei

Hallo,

ich möchte eine Garage kaufen und habe ein Objekt in der
Zwangsversteigerung gefunden.
Mit dem Kauf erwerbe ich den Miteigentum am Grundstück und
Sondereigentum an der Garage.

Wenn Du Zweifel hast, laß es besser.

Gruß:
Manni

hallo,
die Frage ist, ob die Garage dann auch einzeln verkauft werden kann. Wenn sie einer Wohnung zugeordnet ist, dann müsste das erst einmal getrennt werden. Wenn nicht, dann wird es der Bank egal sein. Die verkauft an den, der das beste Angebot macht.
Rücklagen im Rückstand? Oh, oh. Das gilt dann auch für die Garagenrücklagen (falls da überhaupt welche da sind). Für die anderen musst Du nicht aufkommen, wenn Du nur Garagenbesitzer bist.

Grüßerle
Richard

Hallo,

es gibt durchaus Teilungserklärungen, bei denen Garagen als Sondereigentum ausgewiesen werden und auch separat verkäuflich sind. Schau aber sicherheitshalber genau in die Teilungserklärung.

Unabhängig davon erwirbst du gewisse Miteigentumsanteile an dem Gesamtobjekt. Vermutlich wird es sich um einen sehr geringen Anteil handeln, aber du bist künftig bei ALLEM entsprechend deinen Anteilen dabei.

Wenn die Gemeinschaft beschließt, das Haus komplett zu sanieren und dies über eine Sonderumlage finanzieren möchte, bezahlst du entsprechend deinen Anteilen - das kann bei größeren Massnahmen locker einen seeeehr großen Betrag ergeben, kannst du dir ja selbst ausrechnen.

Wenn es Rückstände einzelner Eigentümer gibt, bist du sehr wohl mit im Boot. Der Verwalter kann diese Rückstände in der Jahresabrechnung auf die anderen Eigentümer umlegen. Du hast dann natürlich einen Anspruch gegenüber dem säumigen Eigentümer, aber da wird nichts zu holen sein.

Mein Rat: Lass es bleiben, es hört sich nicht gut an.

Viele Grüße
Insel

Hallo zusammen,

ich möchte eine Garage kaufen und habe ein Objekt in der
Zwangsversteigerung gefunden.

Es handelt sich um eine Garage im Garagenhof eines
Mehrfamilienhauses. Der Verkehrswert erscheint für mich OK und
ich würde mitbieten (ob die Bank da mitspielt, ist natürlich
fraglich, weil sie die Garage nicht einzeln verkaufen möchte).

DAs entscheidet letztendlich der Rechtspfleger und nicht die Bank. Wenn ein eigenes Grundbuchblatt für die Garage existiert, kann sie auch alleine gehandelt werden.
Die Bank kann allerdings im oder vor dem verfahren beantragen, dass ein Gesamtausgebot passiert in Verbindung mit Wohnung/en oder mit anderen Garagen, weil sie sich davon bessere Ergebnisse verspricht.
Da auch der Rechtspfleger an besseren Ergebnis interessiert ist, wird er dem aller Wahrscheinlichkeit nach zustimmen.

Was mir Sorgen macht, ist die Frage, ob ich, als Eigentümer
der Garage, irgendwie für die Instandhaltungs- oder
Reparaturmassnahmen am Mehrfamilienhaus herangezogen werden
kann.

Mit dem Kauf erwerbe ich den Miteigentum am Grundstück und
Sondereigentum an der Garage.

Wer könnte mir etwas dazu sagen?

Alleine die Teilungserklärung legt dieses fest. Sofern nichts explizit dazu ausgeführt ist, beteiligst du dich mit deinem Miteigentumsanteil an allen Kosten des Gemeinschaftseigentum.
Gruß n.